Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
PublicHeini:
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/fachvortrag-amtsangemessene-alimentation-wie-am-21-mai-2025-mi-18-20-uhr-im-bundesarbeitsgericht-bag-erfurt/
Leider schon voll, aber Swen kann sicherlich berichten. Ich hoffe das Verfassungsgericht ist auch vor Ort?!
Nautiker1970:
--- Zitat von: Illunis am 29.04.2025 07:15 ---
Und wie bekommt man das u.a. mit der Residenzpflicht unter einen Hut? Habe ich dann das Recht Einsätze, Überstunden, Mehrarbeit usw. abzulehnen damit meine Frau ihrer Arbeit nachgehen kann? Warum entfällt ihre Beihilfeberechtigung dann sobald meine Frau arbeitet?
Auch wenn es einigen nicht gefällt, meiner Meinung nach ist das gesamte System darauf ausgelegt, dass einer/eine komplett dem Dienstherrn zur Verfügung steht und ihm der/die andere den Rücken frei hält und sich um Haus Hof und Kinder kümmert. Nur so ist es überhaupt möglich den vollen persönliche Einsatz leisten zu können
--- End quote ---
Ich sehe es ähnlich. Im Übrigen, von mir aus ist nichts dagegen einzuwenden, das Beamtentum und insbes. auch dessen Alimentationssystem für ZUKÜNFTIGE Beamte auf den Kopf zu stellen oder, um es politisch korrekt zu formulieren, "modernen Lebenswirklichkeiten" anzupassen (wenn man denn meint, dass dies verfassungsrechtlich möglich ist) . Man kann sich ja als junger Mensch gut überlegen, ob man sich einen solchen Beruf dann zu den aufgerufenen Konditionen wirklich geben will, oder nicht. (Meine beiden Söhne haben bereits dankend abgelehnt...)
Was aber m. E. nicht geht, ist, den vorhandenen Beamten, die womöglich ihre gesamte persönliche Lebensplanung viele Jahre an den ursprünglichen Leitplanken ausgerichtet haben und darauf vertrauten, dass diese, noch dazu auf den Säulen des Grundgesetzes ruhend, Bestand haben würden, nun nach und nach, allein aus Gründen der allgemeinen Finanzlage völlig neue Spielregeln zu diktieren.
Leider habe ich wenig, bis gar keine Hoffnung, dass das Bundesverfassungsgericht (wenn es sich denn tatsächlich irgendwann mal äußern sollte), den Gesetzgebern in Bund und Ländern in die Parade fahren wird. Warum auch, Nachwuchs wird es bis auf Weiteres genug geben (und wenn dessen fachliche oder persönliche Eignung nicht passt, wird sie eben passend gemacht) und das vorhandene Personal hat eben oftmals nach vielen Jahren im öffentlichen Dienst aus verschiedenen Gründen leider kaum noch realistische Chancen, dem Dienstherren davonzulaufen und sich eine alternative Berufung zu suchen. Sarkastisch ausgedrückt: Wo also ist das Problem?
GeBeamter:
--- Zitat von: Illunis am 29.04.2025 07:15 ---Und wie bekommt man das u.a. mit der Residenzpflicht unter einen Hut? Habe ich dann das Recht Einsätze, Überstunden, Mehrarbeit usw. abzulehnen damit meine Frau ihrer Arbeit nachgehen kann? Warum entfällt ihre Beihilfeberechtigung dann sobald meine Frau arbeitet?
Auch wenn es einigen nicht gefällt, meiner Meinung nach ist das gesamte System darauf ausgelegt, dass einer/eine komplett dem Dienstherrn zur Verfügung steht und ihm der/die andere den Rücken frei hält und sich um Haus Hof und Kinder kümmert. Nur so ist es überhaupt möglich den vollen persönliche Einsatz leisten zu können
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Ich kann die Kritik durchaus nachvollziehen. Ich wollte mit meiner Beleuchtung der Argumentation nur dazu beitragen, ein wenig Erwartungsmanagement zu betreiben, was künftig in Gesetzentwürfen auftauchen könnte bzw. was evtl auch als "Reichen des kleinen Fingers" vom BVerfG anerkannt werden könnte, um die Dienstherren nicht fiskalisch vor den Bus zu werfen.
Grundsätzlich würde ich einmal voraussetzen, dass ein Vollerwerbsjob außerhalb des Mindestlohns immer so vergütet wird, dass auch abhängige Familienmitglieder zum Teil mit versorgt sind. Dass der Dienstherr dann auf die Idee kommt, dass er für diesen Teil nicht mehr aufkommen müsste. Ich teile aber die Bedenken hinsichtlich der daraus resultierenden Abhängigkeit von Einkünften außerhalb des öffentlichen Dienstes. Ebenso teile ich die Kritik daran, dass der Dienstherr nicht mehr wie gewohnt über den Beamten verfügen können sollte, wenn er sich der vollständigen Fürsorge für den Beamten und seine Familie in Teilen entzieht.
Noch einmal mein Argument bestärkend, werfe ich das Thema Doppelbeamtenhaushalte in den Raum. Da müsste ja der Alleinverdieneranspruch 1,x Mal eingepreist sein.
SwenTanortsch:
Zu den beiden Fragen, (1) wie sich die Beamtengehälter seit den 1980er Jahren im Bund entwickelt haben und (2) was das heute für die amtsangemessene Alimentation wohl wird heißen müssen, wird es alsbald - wenn ich nicht falsch informiert bin - auf den ersten Blick ggf. ein wenig versteckt, aber dennoch gut sichtbar eine Art Preview und zu Beginn des nächsten Jahres einen umfangreichen, also empirisch gestützten Nachweis geben. Auf dieser Grundlage dürfte die hier zurzeit laufende Diskussion dann faktenreicher geführt werden können, denke ich (womit ich die Diskussion hier nicht abwürgen möchte - auf Grundlage jener Daten wird sich allerdings eine Vielschichtigkeit der tatsächlichen Verhältnisse zeigen, die sich bislang kaum jemand wird ausmalen können, und zwar weder hier noch sonst wo).
PS. Der Beitrag gehört nicht hierher, sondern bezieht sich auf die Diskussion zur Erwartungshaltung. Er dürfte allerdings auch hier seinen Platz haben, weshalb ich ihn hier stehenlasse.
BuBeamter:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 30.04.2025 17:52 ---Zu den beiden Fragen, (1) wie sich die Beamtengehälter seit den 1980er Jahren im Bund entwickelt haben und (2) was das heute für die amtsangemessene Alimentation wohl wird heißen müssen, wird es alsbald - wenn ich nicht falsch informiert bin - auf den ersten Blick ggf. ein wenig versteckt, aber dennoch gut sichtbar eine Art Preview und zu Beginn des nächsten Jahres einen umfangreichen, also empirisch gestützten Nachweis geben. Auf dieser Grundlage dürfte die hier zurzeit laufende Diskussion dann faktenreicher geführt werden können, denke ich (womit ich die Diskussion hier nicht abwürgen möchte - auf Grundlage jener Daten wird sich allerdings eine Vielschichtigkeit der tatsächlichen Verhältnisse zeigen, die sich bislang kaum jemand wird ausmalen können, und zwar weder hier noch sonst wo).
PS. Der Beitrag gehört nicht hierher, sondern bezieht sich auf die Diskussion zur Erwartungshaltung. Er dürfte allerdings auch hier seinen Platz haben, weshalb ich ihn hier stehenlasse.
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Nochmal bis nächstes Jahr warten? Das wäre ja jetzt schon der schlimmste Cliffhanger des Jahres.
Ich wünscht, ihr würde zwischen deinen Zeilen lesen können ;D
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