Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
MoinMoin:
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 06.05.2025 06:38 ---Das Unerträgliche ist, dass der Gesetzgeber unser System der Gewaltenteilung bis aufs Letzte missbraucht, indem er allein dem BVerfG die Rolle zuweist, darüber zu entscheiden, was verfassungswidrig ist und was nicht. Er entledigt sich damit vollkommen seiner eigenen Verantwortung eigene tiefergehende verfassungsrechtliche Erwägungen anzustellen und beschließt offensichtlich verfassungswidrige Gesetze, die danach kassiert werden. Dann wird sich noch scheinheilig darauf zurückgezogen, dass man es nicht besser gewusst habe.
Natürlich hat der Gesetzgeber einen weiten Ermessensspielraum, da nur so eine Fortentwicklung möglich ist. Dieser Spielraum kann aber nicht so weit gehen, dass man es zunächst offensichtlich verfassungswidrig versucht.
--- End quote ---
Oder aber es liegt an der minderwertigen Qualität der Juristen, die von den Politikern befragt werden. 8)
HochlebederVorgang:
Da wird keiner befragt, da gibt es einen Auftrag, Dinge möglich zu machen.
Deshalb habe ich auch häufiger schon etwas dazu geschrieben, dass es unserem Staatssystem nicht förderlich ist, wenn zu viele Führungsposten in der Verwaltung "politisch" (und häufig auch ohne wirkliche Bestenauslese) besetzt werden. Das Beamtentum hat durch seine Bindung an die Verfassung, unabhängig von einer bestehenden Regierungstreue, die Aufgabe einen Gegenpol zu bilden. Dies äußert sich u.a. auch in der Pflicht zur Remonstration.
Malkav:
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 06.05.2025 10:19 ---Da wird keiner befragt, da gibt es einen Auftrag, Dinge möglich zu machen.
--- End quote ---
Ach da werden manchmal schon Leute wie die Wissenshaftliche Dienste der Landtage in Kiel und Hannover befragt. Nur wenn deren Antworten nicht passen, ignorieren die regierungstragenden Fraktionen diese genau so wie die übrigen Anzuhörenden im Gesetzgebungsverfahren.
Ich habe immer mehr den Eindruck, dass die Besoldungsgesetzgebungsverfahren und Ihre Begründungen eigentlich immer mehr zur Scharade werden. Die Verfahren taugen eigentlich nur noch dazu den Gewerkschaften ein Forum zu geben jedem Interessierten/Betroffenen Argumente für eine Klage an die Hand zu reichen.
Insbesondere die jämmerlichen Versuche der jeweiligen Finanzministerien gute Argumente oder Bedenken zu entkräften entbehren teilweise nicht einer gewissen Komik. Ob und wie intensiv die Gerichte diesbezüglich ins Gesetzgebungsverfahren einsteigen, bleibt jedem Kläger überlassen. Da ist jeder einzelne inhaltliche Widerspruch, jede Ungenauigkeit und jede unbelegte Faktenbehauptung der Landesregierung pures Gold wert, da eine Fehler in der Gesetzesbegründung nicht mehr nachträglich geheilt werden kann. Und wenn man entsprechend substantiiert aus den Gesetzesbegründungen zitiert, kommt das VG kaum drum herum das gesamte Verfahren aufzurollen, was Entscheidungen wie vom VG Karlsruhe ausschließen sollte.
A9A10A11A12A13:
Amtsangemessene Alimentation (Mai 2020) Aktuellster Still- ähm Sachstand gestern erfragt:
https://fragdenstaat.de/anfrage/amtsangemessene-alimentation-mai-2020/
darin flott ver- und gelinkt.
GeBeamter:
--- Zitat von: A9A10A11A12A13 am 06.05.2025 11:31 ---Amtsangemessene Alimentation (Mai 2020) Aktuellster Still- ähm Sachstand gestern erfragt:
https://fragdenstaat.de/anfrage/amtsangemessene-alimentation-mai-2020/
darin flott ver- und gelinkt.
--- End quote ---
Eine flotte wie vollkommen falsche Antwort des Social Media Teams des BMI. Der Entwurf befindet sich im Gesetzgebungsverfahren...- äh nein, der Entwurf ist der Diskontinuität zum Opfer gefallen und befindet sich in der Rundablage.
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