Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
lotsch:
Ich würde mir sehr wünschen, dass in der SPD erkannt wird, dass massive Rüstungsausgaben dazu führen, dass an anderer Stelle staatliche Leistungen nicht mehr erbracht werden können. Das birgt schwere innere Gefahren in sich.
(sagt Günter Verheugen)
Welche staatlichen Leistungen werden da wohl an erster Stelle stehen?
Unknown:
Ich habe hier im Thema aufgeräumt und alle beleidigenden Posts gelöscht.
Natürlich spricht nichts dagegen über die Besetzungen des BVerfG zu diskutieren, aber ich bitte um Sachlichkeit und keine Beleidigungen, diese werden konsequent gelöscht.. Natürlich darf jeder hier seine Meinung äußern.
SwenTanortsch:
Danke, Unknown: Die Besetzung des Zweiten Senats ist m.E. ein nicht unerheblicher Teil unseres Themas. Denn wie hebt er im dritten Leitsatz der vorhin zitierten Entscheidung vom 14. Januar 2020 - 2 BvR 1333/17 -, https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/01/rs20200114_2bvr133317.html, hervor: "[D]er Staat kann nur durch Personen handeln". Zwar spielt die jeweils entwickelte und fortzuentwickelnde Dogmatik eine grundlegende Rolle, aber am Ende bleiben es Personen, die handeln, also in unserem Fall, sofern es um Senatsentscheidungen geht, regelmäßig die jeweiligen acht Richter ebenjenes Zweiten Senats, die Recht sprechen und darin die jeweilige Dogmatik interpretieren, sie also anwenden und so in deren Ergebnis weiterentwickeln. Wären die Personen völlig unerheblich, bräuchte man das Thema Richterwahl hier nicht betrachten. Dann wäre es insgesamt und damit auch hier unerheblich:
"Die Verpflichtung des Staates auf Neutralität kann keine andere sein als die Verpflichtung seiner Amtsträger auf Neutralität (BVerfGE 138, 296, 359 <367 Rn. 14> abw. Meinung Hermanns/Schluckebier), denn der Staat kann nur durch Personen handeln (vgl. Volkmann, Jura 2015, S. 1083 <1085>). Allerdings muss sich der Staat nicht jede bei Gelegenheit der Amtsausübung getätigte private Grundrechtsausübung seiner Amtsträger als eigene zurechnen lassen. Das haben beide Senate des Bundesverfassungsgerichts gerade in Bezug auf das Tragen eines islamischen Kopftuchs durch eine Lehrerin hervorgehoben. Der Staat, der eine mit dem Tragen eines Kopftuchs verbundene religiöse Aussage einer einzelnen Lehrerin oder einer pädagogischen Mitarbeiterin hinnimmt, macht diese Aussage nicht schon dadurch zu seiner eigenen und muss sie sich auch nicht als von ihm beabsichtigt zurechnen lassen (so BVerfGE 138, 296 <336 f. Rn. 104>; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Oktober 2016 - 1 BvR 354/11 -, Rn. 65 in Bezug auf den Eingriff in die negative Glaubensfreiheit der Schülerinnen und Schüler; vgl. ferner in Abgrenzung zu der staatlichen Anordnung, religiöse Symbole in der Schule anzubringen, BVerfGE 108, 282 <305 f.>). Beide Senate gehen aber auch davon aus, dass das Einbringen religiöser Bezüge in Schule und Unterricht durch pädagogisches Personal den in Neutralität zu erfüllenden staatlichen Erziehungsauftrag beeinträchtigen kann (vgl. BVerfGE 108, 282 <303>; 138, 296 <335 Rn. 103>). Es kommt insofern auf die konkreten Umstände an (vgl. Muckel, NVwZ 2017, S. 1132 <1132>)." (Rn. 89)
SGLBund:
Scheinbar hat sich in der Union die Vernunft durchgesetzt und man wird diese Person von äußeren linken Rand nicht wählen. Na besser spät als nie!
Gymfreak:
Das Ganze ist eine unfassbare Frechheit. Die Vorwürfe kommen ausschließlich, weil Spahn nicht genug Stimmen zusammen bekommt und die CDU sich nicht die Blöße geben will, die eigene Fraktion nicht unter Kontrolle zu haben. Ich hoffe die SPD weiß damit umzugehen, das ist jetzt ein reiner Machtkampf in der Koalition.
Das schadet sowohl der Koalition als auch dem BVerfG, insbesondere falls Brosius-Gersdorf am Ende doch gewählt wird. Die Idee war doch, das Land zu vereinen, nicht weiter zu spalten. Ja, sie hat kontroverse Meinungen. Rechtlich sauber argumentierte und fundierte Meinungen. Rechtlich vertretbare Meinungen. Das muss man nicht gut finden. Aber sie steht unbestritten für die FDGO und unsere Verfassung ein. Daraus eine solche Schlammschlacht zu erzeugen ist unglaublich.
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