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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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PolareuD:
Mir ging gerade eine groteske Idee durch den Kopf gegangen. Gemäß BBhV gilt nach

§ 47 Abweichender Bemessungssatz
(3) Die oberste Dienstbehörde kann den Bemessungssatz in weiteren Ausnahmefällen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat angemessen erhöhen, wenn dies im Hinblick auf die Fürsorgepflicht nach § 78 des Bundesbeamtengesetzes zwingend geboten ist. Hierbei ist ein sehr strenger Maßstab anzulegen.

Vielleicht könnte man das BMI ins schwitzen bringen, wenn 100.000 Anträge auf Heraufsetzung des Beihilfebemessungssatzes eingehen würde, um aufgrund des Ausbleibens einer verfassungskonformen amtsangemessenen Alimentation der Fürsorgepflicht nachzukommen. Der Bund gesteht schließlich ein, dass er seit 2021 nicht mehr verfassungskonform alimentiert.  ;)

GeBeamter:
Witzige Idee. Allerdings zielte das Urteil ja auf die Familien mit mehr als drei Kindern. Dh dort liegen die Beihilfesätze ja schon bei 80 bzw. für den Beamten selbst 70%. Und aus meiner Erfahrung heraus, wäre damit auch ein Risiko verbunden, wenn dem wirklich stattgegeben würde. Die Beihilfeordnung hinkt dem medizinischen Fortschritt derart hinterher, dass einige Leistungen eher von der GKV übernommen würden, als vom Dienstherren. Meines Erachtens nach kauft  man mit einem höheren Beihilfesatz nur das Risiko sich finanziell extrem zu belasten.

Nautiker1970:

--- Zitat von: PolareuD am 11.07.2025 11:16 ---Mir ging gerade eine groteske Idee durch den Kopf gegangen. Gemäß BBhV gilt nach

§ 47 Abweichender Bemessungssatz
(3) Die oberste Dienstbehörde kann den Bemessungssatz in weiteren Ausnahmefällen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat angemessen erhöhen, wenn dies im Hinblick auf die Fürsorgepflicht nach § 78 des Bundesbeamtengesetzes zwingend geboten ist. Hierbei ist ein sehr strenger Maßstab anzulegen.

Vielleicht könnte man das BMI ins schwitzen bringen, wenn 100.000 Anträge auf Heraufsetzung des Beihilfebemessungssatzes eingehen würde, um aufgrund des Ausbleibens einer verfassungskonformen amtsangemessenen Alimentation der Fürsorgepflicht nachzukommen. Der Bund gesteht schließlich ein, dass er seit 2021 nicht mehr verfassungskonform alimentiert.  ;)

--- End quote ---

Die Idee hat zweifellos ihren Charme. Aber wir hatten das Thema hier schon (was auch gleichzeitig das Hauptproblem darstellt): Die allermeisten Kolleginnen und Kollegen machen sich überhaupt keine Gedanken, wie unfair der Dienstherr in Sachen Besoldung mit uns umgeht. Da ist es illusorisch, anzunehmen, man könne 100.000 Leute dazu bringen, den von Dir angeregten Weg einzuschlagen.

Davon abgesehen, wenn man bedenkt, wie in den Ländern im Laufe der Jahre die Beihilfe zusammengestrichen wurde bzw. Selbstbehalte eingeführt wurden, möchte ich eher nicht, dass der Bund sich zu sehr am Thema Beihilfe vergreift. Im Zweifel ergeben sich dadurch eher Einsparpotenziale als dass man auf dem Gebiet eine Verbesserung der Lage erwarten könnte.

GeBeamter:

--- Zitat von: Nautiker1970 am 11.07.2025 10:57 ---Das BMI hat in Gesprächen mit dem vbob auch hier den Willen zu einer zeitnahen Lösung geäußert.[/b] [/i]

--- End quote ---

Ich frage mich wie das gegen soll. In den Haushalt für 2025 und auch für 2026 sind keine nennenswerten Summen für die anstehenden Nachzahlungen eingestellt worden. Man wird ja wohl hoffentlich nicht so dumm sein und auf einen Nachtragshaushalt gehen, um die AA umzusetzen. Da kann ich direkt schon in Richtung Springer Presse folgende Schlagzeile vorschlagen: "Neue Schulden für unsere Raff-Beamten."

Ich hoffe, dass das BVerfG aus dem Umstand, dass der Haushalt keine Bereinigung der AA vorsieht, herausliest, dass kein fiskalisches Interesse seitens des Dienstherren an der Wiederherstellung eines verfassungsgemäßen Zustandes bei der Besoldung besteht und daraus drastische Schlüsse zieht.
Denn hier droht ja eine Abwärtsspirale. Durch das Rundschreiben des BMI türmt sich die Welle der Nachzahlung immer weiter auf, der Haushalt wird immer stärker belastet. Mit jeder weiteren Verzögerung sinkt also die haushalterische Finanzierbarkeit.

cyrix42:

--- Zitat von: lotsch am 11.07.2025 10:25 ---Die Plagiatsvorwürfe bestehen und müssen aufgeklärt werden, oder sollen sie vom BVerfG aufgeklärt werden? Das wäre dann eine Beschädigung des BVerfG.

--- End quote ---

Also, wenn ich das richtig gelesen habe, behauptet nicht einmal Weber selbst, dass hier ein Plagiat durch die Kandidatin begangen wurde, sondern eher, dass ihr Ehemann aus ihrer Arbeit plagiert habe.

Insofern findet hier schon eine deutliche Verdrehung statt; also keine sachorientierte Diskussion. Das ist schon mehr als peinlich und zeigt auf, dass wir auf dem Weg der politischen Polarisierung des höchsten deutschen Gerichts sind. Wieder sind uns die USA da offenbar nur ein paar Jahre voraus. Na dann Gute Nacht.

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