Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

<< < (3384/3396) > >>

Bastel:

--- Zitat von: Faunus am 14.07.2025 11:38 ---
Außer man mag die Obdachlosenzahlen mit Kindern rasant in die Höhe treiben. Das wäre dann die Konsequenz.

--- End quote ---

Ist ein Umzug für die Hartzi Familie nicht zumutbar? Aber wie bereits erwähnt, es wird sich nichts ändern.

MoinMoin:

--- Zitat von: lotsch am 14.07.2025 09:24 ---Hat das politisch und juristisch Chancen durchzugehen? Hätte das auch Auswirkungen auf die amtsangemessene Alimentation? Oder ist die amtsangemessene Alimentation mit ein Grund für diese Ankündigungen?

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich für spürbare Kürzungen bei Bezieherinnen und Beziehern von Bürgergeld ausgesprochen. So seien eine Deckelung bei den Mietkosten und eine Überprüfung der zugestandenen Wohnungsgröße denkbar, sagte Merz im ARD-«Sommerinterview».

«Sie haben in den Großstädten heute teilweise bis zu 20 Euro pro Quadratmeter, die sie vom Sozialamt oder von der Bundesagentur bekommen für Miete», sagte Merz, «und wenn Sie das mal hochrechnen, das sind bei 100 Quadratmetern schon 2.000 Euro im Monat. Das kann sich eine normale Arbeitnehmerfamilie nicht leisten.» Deshalb entstehende Spannungen wolle die Regierung abbauen.

Merz sagte: «Pauschalierung ist möglich, geringere Sätze sind möglich – aber das alles steht auf dem Prüfstand der Koalition und darüber reden wir.» Das Jobcenter übernimmt bei Bürgergeld-Beziehenden die Kosten für Unterkunft und Heizung, wobei bereits heute diese Höhe «angemessen» sein muss.

--- End quote ---
Also wenn jemand mit 20€ qm Miete ins Bürgergeld fällt, dann bekommt er in der Tat für eine kurze Zeit diese Miete bezahlt.
Wenn ein Bürgergeldler in eine Wohnung zieht, die 20€qm kostet, dann nicht.
Und wenn dann ein Jobcenter dauerhaft 2000€ überweist, dann gehört dieses Geld vom Entgelt des Jobcenter Cheffes abgezogen, weil sie es nicht überweisen müssten.

Zu mindestens bei uns ist es so, dass Ratzefatze der BGler aufgefordert wird seine KdU zu reduzieren und dann halt nur noch die ortsübliche maximale KdU bezahlt bekommt (und da müsste man bei uns ein Haushalt mit 10 Personen sein um auf 2000€ KdU zu kommen), er in Mietschulden rein läuft und der Vermieter darf dann schön seine Kündigung und Räumungsklage machen.

Wenn er von geringeren Sätzen redet, dann will also weniger als angemessenen Wohnraum bezahlen. Darüber kann man reden. Warum soll eine 4k Familie auch 85qm bewohnen (bei uns die Angemessenheitsgrenze), die passen auch in eine 65qm Bude.

MoinMoin:

--- Zitat von: Bastel am 14.07.2025 12:51 ---
--- Zitat von: Faunus am 14.07.2025 11:38 ---
Außer man mag die Obdachlosenzahlen mit Kindern rasant in die Höhe treiben. Das wäre dann die Konsequenz.

--- End quote ---

Ist ein Umzug für die Hartzi Familie nicht zumutbar? Aber wie bereits erwähnt, es wird sich nichts ändern.

--- End quote ---
Wie gesagt: Die Hartzi Familie muss nicht umziehen, sie bekommt halt die Aufforderung ihre KdU zu reduzieren, wenn sie Neuhartzi ist und über der Angemessenheitsgrenze der KdU liegt und nach der Karenzzeit wird nicht mehr die volle Miete gezahlt.
 und der Rest folgt dann von alleine. Untervermietung oder Mietschulden ...

PolareuD:

--- Zitat von: Bastel am 14.07.2025 12:51 ---
--- Zitat von: Faunus am 14.07.2025 11:38 ---
Außer man mag die Obdachlosenzahlen mit Kindern rasant in die Höhe treiben. Das wäre dann die Konsequenz.

--- End quote ---

Ist ein Umzug für die Hartzi Familie nicht zumutbar? Aber wie bereits erwähnt, es wird sich nichts ändern.

--- End quote ---

Natürlich ist ein Umzug in eine angemessene Unterkunft zumutbar. Das Problem ist nur, dass gerade in urbanen Ballungsräume nicht ausreichend günstige Mietunterkünfte zur Verfügung stehen, so dass die Jobcenter auch Mieten zahlen, die jenseits der geregelten Grenzmieten liegen, um letztendlich Obdachlosigkeit zu verhindern. Daran kann ein Bundeskanzler mit seinen markigen Aussagen nichts ändern.

PolareuD:

--- Zitat von: MoinMoin am 14.07.2025 12:55 ---Wenn er von geringeren Sätzen redet, dann will also weniger als angemessenen Wohnraum bezahlen. Darüber kann man reden. Warum soll eine 4k Familie auch 85qm bewohnen (bei uns die Angemessenheitsgrenze), die passen auch in eine 65qm Bude.

--- End quote ---

In den jeweiligen Regelungen steht nicht, dass die Betreffenden sich eine 85, 90 oder 95 qm Unterkunft suchen müssen, sondern die angemessenen KdU werden übernommen bis zu einer angemessenen Wohnfläche, je nach Familienstand.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version