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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Rentenonkel:

--- Zitat von: LefaxExtra am 16.07.2025 11:23 ---Falls nicht muss ich halt nackig, hand in Mund, irgendwie selbst klagen.

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In der Vergangenheit gab es hier oft verschiedene Vorlagen für Musterklagen, wenn man als Beamter nicht umhin kam, zur Durchsetzung seiner Ansprüche tatsächlich zu klagen. Beim Gang vor das Verwaltungsgericht muss man jedoch erst einmal eine Verfahrensgebühr hinterlegen. Diese Gebühr beträgt derzeit regelmäßig 483 EUR bei einem Streitwert von 5.000 EUR, wobei auch das wohl nicht überall so sein soll.

Erst nach Abschluss des Verfahrens wird entschieden, ob man das Geld ganz oder teilweise zurück erhält oder man darauf sitzen bleibt. Je nach Verfahren kann das auch einige Monate oder Jahre dauern. Dieses Geld muss man zu dem Zeitpunkt der Klageerhebung auch haben, sonst kann man den Rechtsstreit gar nicht führen.

LefaxExtra:

--- Zitat von: Rentenonkel am 16.07.2025 11:42 ---
--- Zitat von: LefaxExtra am 16.07.2025 11:23 ---Falls nicht muss ich halt nackig, hand in Mund, irgendwie selbst klagen.

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In der Vergangenheit gab es hier oft verschiedene Vorlagen für Musterklagen, wenn man als Beamter nicht umhin kam, zur Durchsetzung seiner Ansprüche tatsächlich zu klagen. Beim Gang vor das Verwaltungsgericht muss man jedoch erst einmal eine Verfahrensgebühr hinterlegen. Diese Gebühr beträgt derzeit regelmäßig 483 EUR bei einem Streitwert von 5.000 EUR, wobei auch das wohl nicht überall so sein soll.

Erst nach Abschluss des Verfahrens wird entschieden, ob man das Geld ganz oder teilweise zurück erhält oder man darauf sitzen bleibt. Je nach Verfahren kann das auch einige Monate oder Jahre dauern. Dieses Geld muss man zu dem Zeitpunkt der Klageerhebung auch haben, sonst kann man den Rechtsstreit gar nicht führen.

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Hallo und Danke nochmals. Ich habe mal nach vorlagen hier gesucht. Gefunden habe ich Vorlagen von DBB Thüringen. Ich glaube das ist gar nicht mal so schlecht, wenn ich das händisch machen muss. Ich kenne mit gar nicht aus und "Vor Gericht" bin ich tatsächlich "in gottes hand" wohl. Danke für den Hinweis auf die Gebühren. Ich werde schonmal anfangen zu sparen.

Ozymandias:
Die Gerichtskosten sind Werbungskosten im Jahr des Entstehens.
Gewinnt man und bekommt diese zurück, sind es negative Werbungskosten im Jahr des Zurückerhalts.

Das vermindert das Kostenrisiko noch mal um ein paar Prozent.

Faunus:

--- Zitat von: Rentenonkel am 16.07.2025 11:14 ---Es besteht für den Bund ein großer Handlungsdruck, seine Besoldungsgesetze zu ändern. Und hoffentlich kommt im August noch ein weiteres Urteil des BVerfG, in Folge dessen der Handlungsdruck noch weiter steigt.

--- End quote ---

Und wenn dann Mindestalimentation incl. Abstandswahrung bei den Beamten auf entsprechenden Druck nachgegeben wird...
Welche Folgen hätte das? Auf die Sonderstellung der Beamte? Auf die Tarifbeschäftigten - vor allem in den höheren Entgeltgruppen? Auf die Pensionen? Auf die Gesellschaft? Man könnte noch vieles weitere Anführen?

lotsch:
Urteil zur zeitnahen Geltendmachung und Treu und Glauben.
https://www.rechtundpolitik.com/justiz/vg-hamburg/beamtenbesoldung-einwand-unzureichender-alimentation-muss-jaehrlich-erfolgen/

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