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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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GeBeamter:

--- Zitat von: Nautiker1970 am 24.07.2025 10:59 ---Es wundert mich etwas, dass dieser Skandal nun erst bei der BILD aufploppt. Zumal das Thema ja für die BILD ein wirklich feierlicher Anlass ist. Na jedenfalls handelt es sich inhaltlich wahrlich um keine Neuigkeit. Und selbst die Überschrift hat die BILD noch aus einem Artikel vom März letzten Jahres abgeschrieben. Dort findet sich übrigens dann auch die Antwort auf die Frage von GeBeamter. Aber lest "gerne" selbst:
https://www.versicherungsbote.de/id/4913855/Schleswig-Holstein-will-sich-bei-Beamtenpensionen-bedienen/

--- End quote ---

Joa, da könnte man wohl auch argumentieren, dass Schleswig-Holstein damit den Beamten eine unbegründete Sondersteuer auferlegt hat, da sie eine "Abgabe geleistet" haben, die nun ohne Zweckbindung im Haushalt aufgeht.

PolareuD:

--- Zitat von: GeBeamter am 24.07.2025 14:26 ---
--- Zitat von: Nautiker1970 am 24.07.2025 10:59 ---Es wundert mich etwas, dass dieser Skandal nun erst bei der BILD aufploppt. Zumal das Thema ja für die BILD ein wirklich feierlicher Anlass ist. Na jedenfalls handelt es sich inhaltlich wahrlich um keine Neuigkeit. Und selbst die Überschrift hat die BILD noch aus einem Artikel vom März letzten Jahres abgeschrieben. Dort findet sich übrigens dann auch die Antwort auf die Frage von GeBeamter. Aber lest "gerne" selbst:
https://www.versicherungsbote.de/id/4913855/Schleswig-Holstein-will-sich-bei-Beamtenpensionen-bedienen/

--- End quote ---

Joa, da könnte man wohl auch argumentieren, dass Schleswig-Holstein damit den Beamten eine unbegründete Sondersteuer auferlegt hat, da sie eine "Abgabe geleistet" haben, die nun ohne Zweckbindung im Haushalt aufgeht.

--- End quote ---

Der Gedanke ist mir auch schon gekommen, dass es sich durch die Zweckentfremdung der Gelder des Pensionsfonds letztendlich um eine unzulässige zusätzliche Steuer handelt.

Nautiker1970:

--- Zitat von: PolareuD am 24.07.2025 14:33 ---
Der Gedanke ist mir auch schon gekommen, dass es sich durch die Zweckentfremdung der Gelder des Pensionsfonds letztendlich um eine unzulässige zusätzliche Steuer handelt.

--- End quote ---

Die Frage ist, warum drängt sich uns eine solche Einordnung auf, den Spezis in den sog. Interessensverbänden aber nicht...

Unknown:

--- Zitat von: A9A10A11A12A13 am 24.07.2025 13:43 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 24.07.2025 07:20 ---Wie gesagt, Kollegen, lest die S. 43 ff. .. was Udo Di Fabio dort schreibt und was er - wie ich finde - sehr klar aufbereitet hat, ... In Kurzform reicht allein diese Passage:

... bei einer Ehe oder Lebenspartnerschaft in Gütergemeinschaft (§ 1415 ff. BGB; § 7 LPartG), die
darauf angelegt ist, die Vermögen der Partner voneinander zu trennen. ...

--- End quote ---

§ 1415 Vereinbarung durch Ehevertrag Gütergemeinschaft
§ 1416 Vermögen der Ehegatten wird durch die Gütergemeinschaft gemeinschaftliches Vermögen
§ 1419 Ehegatte kann nicht über seinen Anteil ... verfügen ... er ist nicht berechtigt, Teilung zu verlangen.
§ 1420 Verwendung zum Unterhalt Die Einkünfte ... für den Unterhalt der Familie zu verwenden.
usw.

Also ein leicht verständliche juristische Umkehrung des Gesetztestextes. Sprich die Unterschreitung der Höchstgeschwindigkeit zur Überschreitung der Mindestalimentation ist für die verarmenden Beamten verfassungswidrig.

Da hat mal wieder alles Hand und "Stuß", ähm Fuß.

(Stattdessen § 1388 Eintritt der Gütertrennung bzw. § 1414 Eintritt der Gütertrennung)

--- End quote ---

Was willst du mit diesem Posting aussagen? Paragraphen zitieren ist keine große Leistung. Deshalb gib deinem Posting Inhalt und Substanz oder es wird gelöscht werden. Deine substanzlosen Sticheleien gegen andere und Beamte kannst du dir bitte zukünftig sparen.

tigertom:

--- Zitat von: A9A10A11A12A13 am 24.07.2025 13:43 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 24.07.2025 07:20 ---Wie gesagt, Kollegen, lest die S. 43 ff. .. was Udo Di Fabio dort schreibt und was er - wie ich finde - sehr klar aufbereitet hat, ... In Kurzform reicht allein diese Passage:

... bei einer Ehe oder Lebenspartnerschaft in Gütergemeinschaft (§ 1415 ff. BGB; § 7 LPartG), die
darauf angelegt ist, die Vermögen der Partner voneinander zu trennen. ...

--- End quote ---

§ 1415 Vereinbarung durch Ehevertrag Gütergemeinschaft
§ 1416 Vermögen der Ehegatten wird durch die Gütergemeinschaft gemeinschaftliches Vermögen
§ 1419 Ehegatte kann nicht über seinen Anteil ... verfügen ... er ist nicht berechtigt, Teilung zu verlangen.
§ 1420 Verwendung zum Unterhalt Die Einkünfte ... für den Unterhalt der Familie zu verwenden.
usw.

Also ein leicht verständliche juristische Umkehrung des Gesetztestextes. Sprich die Unterschreitung der Höchstgeschwindigkeit zur Überschreitung der Mindestalimentation ist für die verarmenden Beamten verfassungswidrig.

Da hat mal wieder alles Hand und "Stuß", ähm Fuß.

(Stattdessen § 1388 Eintritt der Gütertrennung bzw. § 1414 Eintritt der Gütertrennung)

--- End quote ---

Danke UNKNOWN für Deine Ansage.


@A9A10A11: Hier im Norden hat im "Großstadtrevier" mal Dirk Matthies, gespielt von Jan Fedder, ermittelt. Fair, Kodderschnauze, geduldig. Wäre er Dir auf Streife begenet, wäre seine Geduld aber irgendwann zuende und sein Befund wäre gewesen: Der brauch' wohl mal eine auf die Fontanelle!"


Und Kiezverbot hätt's auch gegeben.

Du Leichtmatrose.

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