Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
lotsch:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 28.07.2025 11:35 ---
Denn die sachgerechte Grundlage wäre diese verfassungsrechtliche Information: Ein im Rahmen des Grundgesetzes organisierter öffentlicher Dienst ist, was die Personalkosten anbelangt, teuer und muss es auch sein. Denn genau das ist die verfassungsrechtliche Forderung, wie sie sich aus Art. 33 GG ergibt (deswegen habe ich eingangs hierauf abgestellt). Dafür braucht man nicht alle Gründe ins Feld führen, sondern nur drei.
--- End quote ---
Hier stellt sich die Frage, ob ein im Rahmen des GG organisierter öffentlicher Dienst, was die Personalkosten angeht, tatsächlich teuer ist. Dazu würde nur ein Vergleich mit vergleichbaren Staaten taugen, und es wäre schwierig diesen durchzuführen, weil man nicht genau weis welche Kosten man berechnen sollte. Z.B. bei einem Vergleich mit der Ukraine, einem der korruptesten Länder, müsste man diese Korruptionskosten mit einberechnen. Manche Länder haben verschiedene Bereiche privatisiert, aber die Bürger müssen die Leistungen trotzdem bezahlen, nicht über Steuern und Abgaben, aber über private Zahlungen. Dann stellt sich immer die Frage, was bekomme ich für Leistungen ( z.B. Bildung, innere und äußere Sicherheit, Gesundheit, Infrastruktur)für meine Zahlungen. Sehr komplex, wenn man z.B. das Beispiel Deutsche Bahn betrachtet, oder den Umstand zur Kenntnis nimmt, dass viele Bürger in Deutschland mit öffentlichen Bildungseinrichtungen nicht mehr zufrieden sind, weil sie für ihre Kinder die beste Bildung wünschen, diese aber nicht mehr vom Staat gewährleistet wird, und sie deshalb ihre Kinder in private Bildungseinrichtungen schicken.
Faunus:
--- Zitat von: tigertom am 28.07.2025 11:27 ---Freie Meinungsäußerung hin oder her, aber ich finde es mitunter amüsant, dass Leute mit selektiver Wahrnehmung einem der am meisten verdienten Fachmänner zu dieser Thematik sagen wollen, was sie zu tun oder zu lassen haben.
Und zumeist von Sachlichkeit weit entfernt.
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Ein Laie in einer Thematik wird immer einen schweren Stand gegenüber einem Experten dieser Thematik haben. Trotzdem halte ich es für legitim Kritik zu üben/Sachverhalte zu hinterfragen/etc.
Sebstredend in einer vernünftigen Tonlage. (Fällt mir manchmal bei "extremen" Geschwätz schwer - da wo es richtig wichtig wäre-egal!)
Bei der "angemessenen Alimentation" habe ich u.a. diese zwei Gedanken:
Das es bei einfacher Dienst & mittlerer Dienst Schwierigkeiten beim Bestreiten des Lebensunterhalts gibt halte ich für nachvollziehbar und die Pensionen dürften nach 40/45 Jahren auch nicht so üppig ausfallen.
Bei Rentnern, die 45 Jahre Vollzeit als Geringverdienern im Angestellten-Verhältnis gearbeitet haben, berücksichtigt man ja auch inzwischen die Rente mit Zuschlägen zum nicht erreichten Durchschnittseinkommen, um größere Armut zu vermeiden.
Wo ich Problme habe, ist die Abstandswahrung: Von welcher Größenordnung wird da eigentlich gesprochen?
Das Thema ist bei den TB im ÖD ein Dauerbrenner - E15 fühlt sich auf Grund seines Mehr an Verantwortung massiv unterbezahlt gegenüber dem Sachgebietesleiter in E10-E13., Der Sachgebietsleiter fühlt sich gegenüber der Sekretärin mit E6 vom E15 wiederum völlig unterbezahlt ob seiner immensen Verantwortung usw.
Von was für Abständen ist zw. den Alimentationsstufen eigentlich die Rede?
Was ist angemessen zur Dienstleistung? 100 EUR? /1000 EUR? /10.000 im Monat/im Jahr
Wie hoch fallen dann die Pensionen aus?
Bastel:
--- Zitat von: Faunus am 28.07.2025 12:27 ---
Wo ich Problme habe, ist die Abstandswahrung: Von welcher Größenordnung wird da eigentlich gesprochen?
Das Thema ist bei den TB im ÖD ein Dauerbrenner - E15 fühlt sich auf Grund seines Mehr an Verantwortung massiv unterbezahlt gegenüber dem Sachgebietesleiter in E10-E13., Der Sachgebietsleiter fühlt sich gegenüber der Sekretärin mit E6 vom E15 wiederum völlig unterbezahlt ob seiner immensen Verantwortung usw.
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Das ist doch überall ein Problem. Ein E15er in der Endstufe hat netto nicht einmal ansatzweise das Doppelte, was ein E6er in der Endstufe bekommt...
NelsonMuntz:
@Swen: Du erwartest hier bei einem boulevardesken Artikel die Unterfütterung mit verfassungsrechtlich präziser Grundlagendarstellung zu eventuell durch den Text entstehenden Ungerechtigkeitsgefühlen. Das greift fehl (und das liest auch keiner!).
Die finanzielle Privilegierung des Beamten hast Du in Deinem Punkt 3 selbst als Vorraussetzung für die Erfüllung seines Wirkens im besonderen Dienst- und Treueverhältnis angeführt. Das ist ja auch vollkommen in Ordnung und wurde im Text sogar explizit benannt. Dass die amtsangemessene Alimentation in einigen Bereichen nicht erfüllt wird, ist ferner auch unstrittig.
Man kann die Gegenüberstellung im Text von durchschnittlichen Renten und Pensionen tendenziös als wertend betrachten, faktisch handelt es sich hier aber nur um statistische Werte (eine Realität der Dinge). Eine explizite Wertung dieser Situation, oder eine Forderung wird doch gar nicht aufgestellt. Selbst das Thema "Beamte in die Rentenversicherung" wird angerissen und direkt als sinnbefreit zur Seite gelegt.
Also, der Artikel mag den Ansprüchen einer wissenschaftlichen Beleuchtung nicht genügen, aber das hier der Versuch unternommen wurde, gezielt die Höhe von Beamtenpensionen zu diskreditieren, kann ich nicht erkennen.
Manchmal muss man einfach über der "Grütze" stehen.
Rentenonkel:
--- Zitat von: lotsch am 28.07.2025 12:23 ---Z.B. bei einem Vergleich mit der Ukraine, einem der korruptesten Länder, müsste man diese Korruptionskosten mit einberechnen.
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Laut transparancy international ist die Ukraine bei den korruptesten Ländern im Jahre 2025 auf Platz 105 von untersuchten 180. Das heißt, es gibt mindestens 75 Länder weltweit, die korrupter sind als die Ukraine. Zum Vergleich: Deutschland steht "nur" auf Platz 15.
Die Ukraine hat in den letzten Jahren viel dafür getan, in diesem Ranking langsam, aber konstant zu sinken (je niedriger der Platz, umso besser). Allerdings steht die Ukraine wegen eines Gesetzes in der Kritik, dass die Unabhängigkeit der Antikorruptionsbehörde NABU einschränkt. Kritiker befürchten, dass die bisherigen Bemühungen dadurch abgebremst würden oder sogar die Richtung wechseln.
Die Ukraine ist zwar eines der korruptesten Länder Europas, weltweit allerdings eher im Mittelfeld.
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