Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Rentenonkel:
--- Zitat von: Knarfe1000 am 28.07.2025 15:45 ---
Es gibt Argumente dafür und dagegen, Beamter zu werden. Das muss jeder für sich selbst entscheiden.
Diesen Neiddebatten begegne ich immer gerne mit dem polemischen Satz "hättest du dich in der Schule mehr angestrengt, hättest du auch Beamter werden können."
--- End quote ---
Früher war das so, dass man die eine oder andere Mathe Aufgabe mehr gemacht haben muss, um Beamter werden zu können.
Heute gewinnt man zunehmend den Eindruck, dass man auch die eine oder andere Aufgabe weniger machen kann, um Beamter zu werden. Diejenigen, die sich wie früher über das normale Maß hinaus angestrengt haben, werden regelmäßig von der Privatwirtschaft abgefischt ... mit den entsprechenden Folgen für den ÖD und mittelbar auch für die Bürger.
Um ein Beispiel zu nennen: In den 90er Jahren wurden bei meinem Dienstherrn nur Volljuristen eingestellt, die das Examen mit mindestens "voll befriedigend" bestanden haben. Heute ist man um jeden froh, der sich überhaupt bewirbt und über die notwendige Qualifikation verfügt.
tigertom:
Man bekommt halt das, was man bereit ist, auszugeben.
Manche können bzw. wollen halt den Zusammenhang nicht sehen und werden vom Neid und eventuell schlechten Erfahrungen mit Beamten in Ihrem Denken beeinflusst.
SwenTanortsch:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 28.07.2025 15:39 ---@Swen:
Wir kommen hier nicht zusammen, weil ich immer noch nicht die Wahrheitswidrigkeit des Artikels erkennen kann. Deine weit ausholende Definition eines Anspruchs an Qualitätsjournalismus kann ich ja verstehen, aber er greift bei diesem völlig bedeutungslosen Text einfach nicht - eine offenkundige Lüge kann ich auch nicht darin entdecken.
Dass es sich um "Grütze" handelt, da sind wir uns doch im wesentlichen einig, ich ordne dieser aber nur den Status der Belanglosigkeit zu.
Zur Einordnung der journalistischen Ergüsse des Spiegels: Heute gibt es einen Artikel, der die psychische Belastung alleinlebender Menschen an der Supermarktkasse beleuchtet. Wenigstens ist dieser eindeutig als Kolumne gekennzeichnet - der Redaktion erschien es aber wichtig genug, hier ein Diskussionsthema für die Leser zu eröffnen.
--- End quote ---
Ich kann Dir darin folgen, dass der Beitrag für sich betrachtet belanglos ist. Allerdings sehe ich ihn, da ich ja ab und an auch mal mit Medien zu tun habe, als Teil einer Beeinflussungstrategie, die ich nicht als Kampagne werten würde (denn hier wäre der Begriff zu groß), die aber spätestens mit der immer größer werdenden Zahl an Richtervorlagen und wohl auch weil das Bundesverfassungsgericht seit Ende 2023 hinsichtlich einer nicht unbeträchtlichen Zahl an Vorlagen - bekanntlich sind mittlerweile bzw. mit jenen aus Mecklenburg-Vorpommern nun mehr als 70 Vorlagen aus 13 Bundesländern anhängig - die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben hat, sodass seitdem in den einzelnen Rechtskreisen zunehmend klar wird, dass es alsbald "um die Wurst" gehen wird, wobei nicht klar ist - außer in den drei angekündigten Rechtskreisen -, wen es als nächstes treffen wird, was Nervosität schürt, wiederkehrend in verschiedenen Medien von Erfolg gekrönt ist. Der Spiegel ob seiner einstmals staatskritischen Tradition passt da gut in die Interessenslage.
Das Ziel der Beeinflussung ist offensichtlich, nämlich die alsbald zu erwartende überraschte Reaktion der Bevölkerung auf das, was aus Karlsruhe kommen wird, zuvor bereits in eine Richtung hin zu beeinflussen, dass man am Ende Karlsruhe für die eigenen Unterlassungen und zunehmend gezielter vorgenommenen Verfassungsbrüche der letzten zwei Jahrzehnte verantwortlich machen kann, frei nach dem Motto: "Wir haben nur Volkes Wille exekutiert (bzw. ihn zunächst einmal verrechtlicht) und es ist gänzlich überraschend und auch unverständlich, dass uns nun plötzlich solch eigenartige Rechtsprechung trifft." Politisch hat man - denke ich - aus der Entscheidung über das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 gelernt. Dieses Mal will man besser vorbereitet sein, jedenfalls in einigen Teilen der Politik. Quid pro quo
Die Grütze hat also nicht nur ihre Ursache in Unkenntnis, sondern basiert ebenso - so gilt es zu vermuten - auf politischer Vorsorge durch Beeinflussung. Es wird interessant werden, wie die angekündigten Entscheidungen medial aufgenommen werden, wenn sie denn dann öffentlich vorliegen werden. Irgendwer wir am Ende den Schwarzen Peter in den Händen halten - und dass will ob der Summen, um die es geht, sicherlich keiner sein.
@ Rentenonkel
Genau deshalb - die Sorge um die qualitativen Standards im Staatsdienst - ist das zentrale Ziel des Bundesverfassungsgerichts, die fiskalisch geprägte Besoldungsbemessung einzuhegen. Entsprechend ging es Andreas Voßkuhle seit 2008 darum, dem Tiger Alimentationsprinzip "Zähne einzuziehen". Jetzt wird er zeigen müssen, dass er nicht aus Papier ist und die Zähne nicht seine dritten.
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: Faunus am 28.07.2025 14:42 ---Wo finde ich diese u.U. verklausulierte Aussage?
--- End quote ---
Hierzu ein weiteres beispielhaftes Zitat aus Karlsruhe (https://openjur.de/u/59245.html, Nr. 117):
- "Das Alimentationsprinzip gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Es verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren. Der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit und Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus ein Minimum an Lebenskomfort ermöglicht. Hierbei hat der Besoldungsgesetzgeber auch die Attraktivität des Beamtenverhältnisses für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte, das Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft, die vom Amtsinhaber geforderte Ausbildung und seine Beanspruchung zu berücksichtigen."
Wie du siehst, hat sich Swen den Begriff "überdurchschnittlich qualifiziert" nicht einfach so ausgedacht..
NelsonMuntz:
@Swen: Vielen Dank für die Erläuterung Deines Blickwinkels. So betrachtet kann ich die Empörung ein wenig besser verstehen.
Deine Worte lasen sich in meinen Augen zunächst als generalisierte Kritik an der Journalistenschaft - was ich in dieser Form so nicht stehen lassen wollte. Hier hast Du nun erklärende Argumente angeführt, die Deine Kritik in ein besseres Licht rücken. Dafür danke ich Dir ausdrücklich, mein Gemüt ist nun besänftigt ;)
In diesem Sinne: Alles Gute! :)
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