Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
SwenTanortsch:
Und PS. Öffentlich dürfte man dann dem Sturm der Entrüstung entgegenhalten, dass einem auf Basis der gesetzlichen Regelung keine andere Möglichkeit gegeben sei, da man an Recht und Gesetz gebunden sei. Wer darüber hinaus eine andere Sicht auf die Dinge habe, könne doch gerichtlich prüfen lassen, ob er über das Recht auf Klageerhebung verfüge oder - wenn er sich sicher sei, dass er im Recht sei - sogleich Klage beim Verwaltungsgericht führen. Der Rechtsweg stehe doch jedem offen. Aber nach eingehender Prüfung der Rechtslage sei vonseiten des Dienstherrn eben keine Bescheidung der sachgrundlosen Widersprüche möglich, da dafür notwendige Kapazitäten nicht gegeben wären, die man ob der von vornherein aussichtslosen Lage der sachgrundlosen Widerspruchsführer aus Effektivitätsgründen eben auch nicht zur Verfügung stellen könne, da man sie anderweitig gebrauchen müsse. Man rechne entsprechend mit Verständnis.
Maximus:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 29.07.2025 12:14 ---Glücklich der Bundesbeamte, der keinen Widerspruch eingereicht hat, weil ihm sein Dienstherr in einem an ihn gerichteten Schreiben mitgeteilt hat, dass es keines Widerspruchs bedarf, da er angesichts der ausstehenden Anpassung des Bundesbesoldungsgesetzes an die Maßstäbe des BVerfG ab dem Jahr 2021 auf das Erfordernis einer haushaltsjahrnahen Geltendmachung wie auch auf die Erhebung der Einrede der Verjährung verzichtet...
--- End quote ---
Ich habe jedes Jahr seit 2021 WS eingelegt. Und tatsächlich...in jedem Anwortschreiben des Bundesverwaltungsamtes stand folgender Absatz:
"Angesichts der ausstehenden Anpassung des Bundesbesoldungsgesetzes an die Maßstäbe des BVerfG ab dem Jahr 2021 verzichtet der Bund gegenüber allen Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes auf das Erfordernis der haushaltsnahen Geltendmachung wie auch auf die Erhebung der Einrede der Verjährung. Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung oder Versorgung sind also ab dem Jahr 2021 nicht mehr erforderlich."
HochlebederVorgang:
Ich habe für meine Frau für alle Jahre trotzdem Wiederspruch eingelegt mit Antrag auf Wiedereinsetzung. Es wurden alle Widersprüche ruhend gestellt und auf die Einrede der Verjährung verzichtet.
So ist man auf der sicheren Seite denke ich, auch wenn man bisher keinen Widerspruch eingelegt hat. Ich würde mit der Argumentation auch jetzt noch Widerspruch ab 2021 einlegen.
BVerfGBeliever:
Das Thema Beamte/Rente/usw. scheint übrigens in den Medien weiter fröhlich vor sich hin zu köcheln.
Aber immerhin schreibt sogar der FOCUS (ein Blatt, dem ich ansonsten ausgesprochen kritisch gegenüberstehe) Sätze wie die folgenden:
- "In vielen Bereichen erhalten Beamte ein geringeres Gehalt als sie mit den gleichen Qualifikationen in der freien Wirtschaft bekommen könnten."
- "Aber auch abseits dieser zwingenden Regelung [gemeint ist das 2020er BVerfG-Urteil, Anm. von mir] sprechen sich Ökonomen dafür aus, dass der Staat mehr Geld für seine Mitarbeiter ausgeben sollte."
[https://www.focus.de/finanzen/karriere/mehr-gehalt-weniger-rente-so-koennte-eine-reform-des-beamtentums-aussehen_22197242-6d77-4f4c-b84d-f1ab2967e32c.html]
Rheini:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 29.07.2025 14:29 ---Das Thema Beamte/Rente/usw. scheint übrigens in den Medien weiter fröhlich vor sich hin zu köcheln.
Aber immerhin schreibt sogar der FOCUS (ein Blatt, dem ich ansonsten ausgesprochen kritisch gegenüberstehe) Sätze wie die folgenden:
- "In vielen Bereichen erhalten Beamte ein geringeres Gehalt als sie mit den gleichen Qualifikationen in der freien Wirtschaft bekommen könnten."
- "Aber auch abseits dieser zwingenden Regelung [gemeint ist das 2020er BVerfG-Urteil, Anm. von mir] sprechen sich Ökonomen dafür aus, dass der Staat mehr Geld für seine Mitarbeiter ausgeben sollte."
[https://www.focus.de/finanzen/karriere/mehr-gehalt-weniger-rente-so-koennte-eine-reform-des-beamtentums-aussehen_22197242-6d77-4f4c-b84d-f1ab2967e32c.html]
--- End quote ---
Quergelesen und ich spreche diesem Artikel mehr positivem Wissen zugute, als dem Spiegel Artikel (Pension bekommen, wohin mit dem Geld ...).
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