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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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SwenTanortsch:

--- Zitat von: tigertom am 20.08.2025 09:00 ---Ich weiß nicht, was ich davon halten soll, dass BalBund sehr still ist momentan. Könnte es sein, dass da was in der Vorbereitung ist und er nichts durch "Undichtigkeit" gefährden möchte?

Halt! Warum spekuliere ich hier eigentlich? Ich bin an einem Punkt im Leben angelangt, an dem man erkannt hat, dass nur und ausschließlich Tatsachen und Fakten zählen.

Und die wurden ja seit 5+ Jahren nicht geschaffen. Oder sollte ich sagen: Es werden seit 5+ Jahren Fakten geschaffen? Ein Wirrwarr aus Nebelkerzen, Verantwortung-auf-Andere-schieben, Worthülsen, Unwillen, und (seitens des BVerfG: Justice delayed is justice denied).

Heute bin ich so überzeugt davon wie niemals zuvor: Es wird nichts geben. Oder auch Nüschts.

--- End quote ---

Nehme ich also mal wieder meine Lieblingsrolle ein und übernehme folglich jenes des Weihnachtsmann: "Morgen, Kinder, wird's was geben"...

Sofern sich die Parteien in Berlin auf eine Nachfolgereglung für die drei Richterämter einigen können, wird der BVR Maidowski zum 30.10. auf eigenen Wunsch in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden, das dürfte dann gleichfalls mit dem Ausscheiden der Vize-Präsidentin geschehen. Bis dahin werden - wenn die Parteien dem Senat nicht doch noch die Möglichkeit geben werden, die Beratungszeit über den 30.10. auszudehnen und jener diese Zeit dann ggf. entsprechend nutzen wollte - die angekündigten Entscheidungen über die drei bekannten Rechtskreise vollzogen sein werden, sodass es dann bis etwa zum Ende des Jahres deren Veröffentlichung geben wird.

Danach wird es eine nicht geringe mediale Aufmerksamkeit geben, deren Umfang, Dauer und Ertrag nicht wirklich abzuschätzen ist und sicherlich auch davon abhängig sein dürfte, was medial in jener Zeit noch so alles eine Rolle spielen wird oder kann.

Im nächsten Jahr wird es weitere Entscheidungen über ebenfalls anhängige Verfahren geben, wenn ich mich nicht täusche, dürfte da am Ende insbesondere Schleswig-Holstein ganz oben auf der Liste stehen, ebenfalls dürfte es keinen Grund mehr geben, den zeitlich am weitesten zurückreichenden Brandenburger Fall und also jenes Normenkontrollverfahren nicht zu betrachten, ggf. werden auch wir Niedersachsen wieder aufgerufen werden. Egal aber, welche Normenkontrollverfahren zur Entscheidung angekündigt werden werden: Es wird im nächsten Jahr weitere Entscheidungen geben, da es nach den nun angekündigten Entscheidungen keinen sachlichen Grund mehr gibt, nun nicht zügig in die Entscheidung zu treten. Verzögerungen können alsbald sachlich ganz anders begründet und ggf. begründert gerügt werden.

Was es darüber hinaus vonseiten der Besoldungsgesetzgebers geben wird, weiß keiner, auch noch keiner von ihnen selbst. Auch das wird davon abhängen, wie sich nach den angekündigten Entscheidungen der mediale Diskurs entwickeln wird.

Ergo: Nüscht wird's nicht geben. Wer am Ende Weihnachten mit den Hoppenstedt feiern wird, werden wir dann sehen. Wenn am Ende alle Kühe umfallen, ist's bekanntlich für alle Beteiligten eine hervorragende Nachricht. Denn manche Dinge ändern sich nie. Vielleicht fallen dieses Mal ja auch ein paar Besoldungsgesetzgeber um. Wenn man einen Fehler macht, gibt's auch eine kleine Explosion. Natürlich nicht richtig, es ist ja für Kinder.

MoinMoin:

--- Zitat von: bebolus am 19.08.2025 16:02 ---Schön.. Geht hier aber um Bundesbeamte..

--- End quote ---
Nein, es ging um eine Aussage über unser Recht in einem Forum für Bundesbeamte.

MoinMoin:

--- Zitat von: bebolus am 19.08.2025 16:27 ---In meiner Erinnerung bist Du weder Beamter noch Angestellter im ÖD. Fast 10.000 Beiträge, wie man sie in meiner Wahrnehmung eigentlich nur in einem Vollzeitjob (NGO) oder als Arbeitsloser absondern kann, hast Du ja bald voll.

--- End quote ---
Das deine Wahrnehmung fehlgeleitet sind nehme ich durchaus wahr.
nur zur Korrektur deine Wahrnehmung: Ich bin aktuell VZ Angestellter im öD und froh, dass ich mit großartigen Beamten zusammen arbeiten kann und zusammen mit diesen Menschen Dinge bewirke.
Und habe einen Job, der seeehr viele Mikro Pausen hat, in dem ich mich uA dem Forum widmen kann und trotzdem die meinem AG geschuldeten Arbeitsleistung erbringe.

Durgi:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 20.08.2025 09:27 ---
--- Zitat von: tigertom am 20.08.2025 09:00 ---Ich weiß nicht, was ich davon halten soll, dass BalBund sehr still ist momentan. Könnte es sein, dass da was in der Vorbereitung ist und er nichts durch "Undichtigkeit" gefährden möchte?

Halt! Warum spekuliere ich hier eigentlich? Ich bin an einem Punkt im Leben angelangt, an dem man erkannt hat, dass nur und ausschließlich Tatsachen und Fakten zählen.

Und die wurden ja seit 5+ Jahren nicht geschaffen. Oder sollte ich sagen: Es werden seit 5+ Jahren Fakten geschaffen? Ein Wirrwarr aus Nebelkerzen, Verantwortung-auf-Andere-schieben, Worthülsen, Unwillen, und (seitens des BVerfG: Justice delayed is justice denied).

Heute bin ich so überzeugt davon wie niemals zuvor: Es wird nichts geben. Oder auch Nüschts.

--- End quote ---

Nehme ich also mal wieder meine Lieblingsrolle ein und übernehme folglich jenes des Weihnachtsmann: "Morgen, Kinder, wird's was geben"...

Sofern sich die Parteien in Berlin auf eine Nachfolgereglung für die drei Richterämter einigen können, wird der BVR Maidowski zum 30.10. auf eigenen Wunsch in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden, das dürfte dann gleichfalls mit dem Ausscheiden der Vize-Präsidentin geschehen. Bis dahin werden - wenn die Parteien dem Senat nicht doch noch die Möglichkeit geben werden, die Beratungszeit über den 30.10. auszudehnen und jener diese Zeit dann ggf. entsprechend nutzen wollte - die angekündigten Entscheidungen über die drei bekannten Rechtskreise vollzogen sein werden, sodass es dann bis etwa zum Ende des Jahres deren Veröffentlichung geben wird.

Danach wird es eine nicht geringe mediale Aufmerksamkeit geben, deren Umfang, Dauer und Ertrag nicht wirklich abzuschätzen ist und sicherlich auch davon abhängig sein dürfte, was medial in jener Zeit noch so alles eine Rolle spielen wird oder kann.

Im nächsten Jahr wird es weitere Entscheidungen über ebenfalls anhängige Verfahren geben, wenn ich mich nicht täusche, dürfte da am Ende insbesondere Schleswig-Holstein ganz oben auf der Liste stehen, ebenfalls dürfte es keinen Grund mehr geben, den zeitlich am weitesten zurückreichenden Brandenburger Fall und also jenes Normenkontrollverfahren nicht zu betrachten, ggf. werden auch wir Niedersachsen wieder aufgerufen werden. Egal aber, welche Normenkontrollverfahren zur Entscheidung angekündigt werden werden: Es wird im nächsten Jahr weitere Entscheidungen geben, da es nach den nun angekündigten Entscheidungen keinen sachlichen Grund mehr gibt, nun nicht zügig in die Entscheidung zu treten. Verzögerungen können alsbald sachlich ganz anders begründet und ggf. begründert gerügt werden.

Was es darüber hinaus vonseiten der Besoldungsgesetzgebers geben wird, weiß keiner, auch noch keiner von ihnen selbst. Auch das wird davon abhängen, wie sich nach den angekündigten Entscheidungen der mediale Diskurs entwickeln wird.

Ergo: Nüscht wird's nicht geben. Wer am Ende Weihnachten mit den Hoppenstedt feiern wird, werden wir dann sehen. Wenn am Ende alle Kühe umfallen, ist's bekanntlich für alle Beteiligten eine hervorragende Nachricht. Denn manche Dinge ändern sich nie. Vielleicht fallen dieses Mal ja auch ein paar Besoldungsgesetzgeber um. Wenn man einen Fehler macht, gibt's auch eine kleine Explosion. Natürlich nicht richtig, es ist ja für Kinder.

--- End quote ---

Hach mein lieber Swen..... :)
Wenn also der Weihnachtsmann in Karlsruhe schon die Rentiere sattelt, dann dürfte es diesmal tatsächlich nicht nur bunte Päckchen mit Schleifchen geben, sondern auch das ein oder andere Gesetzeswerk, das eher nach Kohle im Stiefel aussieht. Denn eines ist so sicher wie das Amen im Krippenspiel: Die Besoldungsgesetzgeber werden nach den kommenden Entscheidungen nicht mehr mit „wir prüfen noch“ und „die Kassenlage erlaubt es gerade nicht“ davonkommen.

Mag sein, dass die mediale Aufmerksamkeit wieder wie der Schnee von gestern vergeht – aber das juristische Echo bleibt. Und während die Richterstühle in Berlin neu besetzt werden, läuft die Uhr für die Politik gnadenlos weiter. Fristen kennt das Bundesverfassungsgericht, und wer sie verstreichen lässt, darf die Nachzahlungssummen wie Christbaumkugeln zählen: hübsch rund, aber verdammt schwer am Ast des Haushalts.

Ob Schleswig-Holstein, Brandenburg oder Niedersachsen – überall brennen schon die Kerzen. Und wer glaubt, man könne den Baum einfach aus dem Fenster kippen und so tun, als sei Weihnachten nie gewesen, wird feststellen: Die Beamten stehen längst mit den Klagebriefen unterm Mistelzweig.

Kurzum: Geschenke gibt es nicht, Verpflichtungen schon. Und wenn der Gesetzgeber sich weiter hinterm Schlitten versteckt, dann sorgt eben die Verwaltungsgerichtsbarkeit dafür, dass die Besoldung nicht länger auf Sparflamme köchelt. Auch das ist eine Form von Festtagsbeleuchtung – nur ein bisschen greller als geplant.

tigertom:
Sehr schön geschrieben Ihr Zwei. Willkommen in unserer aA-Selbsthilfegruppe, Durgi 😀

Dann kann man ja auf ein frohes Fest mit einem schon lange nicht mehr ausgezahlt Weihnachtsgeld hoffen.

Ach nee, die Hoffnung habe ich ja aufgegeben. Es wird nichts geben, dabei bleibe ich. Und sollte es anstatt Sterntaler eben Brotkrumen a la Hänsel u. Gretel geben, ärgere ich mich nur, dass ich sehr spät und nur für 2024 u. 2025 Widerspruch eingelegt habe.. Allerdings haben es zu viele nicht getan, weil sie sich von dem 2021er-BMI-Lügenzettel haben blenden lassen. Der, an den sich dann später keiner der Verantwortlichen mehr erinnern möchte ("Chef, das waren Kollega von andere Baustellä").

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