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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Verwaltungsgedöns:

--- Zitat von: tigertom am 20.08.2025 10:02 ---Sehr schön geschrieben Ihr Zwei. Willkommen in unserer aA-Selbsthilfegruppe, Durgi 😀

Dann kann man ja auf ein frohes Fest mit einem schon lange nicht mehr ausgezahlt Weihnachtsgeld hoffen.

Ach nee, die Hoffnung habe ich ja aufgegeben. Es wird nichts geben, dabei bleibe ich. Und sollte es anstatt Sterntaler eben Brotkrumen a la Hänsel u. Gretel geben, ärgere ich mich nur, dass ich sehr spät und nur für 2024 u. 2025 Widerspruch eingelegt habe.. Allerdings haben es zu viele nicht getan, weil sie sich von dem 2021er-BMI-Lügenzettel haben blenden lassen. Der, an den sich dann später keiner der Verantwortlichen mehr erinnern möchte ("Chef, das waren Kollega von andere Baustellä").

--- End quote ---
Was ist das für ein Lügenzettel?

Wir hatten zu unseren Bezügemitteilungen in Hamburg auch einen Lügenzettel, dass wir nicht widersprechen müssen und nur die Musterverfahren beim Verwaltungsgericht abwarten müssen. Das hat man mit einem Taschenspielertrick jedoch wieder aufgehoben. Liegt nun auch beim Verfassungsgericht, da der Lügenzettel unter Voraussetzungen wohl doch gültig ist.

tigertom:
Ganz genau so einen gab es vom BMI. Die Leute in Sicherheit wiegen ("Niemand hat die Absicht eine Mauer, äh, Eure Nachzahlungen zu verschleppen - Ihr braucht keinen Widerspruch einzulegen").

Das ist ein alter Jedi-Trick, den auch Obi-Wan angewendet hat "Ihr braucht keinen Widerspruch einzulegen.. Ihr könnt jetzt weiter dienen", worauf 90% der Bundessturmtruppen dann mit "Wir brauchen keinen Widerspruch einzulegen.. Wir können jetzt weiter dienen. Weiter dienen, weiter dienen" reagieren.

Interessant, dass es den in HH auch gab und das Ergebnis kennen wir dank Dir ja nun, wir hätten es uns aber auch denken können.

Verwaltungsgedöns:
Hier hat eine Gewerkschaft etwas zu den Voraussetzungen in Hamburg zusammengefasst.
https://www.dpolg-hh.de/amtsangemessenen-alimentation-beamtenbesoldung/

kimonbon:
hahahaaa, 7000€ Pension zu zweit. Die waren bestimmt nur im gD hahaaa https://www.zeit.de/arbeit/2025-08/oeffentlicher-dienst-verbeamtung-forderungen-debatte-arbeitszeiten

Pendler1:
7.000 € Pension, ok 2 pensionierte Schulleiter.

Sei ihnen gegönnt.

Wer aber in der heutigen Situation sowas öffentlich macht und raustönt, der muss schon einen sehr merkwürdigen Verstand haben.

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