Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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BVerfGBeliever:

--- Zitat von: BWBoy am 27.08.2025 09:18 ---Ist ja eigentlich auch korrekt so. Verpflichtet ist der Besoldungsgeber dazu uns eine aA zu gewähren. wenn er dies ordnungsgemäß und ohne Taschenspielertricks tun würde und sie auch angemessen über die Jahre anpassen würde, so könnten uns die Tarifverhandlungen der Arbeitnehmer egal sein. Denn entgegen der aA haben wir auf die Tarifergebnisse keinerlei Anspruch.

--- End quote ---

Yep. Für eine "saubere" aA bedürfte es eigentlich nur zweier simpler Komponenten:

1.) Eine angemessene Grundbesoldung für den kleinsten Beamten, die zusammen mit moderaten Zuschlägen für die ersten beiden Kinder mindestens (!) den 15%-igen Abstand zur Grundsicherung einer vierköpfigen Familie einhält. Und zwar ohne jegliche Tricksereien wie beispielsweise (a) eine sachwidrige Streichung unterer Gruppen und Stufen, (b) ein sachwidriger Rückgriff auf etwaige Partnereinkommen, (c) absurde Zuschlagsorgien, usw. usf.

2.) Darauf aufbauend eine adäquate Besoldungstabelle, die insbesondere vertikal (zwischen den Besoldungsgruppen), aber auch horizontal (zwischen den Stufen) ausreichend hohe prozentuale Steigerungen beinhaltet, um den Vorgaben des BVerfG sowie den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums nach Art. 33 GG (Stichworte Ämterwertigkeit, Binnenabstandsgebot, usw.) sachgerecht Folge zu leisten. Und natürlich ebenfalls ohne jegliche Tricksereien wie beispielsweise irgendwelche Abschmelzbeträge oder sonstigen Blödsinn.

Wie gesagt, eigentlich ganz einfach. Kostet halt etwas mehr als "ZweiEuroFuffzig", aber ich denke, dass sollten "wir" (Beamte) "uns" (ganz Deutschland) durchaus Wert sein.

P.S. Auf MoinMoin hatte ich in #17.865 ja schon ähnlich geantwortet wie du in #17.899.



--- Zitat von: Unknown am 27.08.2025 09:48 ---Mal wieder ausdrücklichen Dank an dich für deine Ausführungen, auch wenn sie wenig erfreulich sind.

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Ich wäre nicht ganz so pessimistisch wie du. Also zumindest in meinen Ohren klingt schon ein wenig durch, dass gerade ein gewisses "Umdenken" in den relevanten Ministerien stattzufinden scheint, mutmaßlich stark getrieben durch die Erwartung des nächsten Urteils aus Karlsruhe..

waynetology:

--- Zitat von: PolareuD am 27.08.2025 11:56 ---
--- Zitat von: BalBund am 27.08.2025 09:39 ---Bei der Bundespolizei müssen wir zwischen Verwaltung und Polizeidienst unterscheiden, letzterer hat, wie auch die Bundeswehr, weiterhin Mindeststandzeiten unabhängig wie gut oder schlecht man beurteilt wurde. Ein systemimmanenter Fehler?

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Die Mindeststandzeiten in der Bw wurden mit den neuen PEK nahezu komplett abgeschafft. Einzige Anforderung ist jetzt in der aktuellen Verwendung eine Standzeit von 2 Jahren.

--- End quote ---

Dann erklär mir mal die lange Stehzeit für die Beförderung zum Stabsfeldwebel.

Abgesehen davon, dass es hierzu ein Urteil gibt, das aussagt, dass die Stehzeit von der Beförderung vom HptFw zum StFw deutlich zu lang ist. Aber auch dieses ist ganz neu, offiziell hört man hierzu nichts.

Ari31:
Bei der Anpassung des PEK im Bereich Bundeswehr geht es um Beamte. Bei den Soldaten bleiben vorerst die 16 Feldwebeljahre bis zur Beförderung zum Stabsfeldwebel. Und das ist auch gut so. Bei den Beamten war die Aufhebung der benötigten Stehzeit auch ein Fehler.

Seppo84:

--- Zitat von: Finanzer am 27.08.2025 09:26 ---https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/nils-schmid/fragen-antworten/amtsangemessene-alimentation-warum-wird-aus-ihrer-sicht-die-besoldung-fuer-beamte-richter-und-soldaten-des

"Das hierfür zuständige Bundesministerium des Innern hat diesbezüglich mitgeteilt, dass über die Frage der konkreten Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben jedoch noch nicht entschieden worden ist."

Ich würde mal behaupten das im Innenministerium nicht mal darüber nachgedacht wird.

@Curtis und Einigung: Interessant, danke für die Ausführungen. Freut mich natürlich für die Kollegen die so zeitnah befördert werden.

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Endlich hat er sich erbarmt und meine Frage beantwortet 😅

Knecht:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 27.08.2025 12:01 ---
Ich wäre nicht ganz so pessimistisch wie du. Also zumindest in meinen Ohren klingt schon ein wenig durch, dass gerade ein gewisses "Umdenken" in den relevanten Ministerien stattzufinden scheint, mutmaßlich stark getrieben durch die Erwartung des nächsten Urteils aus Karlsruhe..

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Jedes Mal, wenn jemand aus einem Ministerium das liest, erstickt er vor lachen an seinem Lachshäppchen.

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