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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Finanzer:

--- Zitat von: lotsch am 29.08.2025 09:33 ---Der Artikel enthält sowohl Stimmungsmache, als auch Fakten, aber ich bin mir sicher, dass du die unterscheiden kannst. Ich wünsche mir mehr Fakten, z.B. würde mich noch der Anteil der Bürgergeldempfänger mit doppelter Staatsbürgerschaft interessieren.

--- End quote ---

Wenn diese Daten überhaupt irgendwo in aufbereiteter Form vorliegen.

Das ist allgemein ein Punkt, der mich an unserer Verwaltung abfuckt. Wir sitzen auf Bergen von Daten, nutzen diese aber überhaupt nicht. Das fängt im kleinen an, wenn hessische Gemeinden Gewerbean- und abmeldungen nicht kommunizieren, da sie unterschiedliche (oder keine) Software benutzen.

Aber auch im wissenschaftlichem Sinne. Am Finanzamt haben wir BERGE an Rohdaten die man nutzen könnte.
Was ist z.B. die übliche Miete in einem Gebiet? Anlage V&V maschinell auswerten lassen, Problem gelöst.
Oder betriebliche Kennzahlen. Was ist z.B. die Kapitalausstattung einer Branche im Bundesgebiet oder einer bestimmten Region? Einfach die entsprechenden Kennzahlen der eBilanzen auswerten.

DrStrange:

--- Zitat von: Finanzer am 29.08.2025 11:00 ---Wenn diese Daten überhaupt irgendwo in aufbereiteter Form vorliegen.

Das ist allgemein ein Punkt, der mich an unserer Verwaltung abfuckt. Wir sitzen auf Bergen von Daten, nutzen diese aber überhaupt nicht. Das fängt im kleinen an, wenn hessische Gemeinden Gewerbean- und abmeldungen nicht kommunizieren, da sie unterschiedliche (oder keine) Software benutzen.

Aber auch im wissenschaftlichem Sinne. Am Finanzamt haben wir BERGE an Rohdaten die man nutzen könnte.
Was ist z.B. die übliche Miete in einem Gebiet? Anlage V&V maschinell auswerten lassen, Problem gelöst.
Oder betriebliche Kennzahlen. Was ist z.B. die Kapitalausstattung einer Branche im Bundesgebiet oder einer bestimmten Region? Einfach die entsprechenden Kennzahlen der eBilanzen auswerten.

--- End quote ---

Einfache Antwort: Es ist einfach nicht gewollt!

GoodBye:

--- Zitat von: DrStrange am 29.08.2025 11:06 ---
--- Zitat von: Finanzer am 29.08.2025 11:00 ---Wenn diese Daten überhaupt irgendwo in aufbereiteter Form vorliegen.

Das ist allgemein ein Punkt, der mich an unserer Verwaltung abfuckt. Wir sitzen auf Bergen von Daten, nutzen diese aber überhaupt nicht. Das fängt im kleinen an, wenn hessische Gemeinden Gewerbean- und abmeldungen nicht kommunizieren, da sie unterschiedliche (oder keine) Software benutzen.

Aber auch im wissenschaftlichem Sinne. Am Finanzamt haben wir BERGE an Rohdaten die man nutzen könnte.
Was ist z.B. die übliche Miete in einem Gebiet? Anlage V&V maschinell auswerten lassen, Problem gelöst.
Oder betriebliche Kennzahlen. Was ist z.B. die Kapitalausstattung einer Branche im Bundesgebiet oder einer bestimmten Region? Einfach die entsprechenden Kennzahlen der eBilanzen auswerten.

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Einfache Antwort: Es ist einfach nicht gewollt!

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Und die Software ist Kernschrott.

A:
Die Streichung unterer Besoldungsgruppen, etwa in Baden-Württemberg ab A7, verschiebt die Besoldungshierarchie nach unten und mindert den Wert selbst höherer Gruppen durch ihre gesunkene relative Position. Damit wird das Alimentationsprinzip untergraben, das eine leistungsorientierte, amtsgerechte und motivierende Struktur gewährleisten soll.
Gleichzeitig zeigt sich, dass keineswegs flächendeckend gespart wird: Das kürzlich gegründete Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung sowie die Bundeswehr schaffen zahlreiche Stellen (+ Wehrpflicht), einschließlich neue teure Ausgaben im Geschäftsbereich des BMDS, um die Zeitenwende entschlossen voranzutreiben.
Sicherheit und digitale Transformation stehen im Mittelpunkt staatlicher Investitionen und sind in dieser Koalition größtenteils unstrittig.
Nun wird wohl erwogen, Personalausgaben für Sicherheitsbehörden, Bundeswehr und IT-Dienstleister unter die Kategorien Sicherheit und Infrastruktur zu fassen, um die Schuldenbremse zu umgehen. Solche haushalterischen Spielräume könnten die Grundlage für eine umfassende Besoldungsreform bilden, die im Wettbewerb um hochqualifizierte Fachkräfte unerlässlich ist. Rechtlich steht fest: Das Bundesverfassungsgericht fordert eine ganzheitliche Betrachtung der Besoldung, und willkürliche Streichungen oder unzureichende Abstände zur Grundsicherung verstoßen gegen die Verfassung. Rückwirkende Anpassungen sind möglich, sofern sie auf gesetzlicher Grundlage beruhen, und die erwarteten Urteile im Jahr 2025 könnten verbindliche Leitplanken setzen.

 Dennoch dämpft die Aussicht auf die Landtagswahlen 2026 die Reformbereitschaft: Eine weitreichende Besoldungsanpassung birgt das Risiko, dass Medien diese verzerrt darstellen und Ressentiments gegen Beamte oder die Regierung schüren. Trotz dieser Zurückhaltung bleibe ich optimistisch: Der gerichtliche Druck und der dynamische Stellenaufbau lassen eine schrittweise Reform erwarten, die die Alimentation fairer und zukunftssicher gestaltet.

P.S.: Dem letzten CSU-Innenminister war ein starker Tarifabschluss und mehr Flexibilität im Besoldungsrecht damals enorm wichtig - vielleicht ein gutes Zeichen?  ;)

Organisator:

--- Zitat von: Finanzer am 29.08.2025 11:00 ---
--- Zitat von: lotsch am 29.08.2025 09:33 ---Der Artikel enthält sowohl Stimmungsmache, als auch Fakten, aber ich bin mir sicher, dass du die unterscheiden kannst. Ich wünsche mir mehr Fakten, z.B. würde mich noch der Anteil der Bürgergeldempfänger mit doppelter Staatsbürgerschaft interessieren.

--- End quote ---

Wenn diese Daten überhaupt irgendwo in aufbereiteter Form vorliegen.

Das ist allgemein ein Punkt, der mich an unserer Verwaltung abfuckt. Wir sitzen auf Bergen von Daten, nutzen diese aber überhaupt nicht. Das fängt im kleinen an, wenn hessische Gemeinden Gewerbean- und abmeldungen nicht kommunizieren, da sie unterschiedliche (oder keine) Software benutzen.

Aber auch im wissenschaftlichem Sinne. Am Finanzamt haben wir BERGE an Rohdaten die man nutzen könnte.
Was ist z.B. die übliche Miete in einem Gebiet? Anlage V&V maschinell auswerten lassen, Problem gelöst.
Oder betriebliche Kennzahlen. Was ist z.B. die Kapitalausstattung einer Branche im Bundesgebiet oder einer bestimmten Region? Einfach die entsprechenden Kennzahlen der eBilanzen auswerten.

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Auf Bundesebene gibt dafür das Open Data Gesetz, wonach solche Daten auch für Dritte zugänglich sein müssen.

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