Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Rheini:
Na dann gobt es bei der Besoldungshöhe bald ein neues Kriterium.

Mietwohnung oder eigene Wohnung/Haus.

PolareuD:

--- Zitat --- Eine große Hürde für wirkliche Einschnitte beim Bürgergeld ist übrigens das Bundesverfassungsgericht: In einer Serie von Urteilen hat Karlsruhe über das „menschenwürdige Existenzminimum“ – das Deutschland Menschen unabhängig von der Staatsangehörigkeit garantieren muss – geurteilt, über transparente Leistungen und Grenzen von Leistungskürzungen. Und das in einer zweifelhaften Grundsätzlichkeit, dass man sich von der Vorstellung einer Kettensäge verabschieden muss.

Auch mit schärferen Sanktionen, so die gängigen Prognosen, würden zunächst nur rund 1,5 Milliarden Euro gespart.

Fazit: Das Bürgergeldsystem muss tiefgreifend reformiert werden; aber schnelle Erfolge gibt es nur, wenn die Konjunktur anspringt.
--- End quote ---

https://www.wiwo.de/politik/deutschland/buergergeld-streit-kosten-ausser-kontrolle-regierung-unter-druck/100151527.html

AltStrG:

--- Zitat von: Ozymandias am 30.08.2025 20:17 ---Jetzt angeblich politisch willkürliche Nullrunde beim Bürgergeld (maßgeblich für die 115% Grenze). Hat daher theoretisch auch Auswirkungen auf die aA. Die unendliche Geschichte geht weiter, das nächste Verfahren welches 10 Jahre dauert steht also an.  ;)

--- End quote ---

https://www.morgenpost.de/politik/article409867243/cdu-generalsekretaer-carsten-linnemann-mit-brisantem-vorstoss.html

Die Politik will weniger Beamte; was denklogisch ist, wenn es jetzt teurer wird, welche zu bezahlen.

netzguru:
https://www.spiegel.de/karriere/beamte-cdu-generalsekretaer-carsten-linnemann-will-beamtentum-auf-polizei-und-zoll-begrenzen-a-24251999-fa59-4a12-a298-091a3d6a03f4

einmal alles

BVerfGBeliever:

--- Zitat von: BalBund am 28.08.2025 21:17 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 28.08.2025 19:48 ---Könnten horizontale und vertikale Reformen bedeuten, dass man wieder bei A1 Stufe 1 anfangen möchte?

Schließlich spricht das Bundesverfassungsgericht in seinem letzten Urteil ja von 15% Abstand der untersten Besoldungsgruppe zur Grundsicherung.

--- End quote ---

Um dazu einmal ein paar Worte zu verlieren. Die BLV wird nicht geändert, weil man gerade lustig ist, sondern weil höchstrichterliche Rechtsprechung aus dem Jahr 2022 das erforderlich macht. Der entsprechende Referentenentwurf aus dem Oktober 2024 ist aber ebenfalls der Diskontinuität durch den Regierungswechsel anheim gefallen.

Wer mehr wissen will: Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 20. April 2023 – 2 C 18.21

--- End quote ---

Danke für den Hinweis. Aus Neugierde habe ich mal einen kurzen Blick in das BVerwG-Urteil, den (mittlerweile obsoleten) Referentenentwurf des BMI sowie die damalige Stellungnahme des DGB geworfen.

Aus meiner Sicht habe ich nicht viel Spannendes entdeckt, lediglich die damals geplante Regelung für Richter (§ 31) und insbesondere Professoren (§ 48), die sich für einen Wechsel zu "uns" entscheiden, finde ich ganz interessant (für die unterschiedlichen Einstufungen sollten unterschiedliche vorherige Standzeiten gelten):

R1 -> A14 oder A15
R2 -> A16
C1 -> A13
C2 -> A14 oder A15
C3 -> A16 oder B3
C4 -> B3 oder B4 
W1 -> A13
W2 -> A14, A15, A16 oder B3
W3 -> B3 oder B4

In meinen Augen ist es schon ein wenig erstaunlich, dass vorgesehen war, einen W2 unter Umständen direkt in B3 zu übernehmen. Aber wie auch immer, ist ja eh vergossene Milch..


P.S. Hier noch die zugehörigen Links:
- https://openjur.de/u/2473554.html
- https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/D2/blv-novelle.html
- https://www.dgb.de/fileadmin/download_center/Stellungnahmen/15-11-24_STN_DGB_Referentenentwurf_BLVneu_2024_final.pdf

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