Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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GoodBye:
Unabhängig davon, dürfte die Zahlung von Abschlägen doch eigentlich die Ausnahme sein. Ich habe jedenfalls in Erinnerung, dass die Besoldung nur aufgrund eines entsprechenden Besoldungsgesetzes gewährt werden darf.

Im Übrigen verweise da mal auf § 2 Abs. 2 S.1 BBesG:

"Zusicherungen, Vereinbarungen und Vergleiche, die dem Beamten, Richter oder Soldaten eine höhere als die ihm gesetzlich zustehende Besoldung verschaffen sollen, sind unwirksam."




untersterDienst:
Ich bin ja sehr gespannt, was die Umsetzung für die Länder bedeutet. Der DBB spricht von der Spitzenposition des Bundes bei der Besoldung.
Auch interessant wird ja werden, ob sich dann in Bayern die fiktive Anrechnung des Partnereinkommens noch halten wird.

Illunis:

--- Zitat von: untersterDienst am 01.09.2025 11:16 ---Auch interessant wird ja werden, ob sich dann in Bayern die fiktive Anrechnung des Partnereinkommens noch halten wird.

--- End quote ---
Da wird es hoffentlich im Urteil™ eine unmissverständliche Ansage geben, ansonsten haben wir denke ich bei allen Gesetzgebern verloren.  :-\

ebse:
Erlaubt mir mal eine Frage:

Eine der Regierungsparteien fotdert derzeit einen ziemlichen Umbau des Sozialstaates. Begrenzen wir uns hier mal auf das Bürgergeld,
Gab es da nicht letztes Jahr, oder zumindest in den letzten 2 Jahren, ein Urteil des BVerfG, das die Regierung dazu "nötigte" das Bürgergeld immens zu erhöhen? Das hatte doch was mit dem Existenzminimum zu tun? Also eine Art Untergrenze, unter der das Bürgergeld nicht fallen darf. Ich vergleiche es jetzt mal "ketzerisch" mit der uns zu gewährenden Mindestalimentation ohne darauf näher einzugehen.

Da das Bürgergeld letztlich an einem Existenzminimum festgemacht wird, kann doch der Staat hier gar nichts sparen, also ich meine betragsmäßig, oder? Im Gegenteil, da die Preise steigen, wird der Betrag des Existenzminimums auch steigen müssen. Somit wird fraglich sein, wie die Bas die geplanten Nullrunden beim Bürgergeld begründet, um nicht unter das Existenzminimum zu fallen.
Einzig kann der Staat beim Bürgergeld sparen, beim Personenkreis, der Bürgegeld erhält, oder?

Und da bei unserer Alimentation maßgebend ist der Abstand zu Grundsicherung (Bürgergeld), haben Sparanstrengungen beim Bürgergeld keine Auswirkungen auf unsere Alimentatuon?

Der Staat kann nicht das Bürgergeld um die Hälfte kürzen (da dann nicht mehr Existenzminimum) und somit sagen, wir kürzen jetzt die Besoldung bei den Beamten, da jetzt die 115 % geringer sind......

GoodBye:
Der Bürgergeldsatz hat sowieso nur unerheblich Einfluss auf den Abstand. Es sind die expoldierenden weiteren Kosten z.B. für Unterkunft, die schwer ins Gewicht fallen.

Ginge man davon aus, dass der Satz tatsächlich 6,00 Euro monatlich zu hoch sein sollte, hätte das einen Effekt von 6,90 Euro in Bezug auf die niedrigste Besoldungsgruppe im Eingangsamt. Ich habe übrigens auch heute noch nichts von Deflation gehört.

Wohlgemerkt, wir sprechen hier ständig lediglich über ein Kriterium im Prüfungsprogramm des BVerfG. Und mich verärgert es zutiefst, das dieses Kriterium genutzt wird, gegen die Schwächsten unserer Gesellschaft auszuteilen. Vor allem, wenn von Arbeitgeberseite wie zuletzt z.B. dem Reinigungsgewerbe ausgeführt wird, dass Arbeit sich so nicht lohne und 50.000 freie Stellen nicht besetzt werden können, weil keine bereiten modernen Lohnsklaven bereitstehen, die man nach Ausbeutung dann wieder den sozialen Sicherungssystemen übergeben darf.

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