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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
beamtenjeff:
--- Zitat von: ebse am 01.09.2025 12:37 ---Erlaubt mir mal eine Frage:
Eine der Regierungsparteien fotdert derzeit einen ziemlichen Umbau des Sozialstaates. Begrenzen wir uns hier mal auf das Bürgergeld,
Gab es da nicht letztes Jahr, oder zumindest in den letzten 2 Jahren, ein Urteil des BVerfG, das die Regierung dazu "nötigte" das Bürgergeld immens zu erhöhen? Das hatte doch was mit dem Existenzminimum zu tun? Also eine Art Untergrenze, unter der das Bürgergeld nicht fallen darf. Ich vergleiche es jetzt mal "ketzerisch" mit der uns zu gewährenden Mindestalimentation ohne darauf näher einzugehen.
Da das Bürgergeld letztlich an einem Existenzminimum festgemacht wird, kann doch der Staat hier gar nichts sparen, also ich meine betragsmäßig, oder? Im Gegenteil, da die Preise steigen, wird der Betrag des Existenzminimums auch steigen müssen. Somit wird fraglich sein, wie die Bas die geplanten Nullrunden beim Bürgergeld begründet, um nicht unter das Existenzminimum zu fallen.
Einzig kann der Staat beim Bürgergeld sparen, beim Personenkreis, der Bürgegeld erhält, oder?
Und da bei unserer Alimentation maßgebend ist der Abstand zu Grundsicherung (Bürgergeld), haben Sparanstrengungen beim Bürgergeld keine Auswirkungen auf unsere Alimentatuon?
Der Staat kann nicht das Bürgergeld um die Hälfte kürzen (da dann nicht mehr Existenzminimum) und somit sagen, wir kürzen jetzt die Besoldung bei den Beamten, da jetzt die 115 % geringer sind......
--- End quote ---
Das Zauberwort was du suchst lautet Sanktionen. Und zwar denen gegenüber die aus Sicht der CDU nicht mitspielen. Und das zweite Zauberwort lautet Eingliederung. Nämlich in den Abreitsmarkt, hauptsache kein Geld vom Staat. Mal plakativ gesprochen,könnte man die kompletten Leistungen streichen, wenn man entsprechende Gesetze sehr streng anpasst. Ob das vor einem BVerfG Bestand hätte ist eine andere Diskussion. Aber ich denke, wir hatten bisher eine sehr lockere Auffassung und Umsetzung von "Arbeitslosen-Sanktionen". Für mich persönlich liegt irgendwo in der Mitte die Wahrheit. Ob und was in diese Richtung überhaupt durch den Bundertag kommen würde ist wiederum auch nochmal eine andere Frage. Insofern sehe ich in der Praxis wenig Spielraum für Merz. Mit einer Afd als Partner wäre das glaube ich schnell vom Tisch, aber nicht mit grün und rot.
PolareuD:
--- Zitat von: Illunis am 01.09.2025 12:35 ---
--- Zitat von: untersterDienst am 01.09.2025 11:16 ---Auch interessant wird ja werden, ob sich dann in Bayern die fiktive Anrechnung des Partnereinkommens noch halten wird.
--- End quote ---
Da wird es hoffentlich im Urteil™ eine unmissverständliche Ansage geben, ansonsten haben wir denke ich bei allen Gesetzgebern verloren. :-\
--- End quote ---
Da in den betroffenen Normen das fiktive Partnereinkommen noch keine Rolle gespielt hat, wird in den anstehenden Entscheidungen das fiktive Partnereinkommen bestenfalls als Obiter Dictum thematisiert werden.
Organisator:
--- Zitat von: beamtenjeff am 01.09.2025 13:02 ---
--- Zitat von: ebse am 01.09.2025 12:37 ---Erlaubt mir mal eine Frage:
Eine der Regierungsparteien fotdert derzeit einen ziemlichen Umbau des Sozialstaates. Begrenzen wir uns hier mal auf das Bürgergeld,
Gab es da nicht letztes Jahr, oder zumindest in den letzten 2 Jahren, ein Urteil des BVerfG, das die Regierung dazu "nötigte" das Bürgergeld immens zu erhöhen? Das hatte doch was mit dem Existenzminimum zu tun? Also eine Art Untergrenze, unter der das Bürgergeld nicht fallen darf. Ich vergleiche es jetzt mal "ketzerisch" mit der uns zu gewährenden Mindestalimentation ohne darauf näher einzugehen.
Da das Bürgergeld letztlich an einem Existenzminimum festgemacht wird, kann doch der Staat hier gar nichts sparen, also ich meine betragsmäßig, oder? Im Gegenteil, da die Preise steigen, wird der Betrag des Existenzminimums auch steigen müssen. Somit wird fraglich sein, wie die Bas die geplanten Nullrunden beim Bürgergeld begründet, um nicht unter das Existenzminimum zu fallen.
Einzig kann der Staat beim Bürgergeld sparen, beim Personenkreis, der Bürgegeld erhält, oder?
Und da bei unserer Alimentation maßgebend ist der Abstand zu Grundsicherung (Bürgergeld), haben Sparanstrengungen beim Bürgergeld keine Auswirkungen auf unsere Alimentatuon?
Der Staat kann nicht das Bürgergeld um die Hälfte kürzen (da dann nicht mehr Existenzminimum) und somit sagen, wir kürzen jetzt die Besoldung bei den Beamten, da jetzt die 115 % geringer sind......
--- End quote ---
Das Zauberwort was du suchst lautet Sanktionen. Und zwar denen gegenüber die aus Sicht der CDU nicht mitspielen. Und das zweite Zauberwort lautet Eingliederung. Nämlich in den Abreitsmarkt, hauptsache kein Geld vom Staat. Mal plakativ gesprochen,könnte man die kompletten Leistungen streichen, wenn man entsprechende Gesetze sehr streng anpasst. Ob das vor einem BVerfG Bestand hätte ist eine andere Diskussion. Aber ich denke, wir hatten bisher eine sehr lockere Auffassung und Umsetzung von "Arbeitslosen-Sanktionen". Für mich persönlich liegt irgendwo in der Mitte die Wahrheit. Ob und was in diese Richtung überhaupt durch den Bundertag kommen würde ist wiederum auch nochmal eine andere Frage. Insofern sehe ich in der Praxis wenig Spielraum für Merz. Mit einer Afd als Partner wäre das glaube ich schnell vom Tisch, aber nicht mit grün und rot.
--- End quote ---
Früher einmal (als alles besser war ;) ) wurde das Gesetz so interpretiert, dass der Bedarf durch den Antragssteller nachzuweisen ist. Also gab es Sozialhilfe nur dann, wenn bei einem persönlichen Termin der Bedarf - auch durch Nachweis von Bewerbungen, Ableistung gemeinnütziger Arbeit - nachgewiesen wurde.
War der Hilfeempfänger nicht da, gabs auch keine Zahlung.
Das hatte nix mit Sanktionen zu tun; diese gabs nur (i.H.v. 30% des Regelsatzes), wenn erstmalig der Bedarf nicht vollständig nachgewiesen wurde. Z.B. keine Bewerbungsbemühungen nachgewiesen wurden.
waynetology:
--- Zitat von: Organisator am 01.09.2025 13:44 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 01.09.2025 13:02 ---
--- Zitat von: ebse am 01.09.2025 12:37 ---Erlaubt mir mal eine Frage:
Eine der Regierungsparteien fotdert derzeit einen ziemlichen Umbau des Sozialstaates. Begrenzen wir uns hier mal auf das Bürgergeld,
Gab es da nicht letztes Jahr, oder zumindest in den letzten 2 Jahren, ein Urteil des BVerfG, das die Regierung dazu "nötigte" das Bürgergeld immens zu erhöhen? Das hatte doch was mit dem Existenzminimum zu tun? Also eine Art Untergrenze, unter der das Bürgergeld nicht fallen darf. Ich vergleiche es jetzt mal "ketzerisch" mit der uns zu gewährenden Mindestalimentation ohne darauf näher einzugehen.
Da das Bürgergeld letztlich an einem Existenzminimum festgemacht wird, kann doch der Staat hier gar nichts sparen, also ich meine betragsmäßig, oder? Im Gegenteil, da die Preise steigen, wird der Betrag des Existenzminimums auch steigen müssen. Somit wird fraglich sein, wie die Bas die geplanten Nullrunden beim Bürgergeld begründet, um nicht unter das Existenzminimum zu fallen.
Einzig kann der Staat beim Bürgergeld sparen, beim Personenkreis, der Bürgegeld erhält, oder?
Und da bei unserer Alimentation maßgebend ist der Abstand zu Grundsicherung (Bürgergeld), haben Sparanstrengungen beim Bürgergeld keine Auswirkungen auf unsere Alimentatuon?
Der Staat kann nicht das Bürgergeld um die Hälfte kürzen (da dann nicht mehr Existenzminimum) und somit sagen, wir kürzen jetzt die Besoldung bei den Beamten, da jetzt die 115 % geringer sind......
--- End quote ---
Das Zauberwort was du suchst lautet Sanktionen. Und zwar denen gegenüber die aus Sicht der CDU nicht mitspielen. Und das zweite Zauberwort lautet Eingliederung. Nämlich in den Abreitsmarkt, hauptsache kein Geld vom Staat. Mal plakativ gesprochen,könnte man die kompletten Leistungen streichen, wenn man entsprechende Gesetze sehr streng anpasst. Ob das vor einem BVerfG Bestand hätte ist eine andere Diskussion. Aber ich denke, wir hatten bisher eine sehr lockere Auffassung und Umsetzung von "Arbeitslosen-Sanktionen". Für mich persönlich liegt irgendwo in der Mitte die Wahrheit. Ob und was in diese Richtung überhaupt durch den Bundertag kommen würde ist wiederum auch nochmal eine andere Frage. Insofern sehe ich in der Praxis wenig Spielraum für Merz. Mit einer Afd als Partner wäre das glaube ich schnell vom Tisch, aber nicht mit grün und rot.
--- End quote ---
Früher einmal (als alles besser war ;) ) wurde das Gesetz so interpretiert, dass der Bedarf durch den Antragssteller nachzuweisen ist. Also gab es Sozialhilfe nur dann, wenn bei einem persönlichen Termin der Bedarf - auch durch Nachweis von Bewerbungen, Ableistung gemeinnütziger Arbeit - nachgewiesen wurde.
War der Hilfeempfänger nicht da, gabs auch keine Zahlung.
Das hatte nix mit Sanktionen zu tun; diese gabs nur (i.H.v. 30% des Regelsatzes), wenn erstmalig der Bedarf nicht vollständig nachgewiesen wurde. Z.B. keine Bewerbungsbemühungen nachgewiesen wurden.
--- End quote ---
Heute geht man aber, wie auch hier schon mehrfach erwähnt wurde, immer davon aus, dass es die "ärmsten" betrifft aber niemals die faulsten und die, die die besten ausreden dafür haben, eben nicht Sozialversicherungspflichtig angestellt zu werden.
Wieso auch, wenn man Bürgergeld erhalten kann und gleichzeitig Vollzeit einer Schwarzarbeit nachgehen kann.
Gestern habe ich irgendwo gelesen oder geöhrt, das ein sehr großer Teil der Arbeitsuchenden noch nie einer Arbeit nachgegangen sind. Das mag vereinzelt bestimmt bereichtigte Gründe haben, meiner Meinung nach aber in den meisten Fällen nicht.
SantaClaus:
--- Zitat von: waynetology am 01.09.2025 14:23 ---
--- Zitat von: Organisator am 01.09.2025 13:44 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 01.09.2025 13:02 ---
--- Zitat von: ebse am 01.09.2025 12:37 ---Erlaubt mir mal eine Frage:
Eine der Regierungsparteien fotdert derzeit einen ziemlichen Umbau des Sozialstaates. Begrenzen wir uns hier mal auf das Bürgergeld,
Gab es da nicht letztes Jahr, oder zumindest in den letzten 2 Jahren, ein Urteil des BVerfG, das die Regierung dazu "nötigte" das Bürgergeld immens zu erhöhen? Das hatte doch was mit dem Existenzminimum zu tun? Also eine Art Untergrenze, unter der das Bürgergeld nicht fallen darf. Ich vergleiche es jetzt mal "ketzerisch" mit der uns zu gewährenden Mindestalimentation ohne darauf näher einzugehen.
Da das Bürgergeld letztlich an einem Existenzminimum festgemacht wird, kann doch der Staat hier gar nichts sparen, also ich meine betragsmäßig, oder? Im Gegenteil, da die Preise steigen, wird der Betrag des Existenzminimums auch steigen müssen. Somit wird fraglich sein, wie die Bas die geplanten Nullrunden beim Bürgergeld begründet, um nicht unter das Existenzminimum zu fallen.
Einzig kann der Staat beim Bürgergeld sparen, beim Personenkreis, der Bürgegeld erhält, oder?
Und da bei unserer Alimentation maßgebend ist der Abstand zu Grundsicherung (Bürgergeld), haben Sparanstrengungen beim Bürgergeld keine Auswirkungen auf unsere Alimentatuon?
Der Staat kann nicht das Bürgergeld um die Hälfte kürzen (da dann nicht mehr Existenzminimum) und somit sagen, wir kürzen jetzt die Besoldung bei den Beamten, da jetzt die 115 % geringer sind......
--- End quote ---
Das Zauberwort was du suchst lautet Sanktionen. Und zwar denen gegenüber die aus Sicht der CDU nicht mitspielen. Und das zweite Zauberwort lautet Eingliederung. Nämlich in den Abreitsmarkt, hauptsache kein Geld vom Staat. Mal plakativ gesprochen,könnte man die kompletten Leistungen streichen, wenn man entsprechende Gesetze sehr streng anpasst. Ob das vor einem BVerfG Bestand hätte ist eine andere Diskussion. Aber ich denke, wir hatten bisher eine sehr lockere Auffassung und Umsetzung von "Arbeitslosen-Sanktionen". Für mich persönlich liegt irgendwo in der Mitte die Wahrheit. Ob und was in diese Richtung überhaupt durch den Bundertag kommen würde ist wiederum auch nochmal eine andere Frage. Insofern sehe ich in der Praxis wenig Spielraum für Merz. Mit einer Afd als Partner wäre das glaube ich schnell vom Tisch, aber nicht mit grün und rot.
--- End quote ---
Früher einmal (als alles besser war ;) ) wurde das Gesetz so interpretiert, dass der Bedarf durch den Antragssteller nachzuweisen ist. Also gab es Sozialhilfe nur dann, wenn bei einem persönlichen Termin der Bedarf - auch durch Nachweis von Bewerbungen, Ableistung gemeinnütziger Arbeit - nachgewiesen wurde.
War der Hilfeempfänger nicht da, gabs auch keine Zahlung.
Das hatte nix mit Sanktionen zu tun; diese gabs nur (i.H.v. 30% des Regelsatzes), wenn erstmalig der Bedarf nicht vollständig nachgewiesen wurde. Z.B. keine Bewerbungsbemühungen nachgewiesen wurden.
--- End quote ---
Heute geht man aber, wie auch hier schon mehrfach erwähnt wurde, immer davon aus, dass es die "ärmsten" betrifft aber niemals die faulsten und die, die die besten ausreden dafür haben, eben nicht Sozialversicherungspflichtig angestellt zu werden.
Wieso auch, wenn man Bürgergeld erhalten kann und gleichzeitig Vollzeit einer Schwarzarbeit nachgehen kann.
Gestern habe ich irgendwo gelesen oder geöhrt, das ein sehr großer Teil der Arbeitsuchenden noch nie einer Arbeit nachgegangen sind. Das mag vereinzelt bestimmt bereichtigte Gründe haben, meiner Meinung nach aber in den meisten Fällen nicht.
--- End quote ---
Häufig beschleicht mich das Gefühl, dass der Beamte neidisch auf den Sozialleistungsempfänger sein müsste, so darf dieser ja offen Faul sein und im geheimen Schwarz arbeiten. Während dem Beamten Ersteres nur durch Dienst nach Vorschrift und Letzteres gar nicht erlaubt wird. Und dafür ~180h im Monat, für 15% mehr.
Für meinen Teil wünsche ich mir eine saftige Anhebung des Bürgergeldes, damit die Unteralimentation noch viel deutlicher wird.
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