Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Ozymandias:
--- Zitat von: GoodBye am 01.09.2025 13:01 ---Der Bürgergeldsatz hat sowieso nur unerheblich Einfluss auf den Abstand. Es sind die expoldierenden weiteren Kosten z.B. für Unterkunft, die schwer ins Gewicht fallen.
Ginge man davon aus, dass der Satz tatsächlich 6,00 Euro monatlich zu hoch sein sollte, hätte das einen Effekt von 6,90 Euro in Bezug auf die niedrigste Besoldungsgruppe im Eingangsamt. Ich habe übrigens auch heute noch nichts von Deflation gehört.
--- End quote ---
Die Sätze für Ehepaare und 2 Kinder sind anders, jedenfalls muss man die fehlenden 6 Euro quasi fast mal 4 rechnen, der Betrag wäre bei fehlender Erhöhung also eher Richtung 20-25 Euro im Monat.
Dagegen wird es sicherlich wieder Klagen geben. Ich habe das etwas verfolgt, die Hartz/Bürgergeldklagen waren alle ziemlich erfolglos in den letzten Jahren.
Das Problem ist hier aus meiner Sicht eher wieder, dass falls das Bürgergeld zu niedrig war, auch die Mindestalimentation vermutlich zu niedrig war. Das wird aber erst wieder Jahre später festgestellt. Bis dahin sind alle Fristen zur Geltendmachung rum.
GoodBye:
Auch wenn es arrogant klingt, will man sich, wenn man Vollzeit arbeitet, um 20-25 Euro streiten? Das ist doch selbsterniedrigend. Das ist allein Folge der Orientierung am absoluten Minimum. Und das absolute Minimum ist noch lange nicht amtsangemessen.
Möchte ich mir als jemand im h.D. Abstände zur Bürgergeldfamilie vorrechnen lassen, ganz bestimmt nicht. Und vor allem möchte ich mich nicht an der Debatte beteiligen, ob diese Menschen vielleicht zuviel bekommen, das tun sie nämlich nicht.
Ozymandias:
Möchte man eher nicht, aber über mehrere Jahre addiert sich das.
Selbst nach der xten Entscheidung des BVerfG und xten Reparaturgesetz wird es weiterhin Unklarheiten geben. Mal größer, mal kleiner.
Jeder der den Zineszins kennt, weiß dass man aus kleinen Beträgen über viele Jahre bei guten Renditen sehr große Beträge erwirtschaften kann. Nur zur Kenntnisnahme.
GoodBye:
Dessen bin ich mir natürlich bewusst. Wahrscheinlich wird die Großzahl der Kollegen diese Beträge leider eher für das tägliche Leben benötigen, als diese zu investieren.
Deshalb hebe ich auch ständig hervor, das Mindestalimentation noch lange nicht aA ist.
clarion:
--- Zitat von: GoodBye am 01.09.2025 17:13 ---
Deshalb hebe ich auch ständig hervor, das Mindestalimentation noch lange nicht aA ist.
--- End quote ---
Die Mindestbesoldung wurde durch das BVerfG ja schon hervorragend heraus gearbeitet, wobei das auch schon einiges an Recherche erfordert. Aber gibt es denn schon definitive Ansagen dazu welchen Abstand die Ämter untereinander haben müssen?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version