Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Malkav:
--- Zitat von: InternetistNeuland am 19.09.2025 10:12 ---Die Kinder hingegen können ja keinen Einfluss nehmen ob sie in einer Beamtenfamilie landen oder eben nicht. Deshalb finde ich müsste man Kinder schon als gleich betrachten.
--- End quote ---
Der Dienstherr steht in keinem unmittelbaren Verhältnis zum Kind. Also gibt es hier keine verschiedenen Verhältnisse von "Staat zu Angestelltenkind" und vom "Staat zum Beamtenkind" zu betrachten.
Es besteht hier lediglich mittelbar eine Verbindung über die Verpflichtung des Dienstherrn den Beamten und seine Familie zu alimentieren. Und wir waren uns ja einig, dass die Rechtsverhältnisse "Dienstherr zu Beamter" und "Öffentlicher Arbeitgeber zu Angesteller" ungleich sind.
GoodBye:
Unabhängig davon sind die Unterhaltsansprüche der Kinder ggü. den Eltern, egal ob Beamter oder Angestellter, gleich.
Alexander79:
--- Zitat von: Umlauf am 19.09.2025 10:22 ---Während der AG dem Angestellten und seinem Kind eine solche Ortsänderung nicht überhelfen kann.
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Sicher kann er das .. der AN hat dann nur die Möglichkeit zu kündigen, ok, der Beamte muss um Entlassung bitten.
Unterm Strich kommt es aber aufs gleiche raus.
Ändert aber nichts daran das Arbeitnehmer und Beamte nicht gleich sind.
InternetistNeuland:
--- Zitat von: GoodBye am 19.09.2025 10:38 ---Unabhängig davon sind die Unterhaltsansprüche der Kinder ggü. den Eltern, egal ob Beamter oder Angestellter, gleich.
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Aber die Höhe unterscheidet sich doch. Der Beamte zahlt seinem studierenden Kind viel mehr als der Angestellte, einfach weil der Selbstbehalt nichts anderes zulässt.
Dem studierenden Kind kann es auch egal sein, ob das Beamten Elternteil versetzt wird, es hat ja eine eigene Wohnung in der Unistadt.
GoodBye:
Und genau dort ist der Unterschied zwischen dem Beamten und dem Angestellten.
Nur weil der Beamte Zuschläge erhält, heißt es nicht, dass er Geld für seine Kinder erhält. Der Gesetzgeber hat nur die ihm offenstehende Gestaltungsmöglichkeit genutzt, zumindest bei 2 Kindern, einen Teil der Besoldung über Zuschläge zu gewährleisten. Es könnte auch ein Beamter ohne Kinder die Besoldung für eine 4-K Familie erhalten, wenn es keine Zuschläge gäbe.
Insoweit kann man auch sagen: Der Beamte bekommt, bei bis zu zwei Kindern, kein Geld für seine Kinder, er verdient nur einfach mehr.
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