Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
GoodBye:
Oder es landet alternativ beim Oberschichtbürger, genauso wie die Mieteinnahmen, die durch das Wohngeld finanziert werden.
regas:
--- Zitat von: Rheini am 19.09.2025 14:51 ---Und Bürgergeldempfänger regelmässig auf die gü ne stigen Wohnungsbedingungen hinzuweisen und z. B. keine Übernahme von Mirten in München usw. zu übernehmen, wird von den Gerichten sicherlich auch gekippt.
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Ich bin gespannt, wohin die Debatte gehen würde, wenn ein Beamter aus München dagegen klagt, dass er/sie als Beamter schlechter gestellt ist als das 115% Existenzminimum eines Bürgergeldempfängers in München, was bei den absurden Mietkostenübernahmen dort sogar realistisch sein könnte.
Wie will man hier das Existenzminimum ohne Ortszuschläge einhalten?
Rheini:
--- Zitat von: Malkav am 19.09.2025 17:01 ---
--- Zitat von: Bastel am 19.09.2025 16:50 ---Warum entziehen? Man kann mit den Einsparungen die steuerzahlende Mitte entlasten -> Ein Teil fließt bestimmt zurück in den Konsum.
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Ich hätte auch gerne mehr zum persönlichen Konsum, aber gesamtwirtschaftlich stellt es sich nunmal so dar.
* Ich gebe einen Bürgergeldempfänger 100,00 EUR und dieser wird erwartbar nahezu 100,00 EUR zusätzlich konsumieren (absolut wertungsfrei).
* Ich gebe einen Mittelschichtbürger 100,00 EUR und dieser wird vielleicht 70,00 EUR zusätzlich konsumieren und den Rest zurücklegen/Kredite abbezahlen/seinen ETF-Sparplan aufstocken etc.
* Ich gebe einem Oberschichtsbürger 100,00 EUR und dieser wird praktisch nichts zusätzlich konsumieren aber z.B. seinen ETF-Sparplan um 100,00 EUR erhöhen
Man kann das natürlich genau so machen wollen, aber für die Binnennachfrage gibt es nichts bessere als Direktzahlungen an untere Einkommensschichten bzw. es gibt wenig schlechteres für die Binnennachfrage als eine Reduzierung des verfügbaren Einkommens unterer Einkommensschichten.
Damit ist nicht gesagt, ob solche Maßnahmen fiskalisch sinnvoll sein können oder diese politisch opportun sind, sondern nur welche Auswirkungen diese auf die Binnennachfrage haben
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Und wie viele Beschäftigte mit Mindestlohn beenden dann Ihre Beschäftigung und werden Bürgergeldempfänger? Steuerausfälle und Ausfälle in der Sozialversicherung kosten dann was?
Malkav:
--- Zitat von: regas am 19.09.2025 19:11 ---
Wie will man hier das Existenzminimum ohne Ortszuschläge einhalten?
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Simple Lösung … erhebliche Erhöhung der Grundbesoldung, bis es in München passt. Alles andere sind dann nur Spartricks der Dienstherren, über die ich mir nicht den Kopf zerbrechen möchte.
Und bitte jetzt keine Kommentar wie „Aber der Kollege im bayerischen Wald hat dann ja viel mehr verfügbares Einkommen!“ Damit hätte ich rechtlich eher weniger Probleme ;)
regas:
--- Zitat von: Malkav am 19.09.2025 19:25 ---
--- Zitat von: regas am 19.09.2025 19:11 ---
Wie will man hier das Existenzminimum ohne Ortszuschläge einhalten?
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Simple Lösung … erhebliche Erhöhung der Grundbesoldung, bis es in München passt. Alles andere sind dann nur Spartricks der Dienstherren, über die ich mir nicht den Kopf zerbrechen möchte.
Und bitte jetzt keine Kommentar wie „Aber der Kollege im bayerischen Wald hat dann ja viel mehr verfügbares Einkommen!“ Damit hätte ich rechtlich eher weniger Probleme ;)
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Du glaubst doch nicht selbst, dass der BGG die Besoldung für alle so hoch anpasst, dass selbst in München das Existenzminimum eingehalten werden kann. Bevor das passiert, wird der BGG auf Zwang die Ortszuschläge umsetzen, selbst wenn diese verfassungswidrig sind und vom BVerfG wieder einkassiert werden.
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