Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
BerndStromberg:
--- Zitat von: Tom1234 am 20.09.2025 09:37 ---Guten Morgen, im Moment geistert ja auch das Thema Weihnachtsgeld durch das Internet. Wäre es nicht eine Option für den Dienstherren, dieses wieder einzuführen und ggf. Urlaubsgeld um mögliche Differenzen zum Bürgergeld auszugleichen? Nachzahlungen erfolgen dann nur für Betroffene Familien mit 2 Kindern bis zu einer gewissen Besoldungsgruppe. Nachzahlungen ab dem 3 Kind erfolgen separat. So könnte sich der Dienstherr dem Thema ohne Neubewertung der Besoldungsgruppen oder Zuschläge einfach entziehen.
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https://www.news4teachers.de/2025/08/verbeamteten-lehrkraeften-das-weihnachtsgeld-schon-2007-gestrichen-zu-unrecht/?amp
SwenTanortsch:
--- Zitat von: Tom1234 am 20.09.2025 09:37 ---Guten Morgen, im Moment geistert ja auch das Thema Weihnachtsgeld durch das Internet. Wäre es nicht eine Option für den Dienstherren, dieses wieder einzuführen und ggf. Urlaubsgeld um mögliche Differenzen zum Bürgergeld auszugleichen? Nachzahlungen erfolgen dann nur für Betroffene Familien mit 2 Kindern bis zu einer gewissen Besoldungsgruppe. Nachzahlungen ab dem 3 Kind erfolgen separat. So könnte sich der Dienstherr dem Thema ohne Neubewertung der Besoldungsgruppen oder Zuschläge einfach entziehen.
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Die jährliche Sonderzahlung ist im Bund mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz vom 01. Juli 2009 in das Grundgehalt integriert worden, Tom. Es steht dem Gesetzgeber frei, dem Beamten Sonderzahlungen zu gewähren. Sie sind allerdings ebenfalls kein Teil der verfassungsrechtlich geschützten Bezügebestandteile und wirken ggf. abstandsmindernd, sofern sie als Sockelbetrag und nicht als eine prozentuale Anhebung gewährt werden.
In Anbetracht der von der letzten Gesetzesbegründung eingestandenen unmittelbaren Verletzung des Mindestabstandsgebots bis in die Besoldungsgruppe A 11 hinein, dürfte man bezweifeln können, dass Sonderzahlungen gemeinsam mit einem Urlaubsgeld, das gleichfalls kein Bestandteil des Alimentationsprinzips ist - und das in der Vergangenheit ebenfalls nur in eher geringer Höhe gewährt worden ist, da der Beamte für seine Leistung und nicht für seinen Urlaub besoldet wird -, hinreichend könnten, um eine amtsangemessene Alimentation zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist es dem Gesetzgeber gestattet, die Form und Höhe der Besoldung pro futuro zu ändern und dabei auch Einschnitte in die Besoldung und Alimentation vorzunehmen, sofern sich das sachlich rechtfertigen lässt. Eine rückwirkende Gehaltskürzung ist dem Gesetzgeber nicht gestattet. Wie er also entsprechende Nachzahlungen mittels einer Sonderzahlung oder auch in anderer Form ausschließlich begrenzt auf Beamte mit Kindern sachlich rechtfertigen wollte, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Grundgehalt für den jeweiligen vergangenheitsbezogenen Entscheidungszeitraum als verfassungswidrig zu gering betrachtet haben wird, bleibt eher unklar, da sich das für die unmittelbar betroffenen - und ob des bis in die Besoldungsgruppe A 11 hineinreichenden unmittelbaren Verletzungsgrads auch kaum für die mittelbar betroffenen - Beamten ohne Kinder offensichtlich als evident sachwidrig herausstellen sollte.
GoodBye:
Ich überlege, da immer wieder das Thema der Streichung unterer Besoldungsgruppen auftaucht, die Aufgaben aber teilweise weiter fortbestehen und häufig zusätzlich durch höhere Besoldungsgruppen zu erledigen sind, ob man nicht auch eine neue Diskussion zur amtsangemessenen Beschäftigung aufmachen könnte. Da könnten sich auch einige austoben.
Julianx1:
Wenn man hier so die letzten Seiten mitliest kommt einen der Gedanke, dass der letzte Entwurf der Ampel doch nicht so weit weg war. Der Ergänzungszuschlag nach Mietstufe und Anzahl der Kinder sichert Familien die Existenz in den Metropolen. Der Wegfall der unteren Besoldungsgruppen gewährleistet die erforderlichen 115%. Das beibehalten der Grundbesoldung wahrt den Abstand zwischen den Ämtern.
Eine generelle Anhebung der Besoldung sehe ich überhaupt nicht. Dies käme einfach nur einer Besoldungsrunde gleich. Dafür war das Urteil wohl auch nicht gedacht.
Auch haushaltsrechtlich glaube ich nicht an Geschenke. Die Aussage oder Wiedergabe des DBB - Die Bundesbesoldung wäre wieder an der Spitze - ist ne Phrase. Immerhin haben sich Gewerkschaften indem nun jahrelangen Gezeter nicht gerade mit Ruhm bekleckert.
Verwaltungsgedöns:
Kann man den Gesetzesentwurf irgendwo nachlesen?
Edit: Hab es gefunden. Danke.
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