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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Alexander79:

--- Zitat von: Durgi am 16.10.2025 13:05 ---
Das BMI schreibt, ein Widerspruch sei „nicht erforderlich“. Juristisch sauber wäre: nicht erforderlich für den künftigen Vollzug der Neuregelung, aber sehr wohl relevant für rückwirkende Ansprüche.
Diese Differenz verschweigt das Ministerium natürlich (ggf. um die Welle an Widersprüchen kleinzuhalten)

Die Linie des BVerfG ist da eindeutig: Rückwirkung nur für die, die sich zeitnah gewehrt haben.
Das steht in jeder Entscheidung seit 2015 sinngemäß gleich. Und das BVerwG legt nach:

„Besoldung ist jahresbezogen, der Anspruch entsteht mit der jeweiligen Haushaltsperiode.“

Heißt: Das BMI kann schreiben, was es will – die Rechtsprechung wird es im Zweifel überholen.
Man sollte also den BMI-Hinweis nicht als rechtliche Garantie, sondern als politisch motivierte Beruhigungspille lesen.

Wenn Karlsruhe die Unteralimentation auch für den Bund bestätigt, wird das Finanzministerium sich auf genau dieses Argument berufen: „Nur die, die rechtzeitig widersprochen haben, kommen zum Zug – alle anderen nicht.“
Und dann hilft dir kein Satz auf einer Webseite oder einem Rundschreiben.

Kurz gesagt:
Der BMI-Text richtet sich an die Ruhe der Belegschaft, nicht an die Logik der Gerichte.
Wer auf Nummer sicher gehen will, legt Widerspruch ein – einmal pro Jahr, fertig. Danach kann man getrost abwarten, wie sich Karlsruhe entscheidet.

--- End quote ---
Jetzt verbreite mal keine Panik.
Der Durchschnittsbeamte ist kein Jurist.
Es gab ein Rundschreiben vom Bmi.
Es gibt eine aktuelle Zusage des Bmf und Bmi das dieses Rundschreiben erstmal weiterhin gültig ist, auch im Bezug zu den Nachzahlungen.
Wenn der DH wollte. Weil er nicht will das es Nachzahlungen für Beamte gibt, bräuchte er nur jeden Widerspruch  ablehnen.
Dann hast du genau einen Monat Zeit Klage einzureichen.
Die Ruhestellung deines Widerspruch ist auch nur ein freiwilliges entgegen kommen wie das Rundschreiben.

Batto:

--- Zitat von: Wojazer am 16.10.2025 17:17 ---Hallo liebe Mitforisten,

auch ich war bislang Mitleser und möchte mich in erster Linie bei Swen für seine Mühe bedanken! Die Materie ist nicht einfach zu durchdringen und Swen gibt sich jedes Mal Mühe mit uns. Das sollten wir würdigen.

In der Sache: morgen ist ab 9 Uhr die 35. Sitzung im BT mit dem Oberthema: Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung. Klickt man sich durch die BT-Drucksache 21/2150 auf Seite 22, findet man einen Hinweis auf die Tabellenreform der Besoldung (1.3):
Link:https://dserver.bundestag.de/btd/21/021/2102150.pdf

Frage: in Klammern steht was von 24 Monaten. Ist damit die Umsetzungsdauer gemeint?

--- End quote ---

Wenn du in der Fußleiste die 2 anguckst, steht dort:

 Alle Zeitangaben in der Tabelle geben die geplante Dauer der Zielerreichung ab Maßnahmenbeginn an.

appropriate ale mention:
Hey Swen und alle anständigen Mitforisten,
danke für deine und eure Klarheit und Geduld hier im Forum. Die vielen Beiträge bringen für mich – und sicher viele andere – Ordnung ins Durcheinander und machen Mut. Auf Grundlage der Informationen kann ich besser Handlungsschritte ableiten und vor allem: mir eine fundierte Meinung bilden.
Ich selbst bin Pädagoge an einer BBS in Niedersachsen, ursprünglich aus dem Handwerk kommend. Vielleicht deshalb wünsche ich mir, dass Dinge klar und solide geregelt sind – so wie eine saubere Handwerksleistung.
Leider erlebe ich im Alltag oft wenig Begeisterung für dieses Thema, umso mehr schätze ich deine und eure Ausdauer sowie Expertise. Das alles gibt mir das Gefühl, dass wir trotz aller Hürden nicht ganz allein stehen. Nicht alle Reaktionen und Kommentare kann ich nachvollziehen, manche sind zumindest grenzwertig. Nun denn; wenn es dazugehört, dies auch noch auszuhalten, kein Problem. Nur zwei Bitten respektive einen Wunsch habe ich: Etwas mehr Anstand, dennoch kontroverse Debatten und natürlich: ein disruptives, nachhaltiges Urteil.

Bastel:

--- Zitat von: Rollo83 am 16.10.2025 16:43 ---
--- Zitat von: Unknown am 16.10.2025 16:37 ---
--- Zitat von: netzguru am 16.10.2025 16:19 ---Hallo zusammen,

meine böse Glaskugel zeigt mir folgendes an:
1. Bürgergeld runter
...
10. was dadurch eingespart wird ist für die Diäten +xxx%

--- End quote ---

Einfach mal so das Bürgergeld senken oder die Grundsicherung wie es jetzt heisst ist nicht so ohne weiteres möglich. In irgendeinem Gesetz, ist festgeschrieben, dass dieses jährlich der Inflation anzupassen ist. So ist da wenig Spielraum für eine Senkung. Vielleicht kennt irgendeiner die gesetzliche Grundlage dafür.

--- End quote ---

In irgendeinem Gesetz steht auch das wir aA werden müssen und das es zusätzlich ein Abstandsgebot zwischen den verschiedenen Stufen geben muss. Also Politik und Gesetz spielen anscheinend keine wirkliche Rolle.

--- End quote ---

Haha. Punkt für dich!

RehaMicha:

--- Zitat von: Wojazer am 16.10.2025 17:17 ---Hallo liebe Mitforisten,

auch ich war bislang Mitleser und möchte mich in erster Linie bei Swen für seine Mühe bedanken! Die Materie ist nicht einfach zu durchdringen und Swen gibt sich jedes Mal Mühe mit uns. Das sollten wir würdigen.

In der Sache: morgen ist ab 9 Uhr die 35. Sitzung im BT mit dem Oberthema: Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung. Klickt man sich durch die BT-Drucksache 21/2150 auf Seite 22, findet man einen Hinweis auf die Tabellenreform der Besoldung (1.3):
Link:https://dserver.bundestag.de/btd/21/021/2102150.pdf

Frage: in Klammern steht was von 24 Monaten. Ist damit die Umsetzungsdauer gemeint?

--- End quote ---

Zitat Fußzeile:

 Alle Zeitangaben in der Tabelle geben die geplante Dauer der Zielerreichung ab Maßnahmenbeginn an.

Sprich es dauert noch ein bisschen...

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