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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Unknown:

--- Zitat von: netzguru am 16.10.2025 16:19 ---Hallo zusammen,

meine böse Glaskugel zeigt mir folgendes an:
1. Bürgergeld runter
...
10. was dadurch eingespart wird ist für die Diäten +xxx%

--- End quote ---

Einfach mal so das Bürgergeld senken oder die Grundsicherung wie es jetzt heisst ist nicht so ohne weiteres möglich. In irgendeinem Gesetz, ist festgeschrieben, dass dieses jährlich der Inflation anzupassen ist. So ist da wenig Spielraum für eine Senkung. Vielleicht kennt irgendeiner die gesetzliche Grundlage dafür.

Rollo83:

--- Zitat von: Unknown am 16.10.2025 16:37 ---
--- Zitat von: netzguru am 16.10.2025 16:19 ---Hallo zusammen,

meine böse Glaskugel zeigt mir folgendes an:
1. Bürgergeld runter
...
10. was dadurch eingespart wird ist für die Diäten +xxx%

--- End quote ---

Einfach mal so das Bürgergeld senken oder die Grundsicherung wie es jetzt heisst ist nicht so ohne weiteres möglich. In irgendeinem Gesetz, ist festgeschrieben, dass dieses jährlich der Inflation anzupassen ist. So ist da wenig Spielraum für eine Senkung. Vielleicht kennt irgendeiner die gesetzliche Grundlage dafür.

--- End quote ---

In irgendeinem Gesetz steht auch das wir aA werden müssen und das es zusätzlich ein Abstandsgebot zwischen den verschiedenen Stufen geben muss. Also Politik und Gesetz spielen anscheinend keine wirkliche Rolle.

Bullshit Kondensator:

--- Zitat von: Rollo83 am 16.10.2025 16:43 ---
--- Zitat von: Unknown am 16.10.2025 16:37 ---
--- Zitat von: netzguru am 16.10.2025 16:19 ---Hallo zusammen,

meine böse Glaskugel zeigt mir folgendes an:
1. Bürgergeld runter
...
10. was dadurch eingespart wird ist für die Diäten +xxx%

--- End quote ---

Einfach mal so das Bürgergeld senken oder die Grundsicherung wie es jetzt heisst ist nicht so ohne weiteres möglich. In irgendeinem Gesetz, ist festgeschrieben, dass dieses jährlich der Inflation anzupassen ist. So ist da wenig Spielraum für eine Senkung. Vielleicht kennt irgendeiner die gesetzliche Grundlage dafür.

--- End quote ---

In irgendeinem Gesetz steht auch das wir aA werden müssen und das es zusätzlich ein Abstandsgebot zwischen den verschiedenen Stufen geben muss. Also Politik und Gesetz spielen anscheinend keine wirkliche Rolle.

--- End quote ---

Sehe ich genau so. Kann man jetzt als Pessimismus abtun aber dieser Rechtsstaat gerät schon hart an seine Grenzen wenn ein Zwei-Klassen-Recht Einzug hält (Bürgis MÜSSEN immer alles bekommen, komme was wolle) (Beamte; hachja da könne mer spare)

Wojazer:
Hallo liebe Mitforisten,

auch ich war bislang Mitleser und möchte mich in erster Linie bei Swen für seine Mühe bedanken! Die Materie ist nicht einfach zu durchdringen und Swen gibt sich jedes Mal Mühe mit uns. Das sollten wir würdigen.

In der Sache: morgen ist ab 9 Uhr die 35. Sitzung im BT mit dem Oberthema: Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung. Klickt man sich durch die BT-Drucksache 21/2150 auf Seite 22, findet man einen Hinweis auf die Tabellenreform der Besoldung (1.3):
Link:https://dserver.bundestag.de/btd/21/021/2102150.pdf

Frage: in Klammern steht was von 24 Monaten. Ist damit die Umsetzungsdauer gemeint?

Bullshit Kondensator:

--- Zitat von: Unknown am 16.10.2025 16:37 ---
--- Zitat von: netzguru am 16.10.2025 16:19 ---Hallo zusammen,

meine böse Glaskugel zeigt mir folgendes an:
1. Bürgergeld runter
...
10. was dadurch eingespart wird ist für die Diäten +xxx%

--- End quote ---

Einfach mal so das Bürgergeld senken oder die Grundsicherung wie es jetzt heisst ist nicht so ohne weiteres möglich. In irgendeinem Gesetz, ist festgeschrieben, dass dieses jährlich der Inflation anzupassen ist. So ist da wenig Spielraum für eine Senkung. Vielleicht kennt irgendeiner die gesetzliche Grundlage dafür.

--- End quote ---

SGB II

§ 20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts
(1) Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege,
Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile sowie
persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört
in vertretbarem Umfang eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Der Regelbedarf
wird als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt. Über die Verwendung der zur Deckung des Regelbedarfs
erbrachten Leistungen entscheiden die Leistungsberechtigten eigenverantwortlich; dabei haben sie das Eintreten
unregelmäßig anfallender Bedarfe zu berücksichtigen.
(1a) Der Regelbedarf wird in Höhe der jeweiligen Regelbedarfsstufe entsprechend § 28 des Zwölften Buches in
Verbindung mit dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz und den §§ 28a und 40 des Zwölften Buches in Verbindung
mit der für das jeweilige Jahr geltenden Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung anerkannt. Soweit
in diesem Buch auf einen Regelbedarf oder eine Regelbedarfsstufe verwiesen wird, ist auf den Betrag der
für den jeweiligen Zeitraum geltenden Neuermittlung entsprechend § 28 des Zwölften Buches in Verbindung
mit dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz abzustellen. In Jahren, in denen keine Neuermittlung nach § 28 des
Zwölften Buches erfolgt, ist auf den Betrag abzustellen, der sich für den jeweiligen Zeitraum entsprechend der
Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung nach den §§ 28a und 40 des Zwölften Buches ergibt.

Fortführend gerne selbst ausloten.

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