Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
BVerfGBeliever:
@Rollo:
1.) Bis Ende des Jahres wird (hoffentlich) der "Maidowski-Beschluss" aus Karlsruhe veröffentlicht werden, mit (hoffentlich) weitreichenden Implikationen für ALLE 17 Besoldungsgesetzgeber.
2.) Unabhängig davon werden wir gegebenenfalls demnächst einen Gesetzentwurf aus dem BMI lesen können. Da im Vorfeld explizit von einer "Stärkung des Grundgehalts sowie des Leistungsprinzips" die Rede war, sagt meine persönliche Glaskugel, dass dieser einen ersten Schritt zurück zu einer amtsangemessenen Besoldung beinhalten wird.
Im Lichte des Karlsruher Pilot-Beschlusses werden anschließend (hoffentlich) weitere Schritte folgen (müssen)..
DrStrange:
--- Zitat von: Rollo83 am 16.10.2025 14:42 ---Ist quasi das Gleiche wenn ich seit 5 Jahren behaupten würde Bitcoin steigt auf 1 Mio $. Irgendwann würde sich jeder darüber lustig machen wobei das sicherlich noch eher passiert als eine aA für Bundesbeamte.
--- End quote ---
Wir sprechen uns wieder 8) (no financial advise ;)
NelsonMuntz:
Guck mal an, Zusi hat jetzt einen Zweit-Account.
... Ihr braucht hier echt mehr Ordnung! ;)
netzguru:
Hallo zusammen,
meine böse Glaskugel zeigt mir folgendes an:
1. Bürgergeld runter
2. dann aA 15% über dem Bürgergeld
3. Anrechnug von Gehalt des Partners
4. Kinder sollen auch Arbeiten (Zeitung austragen)
5. Einkünfte aus Zinsen usw, anrechnen
6.
...
10. was dadurch eingespart wird ist für die Diäten +xxx%
OnkelU:
--- Zitat von: Durgi am 16.10.2025 13:05 ---
Das ist genau der Widerspruch, über den ahS viele gerade stolpern.
Das BMI schreibt, ein Widerspruch sei „nicht erforderlich“. Juristisch sauber wäre: nicht erforderlich für den künftigen Vollzug der Neuregelung, aber sehr wohl relevant für rückwirkende Ansprüche.
Diese Differenz verschweigt das Ministerium natürlich (ggf. um die Welle an Widersprüchen kleinzuhalten)
--- End quote ---
auch wenn es immer gut ist die Dinge zu hinterfragen, kann ich mir nicht vorstellen, dass das BMI hier versucht uns alle hinter‘s Licht zu führen. Es schreibt explizit, dass auf die haushaltsnahe Geltungmachung verzichtet wird. Und: im letzten Entwurf war die Nachzahlung für alle vorgesehen. Mit welcher Begründung sollte es nun davon abweichen?
ich denke wir können an dem Punkt entspannen.
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