Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
xap:
Ich weiß gar nicht warum wir hier stumpfsinnige Stellenausschreibungen diskutieren - die ausschreibende Stelle kann ja nur hoffen, dass der Bewerber aufgrund der Behauptung nicht auf die Idee kommt diese zu überprüfen. Bei einer gD Ausschreibung so etwas zu hinterlegen grenzt an Idiotie.
Wo bleibt denn jetzt eigentlich der angekündigte Lesestoff? Nur heiße Luft oder auch etwas Substanz?
Bullshit Kondensator:
--- Zitat von: Rheini am 23.10.2025 10:03 ---Abwarten. Lt. eigener Aussage wird der Bund ja bald eine Spitzenposition einnehmen.
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Dass sich dieser Verantwortliche Herr Menzel nicht saudumm dabei vorkommt ist auch schon alles.
Rheini:
--- Zitat von: Bullshit Kondensator am 23.10.2025 10:15 ---
--- Zitat von: Rheini am 23.10.2025 10:03 ---Abwarten. Lt. eigener Aussage wird der Bund ja bald eine Spitzenposition einnehmen.
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Dass sich dieser Verantwortliche Herr Menzel nicht saudumm dabei vorkommt ist auch schon alles.
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Ist ein Regierungsdirektor 8).
GoodBye:
--- Zitat von: beamtenjeff am 23.10.2025 09:57 ---
--- Zitat von: qou am 23.10.2025 09:49 ---
--- Zitat von: Luftpumpe am 23.10.2025 08:12 ---Ich benötige noch einen aktuellen Widerspruch für dieses Jahr...
Wäre es nicht sinnvoll diesen oben im ForumThread festzupinnen?
Würde es Sinn machen das Thema Zinsen auch bzgl. Untätigkeit mit aufzunehmen.
Danke
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Es gibt keine Zinsen, die Besoldung ist für die gegenwärtige Bestreitung des Lebensunterhaltes des Beamten vorgesehen.
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Das heißt weiter gedacht, dass nicht mal 1€ der Besoldung als Mittel zum Sparen betrachtet werden dürfen, oder wie darf ich das verstehen? Selbst wenn man von seiner Besoldung nur 50€ monatlich (nicht) anläge, entgingen hier jedem sehr hohe Opportunitätsrenditen. Ich kann aus 50€ theoretisch im Leih-Markt 1000€ machen, an einem Tag.
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Nein, es steht so im Gesetz.
M.E. stellt die Regelung in der Weite eine nicht zu rechtfertigende Benachteiligung ggü. anderen Arbeitnehmern dar. Sie geht zurück, wie hier bereits erörtert, auf die Wirtschaftskrise während der Weimarer Republik.
Für mich eindeutig unionsrechtswidrig. Ich hoffe, dass die Regelung vor dem EuGH landet. Dort haben auch andere beamtenrechtliche Regelungen bereits gewackelt. Wenn man sich z.B. das Streikverbot anschaut, dann gibt es keinen Grund, weshalb gerade die Zinsregelung halten sollte.
Organisator:
--- Zitat von: beamtenjeff am 23.10.2025 10:02 ---Und außerdem: was hat das eine mit dem anderen zu tun? Wiegen wir neuerdings Kapitalerträge/Vermögen mit der Amtangemessenheit der Besoldung ab?
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Wenn ich jeden Tag aus 50€ 1000€ machen könnte, würde ich das den ganzen Tag mit einer Null mehr machen und Besoldung wäre mir scheiss egal.
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