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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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beamtenjeff:

--- Zitat von: NelsonMuntz am 23.10.2025 22:58 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 23.10.2025 22:31 ---Es gab eine Zeit in Deutschland, da hat sich das BIP innerhalb von 10 Jahren fast verdoppelt und es gab Lohnsteigerungen von 10% per anno. ...

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Wegen der Sachlichkeit: Kannst Du das bitte einmal mit belastbaren Zahlen belegen?

Mir ist kein solcher Zeitraum bekannt (10 Jahre / BIP +99% / Durchschnittsentgelte + 159,37%)


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Natürlich. Ich habe hier schon öfters hier geschrieben, wenn ich Argumente aufstelle, dann bin ich mir immer der Zahlen dahinter sehr gewiss.

Zwischen etwa 1950 und 1960 stieg das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) in der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich um rund 80–90 %, je nach Quelle und Berechnungsmethode. Das entspricht einem durchschnittlichen Wachstum von ca. 7–8 % pro Jahr

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/249644/umfrage/historisches-wachstum-von-bip-bevoelkerung-und-produktivitaet-in-deutschland

Dann gab es das Abwanderungsabkommen mit der Türkei und 10 Jahre später waren die Effekte des Wirtschaftswunders mehr oder weniger verpufft. Ab da gibt es nichts mehr nennenswertes positives. Man hat sich irgendwie durch gemogelt mit günstigem russischem Gas und von den Innovationen der Automobilbranche lange profitiert. Naja, das Ende dieses Kapitels kennen wir ja alle  ;D :(

Umso witziger ist es, wenn man jetzt die jüngsten Generationen zu mehr Arbeit animieren möchte (auch wenn diese Suggestion nicht mal stimmt, denn wir arbeiten seit Kriegsende mehr den je). Man hat es sich lange gut gehen lassen, wenig reinvestiert und nun bekommt man die fette Rechnung in Form von Reformationsbedarf an allen Ecken und Enden...

NelsonMuntz:
@Jeff:

Mir fehlen die von Dir kolportierten 10% Gehaltssteigerungen p.a. (kumuliert über 10 Jahre macht das +159%)

Guckst Du bitte hier:

https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Verdienste-Branche-Berufe/Tabellen/liste-bruttomonatsverdienste.html#134756

Rentenonkel:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 24.10.2025 08:38 ---
Ich gehe nicht davon aus - das dürfte kein Geheimnis sein -, dass das so früh sein wird. Die Rückkehr zu einer amtsangemessenen Alimentation wird - je nach der Intensität und Häufigkeit der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung -, wenn es sehr schnell geht, zwei bis drei Jahre dauern - zurzeit haben wir allerdings keinerlei Anlass, davon auszugehen, dass es schnell geht. Insofern schreibe ich hier regelmäßig, dass wir nun erst einmal lesen sollten, was der Zweite Senat auch uns zwischenzeitlich geschrieben haben wird. Dafür dürfte im November oder Dezember Zeit sein.


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Wenn wir solange mit dem Treffen bei Tom warten wollen, bis die aA tatsächlich vollumfänglich wiederhergestellt ist, dann könnte der Termin mit der nächsten Meisterfeier auf Schalke kollidieren.  ;D

Ich finde die Idee, sich mal bei einem Bierchen oder einer Wurst auszutauschen, recht charmant. Und vielleicht gewinnt man ja auch etwas an Lebensfreude, wenn man nach dem Urteil im November oder Dezember einen wichtigen Sieg mit anderen Leidensgenossen auch in dem Wissen feiern darf, dass es bis zu Meisterfeier noch etwas braucht.

Ansonsten wünsche ich Dir ein schönes Wochenende und erinnere mich natürlich an die Hilfe, die ich von Dir dankenswerterweise persönlich und auch in diesem Forum erfahren habe und die mir auch weitergeholfen hat.

AKMS94:
Im Wochenausblick des BVerfG wieder nichts neues.. :o

Malkav:

--- Zitat von: AKMS94 am 24.10.2025 10:13 ---Im Wochenausblick des BVerfG wieder nichts neues.. :o

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Na doch .... halt nur die berüchtigten aufenthaltsrechtlichen Sachen, welche das Dezernat Maidowski doch so sehr belastet haben, dass er leider keine Zeit für die knapp zwei Millionen BeamtInnen, RichterInnen und SoldatInnen hatte  ;)

Ich bin auf jeden Fall schonmal froh, dass die Kirchensache vom 29.09. datiert und nach knapp einem Monat bereits draußen ist. Die 2020er-Entscheidungen schlummerten damals noch über drei Monate auf der Geschäftsstelle bis zur Veröffentlichung.

Da ich davon ausgehe, dass der Senat inkl. König/Maidowski die aA-Entscheidung noch bis zum 06.10.25 zu Ende gebracht hat (alles andere weigere ich mich, aus Gründen der sonst unvermeidlich eintretenden Rechtstaatsverdrossenheit, als Möglichkeit in Betracht zu ziehen!), lässt dies auf eine zügige Bearbeitung auf der Geschäftsstelle hoffen.

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