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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Beamtenbock:
Im Bund wird in etwa so beschieden werden wie in BW.
Mehr Geld für das dritte Kind und für Kinder der unteren Gehaltsgruppen. Der Bescheid wird alle weiteren Forderungen ablehnen.
Deshalb gehe ich von der Veröffentlichung des Entscheids des BVerfG von Mitte Dezember aus. Dann ist die einmonatige Widerspruchsfrist abgelaufen und die Ansprüche aus dem kommenden Urteil verwirkt.
Mein Eiderspruch gegen den negativen Bescheid auf aA wurde jetzt abgelehnt. Ich kann meine Ansprüche nur noch durch eine Klage am Verwaltungsgericht wahren.
Ich denke, dass es also kein Zufall ist, dass Berlin genau zu diesem Zeitpunkt entschieden hat. Mal schauen, ob sie es organisatorisch hinbekommen die Bescheide unverzüglich zu versenden.
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: beamtenjeff am 26.10.2025 08:56 ---Naja, tatsächlich arbeiten die meisten Familien heute nach dem Leistungsprinzip. Die meisten Mütter gehen einer Vollzeitbeschäftigung nach. DAS ist mehr Leistung als die meisten kinderlosen im h.D erbringen.
--- End quote ---
Nope.
Das Leistungsprinzip hat NICHTS mit irgendwelchen familiären Leistungen zu tun, sondern zählt zu den vom Gesetzgeber zu beachtenden hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG (siehe z.B. in 2 BvR 883/14, Randnummer 69). Es besagt unter anderem, dass "in den höher besoldeten Ämtern die für den Dienstherrn wertvolleren Leistungen erbracht werden" und dass sich diese Wertigkeit der Ämter "in der Besoldungshöhe widerspiegeln muss" (alles nicht meine Worte, sondern die des BVerfG, siehe beispielhaft in 2 BvR 883/14, Randnummern 73 und 75).
Somit ist es aus meiner Sicht zunächst einmal sehr erfreulich, dass sich Herr Merz und seine Ministerriege in ihrem Anfang Oktober verabschiedeten Kabinettsbeschluss ausdrücklich und wortwörtlich zu dieser verfassungsrechtlichen Vorgabe bekannt haben.
Wie sie allerdings die versprochene Stärkung des Leistungsprinzips mit der kolportierten Brotkrumen-Summe von 1,2 Mrd. Euro erreichen wollen, ist mir nach wie vor ein absolutes Rätsel..
BerndStromberg:
--- Zitat von: BVerfGBeliever am 26.10.2025 09:53 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 26.10.2025 08:56 ---Naja, tatsächlich arbeiten die meisten Familien heute nach dem Leistungsprinzip. Die meisten Mütter gehen einer Vollzeitbeschäftigung nach. DAS ist mehr Leistung als die meisten kinderlosen im h.D erbringen.
--- End quote ---
Nope.
Das Leistungsprinzip hat NICHTS mit irgendwelchen familiären Leistungen zu tun, sondern zählt zu den vom Gesetzgeber zu beachtenden hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG (siehe z.B. in 2 BvR 883/14, Randnummer 69). Es besagt unter anderem, dass "in den höher besoldeten Ämtern die für den Dienstherrn wertvolleren Leistungen erbracht werden" und dass sich diese Wertigkeit der Ämter "in der Besoldungshöhe widerspiegeln muss" (alles nicht meine Worte, sondern die des BVerfG, siehe beispielhaft in 2 BvR 883/14, Randnummern 73 und 75).
Somit ist es aus meiner Sicht zunächst einmal sehr erfreulich, dass sich Herr Merz und seine Ministerriege in ihrem Anfang Oktober verabschiedeten Kabinettsbeschluss ausdrücklich und wortwörtlich zu dieser verfassungsrechtlichen Vorgabe bekannt haben.
Wie sie allerdings die versprochene Stärkung des Leistungsprinzips mit der kolportierten Brotkrumen-Summe von 1,2 Mrd. Euro erreichen wollen, ist mir nach wie vor ein absolutes Rätsel..
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Die Stärkung des Leistungsprinzips könnte auch einfach nur bedeuten, dass man die BLV ändert und besonders leistungsstarken Beamten den Aufstieg in den gD/hD erleichtert. Von Spitzenbesoldung lese ich nämlich leider in der Regierungs-Agenda nichts, das Wort hat nur der DBB in den Mund genommen.
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: BerndStromberg am 26.10.2025 10:08 ---Von Spitzenbesoldung lese ich nämlich leider in der Regierungs-Agenda nichts, das Wort hat nur der DBB in den Mund genommen.
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Ich lese in der Agenda, dass der Bund "für die Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung attraktiver" werden soll. Und ob sich eine potenzielle Nachwuchskraft mit 50 Euro mehr für ein (mutmaßlich noch längst nicht vorhandenes) drittes Kind locken lässt, wage ich dann doch zu bezweifeln.
Und auch die Spitzenbesoldungs-Aussage hat sich der DBB ja nicht aus den Fingern gesaugt, sondern von Herrn Dobrindt übernommen (hoffe ich zumindest mal).
Nautiker1970:
--- Zitat von: BerndStromberg am 26.10.2025 10:08 ---
Die Stärkung des Leistungsprinzips könnte auch einfach nur bedeuten, dass man die BLV ändert und besonders leistungsstarken Beamten den Aufstieg in den gD/hD erleichtert. Von Spitzenbesoldung lese ich nämlich leider in der Regierungs-Agenda nichts, das Wort hat nur der DBB in den Mund genommen.
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Also die Hoffnung, über die novellierte BLV würde ein sinnvolles Korrektiv in dem von Dir genannten Kontext geschaffen, kann ich schon mal entkräften. In dem Entwurf, der derzeit kursiert und den ich letzte Woche las, war davon keine Rede. Im Gegenteil, der § 27 BLV, über dessen Sinnhaftigkeit man allerdings auch geteilter Meinung sein kann, wird ersatzlos gestrichen. Statt dessen soll es zukünftig die Möglichkeit der Teilnahme an „fachspezifischen Qualifikationen“ geben, um vom m. D. in den g. D. bzw. von dort in den h. D. aufsteigen zu können.
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