Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Rollo83:
Hier wurde doch groß und breit von einigen erklärt das es nur Nachzahlungen für die jenigen gibt die auch immer fleißig jedes Jahr Widerspruch eingelegt haben.
Also verteilen sich doch die 1.2 Mrd Euro nur auf eine Handvoll Beamte und damit sollte es dann ja für die „Widersprüchler“ eine sehr ordentliche Nachzahlungen geben.

Maximus:

--- Zitat von: Rollo83 am 26.10.2025 07:11 ---Hier wurde doch groß und breit von einigen erklärt das es nur Nachzahlungen für die jenigen gibt die auch immer fleißig jedes Jahr Widerspruch eingelegt haben.
Also verteilen sich doch die 1.2 Mrd Euro nur auf eine Handvoll Beamte und damit sollte es dann ja für die „Widersprüchler“ eine sehr ordentliche Nachzahlungen geben.

--- End quote ---

Dein Sarkasmus ist mittlerweile langweilig. Du willst uns absichtlich missverstehen. Keiner hat behauptet, dass es nur für Widersprüchler Nachzahlungen geben wird. Mit dem neuen Entwurf wird es Nachzahlungen (insbesondere für Beamte mit 3+ Kindern) geben. Der Dienstherr wird behaupten, dass eine amtsangemessene Besoldung wieder hergestellt wurde (was aber sehr wahrscheinlich nicht der Fall sein wird). Und dann haben ggf. nur die Personen, die einen Widerspruch eingelegt haben, weiterhin die Möglichkeit, gegen den Dienstherrn vorzugehen. Schau dir bitte an, was in der Vergangenheit auf Landesebene passiert ist. Für die Personen, die keinen WS eingelegt haben, gab es nur Nachzahlungen im Rahmen des "Reperaturgesetzes". Nur die Personen, die WS/Klage eingereicht haben, haben später höhere Nachzahlungen erhalten. Wahrscheinlich ist dir dies alles bekannt...ich versteh nicht, warum du hier nur rumstänkern willst...

beamtenjeff:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 25.10.2025 21:59 ---
--- Zitat von: PolareuD am 25.10.2025 21:26 ---Meine Vermutung: Erhöhung der Grundbesoldung um 3% bzw. 2,8%. Der FamZ für das 1. und 2. Kind wird um jeweils ca. 50€ angehoben umd ab dem 3. Kind gibt es ca. 900€. Hinzu kommt das fiktive Partnereinkommen i.H.v. 20.000€ (Brutto).  :o

--- End quote ---

Falls es so kommen sollte:

Warum hätte man dann (ohne Not bzw. "freiwillig") im Vorfeld von einem gestärkten Leistungsprinzip sowie einer erhöhten Attraktivität des Bundes für die Beschäftigten und die Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung geschwafelt..?

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Naja, tatsächlich arbeiten die meisten Familien heute nach dem Leistungsprinzip. Die meisten Mütter gehen einer Vollzeitbeschäftigung nach. DAS ist mehr Leistung als die meisten kinderlosen im h.D erbringen. Die Berücksichtigung eines Partnereinkommens ist mehr als logisch. Alles eine Frage der Perspektive wie  man was linguistisch verkaufen kann  :D

Beamtenbock:
Ich denke, dass es im Bund so läuft wie in Baden-Württemberg:

regas:
Dann machen alle eben Dienst nach Vorschrift und der Bund wird zum lokalen Ort der Lowperformer.

Die Menschen wissen schon, wie sie ihren effektiven Stundensatz wieder zurückbekommen. Dass wir mit dieser Sparpolitik kein effektives Handeln des Staates fördern, lernt der Student in der dritten Vorlesung im Personalmanagement.

Leider schwindet mein Vertrauen im BVerfG langsam, dass dieser dem Familienzuschlag einen ordentlichen Riegel vorschiebt.

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