Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Bastel:
Das Thema A5 schießt wirklich den Vogel ab ::)
SwenTanortsch:
--- Zitat von: MULY am 12.02.2021 12:32 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 12.02.2021 10:58 ---Da die Abschmelzung im letzten Fall deutlich über 10 % liegt, indiziert sie eindeutig, dass die Alimentation in der Besoldungsgruppe A 16 nicht amtsangemessen ist (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 05. Mai 2015 – 2 BvL 17/09 –, Rn. 112).
--- End quote ---
In deiner Darstellung betrachtest du die Abschmelzung der Abstände in Prozentpunkten. Warum nicht mit der tatsächlichen prozentualen Veränderung? Das Abstandsgebot könnte man, wenn die Rechtsprechung des BVerfG dahingehend ausgelegt werden soll, bei einem bestehenden Abstand von 10 % ja ad absurdum führen, da in diesem Fall eine komplette Einebnung dieses Abstandes möglich wäre.
Wenn ich deine Zahlen für den Vergleich zwischen A4 und A8 einfach übernehme und die prozentuale Veränderung des Abstands ausrechne, komme ich auf folgendes Ergebnis:
Abstand
2016 305,67 €
entspricht 14,29 %
Abstand
2021 114,10 €
entspricht 4,38 %
((114,10 - 305,67)/305,67)*100 = -62,67 %
Der Abstand hat sich im Vergleich zum fünf Jahre älteren Besoldungsgefüge also um ca. 62 v. H. verringert. Was m. E. die Anforderungen an den durch das BVerfG festgelegten Regelverstoß nach Rn. 112 des zitierten Urteils erfüllt. Im Übrigen wären die bestehenden Abstände nicht ausreichend geschützt.
--- End quote ---
Das Verfahren, wie ich es hier anwende, ist vom BVerfG so legitimiert, wenn auch zunächst nur theoretisch, weil später jeweils auf vom Statistischen Bundesamt vorgenommene Berechnungen zurückgegriffen wurde, die eber dort nicht dargestellt wurden vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 05. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 -, die theoretischen Vorgaben in Rn. 110-112 und später ohne konkrete Berechnung z.B. in Rn. 188 oder BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. November 2015 - 2 BvL 19/09 -, Rn. 89-92 bzw. z.B. 164; in der aktuellen Entscheidung verweist das BVerfG aber auf die Berechnungen der Berufungsinstanz (vgl. in Rn. 140), womit es dessen Berechnungsmethodik für korrekt erklärt (vgl. z.B. OVG Berlin Brandenburg, Urteil vom 12.10.2016 - 4 B 2.13 -, Rn. 103-110). Der Berliner Senat ist ihm aktuell in Be-Drs. 18/3285 in der Anlage 4a auf der S. 76 in methodisch schlüssiger Form gefolgt, weshalb diese Methodik hier ebenfalls verwendet worden ist. Die von Dir vorgenommene Berechnung ist in sich mathematisch schlüssig und richtig, jedoch erfolgt die vom BVerfG zu Grunde gelegte Methodik, auf die sich die 10 % beziehen, auf einer anderen Grundlage, eben der von mir reproduzierten.
was_guckst_du:
--- Zitat von: Fahnder am 12.02.2021 11:28 ---Für wie naiv hält der Bund eigentlich seine Bediensteten? Man merkt, dass sich tatsächlich Gedanken gemacht wurde wie man genau die Punkte (verfassungswidrig) missachtet und umschifft, welche besonders schmerzhaft sind:
--- End quote ---
ich sag es nochmal...Politik ist ein dreckiges Geschäft..zudem denken Politiker immer in Wahlperioden (also einen Zeitraum von 4 Jahren)...
...bei der geforderten Verfassungskonformität der Besoldung heisst das erstmal, abblocken, bis nach einigen Jahren die Gerichte nochmal abschließend entschieden haben...dann muss ggfls. eine andere Partei darüber entscheiden und den schwarzen Peter der Öffentlichkeit annehmen oder ich - der politiker - bin auch schon wieder gewählt und habe meinen Pensionsanspruch dadurch schon erreicht...
Yvonne:
Dass mehrere Besoldungsgruppen weggefallen sind bzw. wegfallen, ohne dass die entsprechenden Tätigkeiten entfallen wären, ist doch ein klares Indiz, dass die Besoldung in den letzten Jahrzehnten nicht annähernd mit der allgemeinen Lohn- und Wirtschaftsentwicklung mitgehalten hat. Wahrscheinlich ist nach den ganzen Verschlechterungen eine heutige A 11 vom Wert so zu sehen, wie in den 70er Jahren eine A 9.
WasDennNun:
Wer braucht denn noch ein verbeamteten Boten oder Fahrer oder Hausmeister?
Also wo -außer bei den Soldaten- gibt es eigentlich noch Verbeamtung im einfachen Dienst?
Aber ansonsten sind es halt die üblichen Taschenspielrtricks und ich stimme da was_guckst_du vollumfänglich zu.
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