Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
SwenTanortsch:
--- Zitat von: Yvonne am 12.02.2021 13:57 ---Dass mehrere Besoldungsgruppen weggefallen sind bzw. wegfallen, ohne dass die entsprechenden Tätigkeiten entfallen wären, ist doch ein klares Indiz, dass die Besoldung in den letzten Jahrzehnten nicht annähernd mit der allgemeinen Lohn- und Wirtschaftsentwicklung mitgehalten hat. Wahrscheinlich ist nach den ganzen Verschlechterungen eine heutige A 11 vom Wert so zu sehen, wie in den 70er Jahren eine A 9.
--- End quote ---
Du hast Recht, allerdings ist das Maß mit hoher Wahrscheinlichkeit noch viel erschreckender. Für Berlin ließe sich zeigen, dass selbst Teile der Besoldungsgruppe A 10 noch nicht das sozialhilferechtliche Grundsicherungsniveau erreichen (geschweigen denn die jenes Niveau überschreitenden 15 % der Mindestalimentation, die wiederum in Berlin eigentlich von der Besoldungsgruppe A 5 (als der untersten Besoldungsgruppe) überschritten werden müsste). Wäre das Maß der Unterschreitung - und damit die Willkür, mit der gegen unsere verfassungsmäßige Ordnung verstoßen wird - nicht so groß, wie sie ist, würde ich mir nicht die ganze Arbeit machen, die ich mir mache. Denn zwar bin ich als nicht mehr völlig junger Beamter einiges aus der Vergangenheit gewohnt - aber ein solches Maß an ... (ich finde das richtige Wort im Moment nicht) hätte selbst ich mir noch vor wenigen Jahren nicht vorstellen können. Insofern finde ich es jetzt umso interessanter (um's mal so auszudrücken), wie sich die verschiedenen Parteien und Abgeordneten des Bundestages verhalten werden - in Berlin waren alle Abgeordneten über den verfassungswidrigen Gehalt des Entwurfs im Vorfeld informiert, und er ist dann dennoch ohne Enthaltungen und Gegenstimmen von allen Parteien einmütig und ohne Diskussion im Plenum beschlossen worden, was gerade mal eine gute Minute gedauert hat: https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2021/01/Beschluss.mp4 Mal schauen, ob's sich im Bund genauso vollziehen wird...
WasDennNun:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 12.02.2021 14:19 --- hätte selbst ich mir noch vor wenigen Jahren nicht vorstellen können.
--- End quote ---
Ich gehe davon aus, dass diese erschreckende Unterschreitung der Mindestalimentation schon existent war, als du verbeamtet wurdest. (zumindest vor 20 Jahre wurde sie schon unterschritten, erst Recht als es noch A<4 gab)
Es hat nur keiner bemerkt oder gesehen oder sich daran gestoßen.
Und offensichtlich haben es unsere lieben Politiker und Kollegen und Gewerkschaftler auch noch nicht begriffen.
EDIT:
Ach ja das Wort was du gesucht hast ist evtl. asoziales Verhalten ?
tumnus:
--- Zitat von: WasDennNun am 12.02.2021 14:18 ---Wer braucht denn noch ein verbeamteten Boten oder Fahrer oder Hausmeister?
Also wo -außer bei den Soldaten- gibt es eigentlich noch Verbeamtung im einfachen Dienst?
Aber ansonsten sind es halt die üblichen Taschenspielrtricks und ich stimme da was_guckst_du vollumfänglich zu.
--- End quote ---
Also bei uns in der Oberen Bundesbehörde wird aktuell überlegt den einfachen Dienst zu verbeamten. Keine Ahnung wie da der Stand ist.
Asperatus:
--- Zitat von: WasDennNun am 12.02.2021 14:18 ---Wer braucht denn noch ein verbeamteten Boten oder Fahrer oder Hausmeister?
Also wo -außer bei den Soldaten- gibt es eigentlich noch Verbeamtung im einfachen Dienst?
Aber ansonsten sind es halt die üblichen Taschenspielrtricks und ich stimme da was_guckst_du vollumfänglich zu.
--- End quote ---
Soldaten sind eine eigene Statusgruppe und keine Beamte. Daher gibt es bei den Soldaten auch keine Verbeamtungen und nicht die Laufbahngruppe des einfachen Dienstes. Die Laufbahngruppe der Mannschaften bei Soldaten entspricht jedoch von der Zuordnung der Dienstgrade in der Besoldungsordnung A in etwa dem der Ämter des einfachen Dienstes. Da Soldaten keine Beamten sind, sind sie auch nicht von den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (inkl. Mindestabstandsgebot) geschützt. Daher bleibt die Besoldungsgruppe A 3 bei Soldaten auch bestehen. Wobei bei normalem Durchlaufen der Laufbahnen Soldaten nur sechs Monate in der Besoldungsgruppe A 3 verbleiben, davon drei Monate als Gefreiter mit Zulage. Diese Situation betrifft übrigens nicht nur die Mannschaften, sondern auch Unteroffizier- und Offizieranwärter, weil diese keine Anwärterbezüge, sondern von Anfang an Dienstbezüge erhalten. Auch wenn sie einer Laufbahn der Laufbahngruppe der Unteroffiziere oder Offiziere angehören, haben sie einen Dienstgrad der Dienstgradgruppe der Mannschaften mit entsprechender Besoldung. Ihre Besoldung liegt damit dennoch höher als bei entsprechenden Anwärtern im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
WasDennNun:
--- Zitat von: tumnus am 12.02.2021 18:10 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 12.02.2021 14:18 ---Wer braucht denn noch ein verbeamteten Boten oder Fahrer oder Hausmeister?
Also wo -außer bei den Soldaten- gibt es eigentlich noch Verbeamtung im einfachen Dienst?
Aber ansonsten sind es halt die üblichen Taschenspielrtricks und ich stimme da was_guckst_du vollumfänglich zu.
--- End quote ---
Also bei uns in der Oberen Bundesbehörde wird aktuell überlegt den einfachen Dienst zu verbeamten. Keine Ahnung wie da der Stand ist.
--- End quote ---
Bei Angestellten gibt es keinen einfachen Dienst :o , Klugscheiss modus aus
aber ich gehe davon aus, dass du damit die E2-4 tarifbeschäftigten meinst.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version