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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Durgi:

--- Zitat von: Julianx1 am 29.10.2025 07:59 ---
--- Zitat von: Durgi am 29.10.2025 07:48 ---Während das BMI öffentlich noch mit der Zahl von 1,2 Milliarden Euro jongliert, um eine trügerische Ruhe im Beamtenlager zu erzeugen, läuft im Hintergrund das altbekannte haushaltspolitische Ritual: runterrechnen, vermengen, verschleppen.
Diese Summe stammt nicht aus dem Haushaltsgesetz, sondern aus internen Vorabstimmungen zwischen BMI, BMF und Ressortkreisen, die über Presseorgane wie das Handelsblatt und den Tagesspiegel (28.10.2025) gezielt in Umlauf gebracht wurden – ein klassischer Kommunikationspuffer, kein Haushaltsansatz. In Wahrheit ist der Aufwand für eine verfassungsgemäße Umsetzung der aA – inklusive Versorgung und Übergangsgebührnissen...nach allen belastbaren Modellen ein Vielfaches davon, realistischerweise zwischen 8 und 12 Milliarden Euro (vgl. Demografie-Portal BMI, 2025).


Rechtlich ist die Ausgangslage eindeutig und nicht verhandelbar.
Das Bundesverfassungsgericht (2 BvL 4/18, Beschluss vom 04.05.2020) hat verbindlich festgestellt, dass die Besoldung in der untersten Besoldungsgruppe mindestens 15 % Netto-Abstand zur Grundsicherung aufweisen muss. Diese Norm ist keine politische Empfehlung, sondern eine verfassungsrechtliche Sollbruchstelle – wer darunter bleibt, verletzt Art. 33 Abs. 5 GG. Dennoch ist absehbar, dass die Bundesregierung sich auf eine formale, aber nicht materielle Umsetzung beschränken wird:
Man erfüllt die Buchstaben, nicht den Geist des Urteils. Alles, was über die Mindestkorrektur hinausgeht, wird systematisch in nicht pensionswirksame Elemente verschoben :) eine semantische Verschleierung, die den Haushalt kurzfristig entlastet, langfristig aber neue Normenkontrollen provoziert (vgl. DBB Fachkommentar 2024).

Besonders perfide ist die aktuelle Vermengung der Tarifrunde mit der aA-Umsetzung.
Die Bundesregierung hat im Frühjahr den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst des Bundes (+3 % ab 01.04.2025, +2,8 % ab 01.05.2026) übernommen. Dieser Abschluss ist ein völlig eigenständiger, tarifautonomer Anspruch – nicht Teil der aA. Trotzdem wird beides nun in einem gemeinsamen Referentenentwurf zusammengeführt (vgl. BDZ Bundesleitung, Stellungnahme vom 28.10.2025).
Das ist kommunikativ genial, juristisch aber hochgradig irreführend:
Man verrechnet eine Tarifpflicht mit einer Verfassungspflicht .... und verkauft die Summe als politische Großtat.
In der öffentlichen Wahrnehmung entsteht dadurch der Eindruck einer „Gesamtanpassung“, obwohl in Wahrheit zwei voneinander unabhängige Verpflichtungen zusammengezogen werden.
Es ist fiskalische Alchemie: zwei Pflichten hinein, ein Budget hinaus.

Der zweite taktische Baustein ist die zeitliche Streckung.
Nach derzeitigem Diskussionsstand soll die Umsetzung über fünf bis sieben Haushaltsjahre verteilt werden (vgl. QUELLE ENTFERNT, nehmen wir einfach die Presseartikel Handelsblatt und BDZ).
Das ermöglicht einen doppelten Effekt: Erstens lassen sich künftige Tariferhöhungen in denselben Finanzierungstopf einbuchen, zweitens verwischt man dadurch die Trennung zwischen rückwirkender Korrektur und zukünftiger Besoldungsentwicklung.
So kann jede künftige Tarifanpassung als „Fortschreibung der aA-Maßnahme“ etikettiert werden.
Das ist nichts anderes als eine strukturierte Vermischung von Pflichten – ein fiskalischer Zinsgewinn auf Kosten derer, deren Alimentation verfassungswidrig zu niedrig bemessen war.
Juristisch betrachtet handelt es sich um eine Haushaltsverschleppung durch semantische Überlagerung, haushaltsrechtlich um eine implizite Innenfinanzierung (vgl. BMF-Haushaltsgrundsätze § 12 BHO).

Dieses Vorgehen ist kein Ausrutscher, sondern Teil eines wiederkehrenden Musters staatlicher Reaktionspolitik, das man als „institutionalisierte Subminimalität“ bezeichnen könnte.
Das gleiche Spiel ließ sich beobachten bei der Berliner Richterbesoldung (VG Berlin, Urteil 26 K 29.22 v. 04.10.2023), bei den Familienzuschlägen in NRW (DBB NRW Newsletter 2023) und schon 2015 bei der Umsetzung der Nachzahlungsurteile zur Professorenbesoldung.
Man liefert stets das rechnerisch Notwendige, nie das verfassungsrechtlich Gebotene .. und hofft, dass der Rechtsschutz müde wird.

Politisch ist das Kalkül durchsichtig:
Indem man die aA über Jahre streckt und gleichzeitig Tariferhöhungen in denselben Diskursrahmen legt, kann man die tatsächlichen Mehrkosten verschleiern und die Öffentlichkeit in einem Dauerzustand administrativer Beruhigung halten.
Der Gesetzgebungszeitpunkt ; erfahrungsgemäß kurz vor Weihnachten: tut sein Übriges.
Ein Kabinettsbeschluss am 18. Dezember, flankiert von wohltemperierten BMI-Pressemeldungen über „soziale Verantwortung und Verfassungstreue“, ist kommunikativ ideal: Die Medienlage ist dünn, die Haushaltsausschüsse sind müde, und niemand fragt nach, ob Pflicht und PR noch auseinanderzuhalten sind.

Faktisch wird so die verfassungsrechtlich gebotene Wiederherstellung einer ordnungsgemäßen Alimentation zur haushaltspolitischen Schönwetterübung degradiert.
Die Bundesregierung kann behaupten, sie habe „geliefert“ ....und in der statistischen Darstellung mag das sogar stimmen.
Doch hinter der Fassade aus Summen, Stufen und Schlagworten bleibt die Realität bestehen:
Der Staat finanziert seine Rechtsstaatspflicht mit der Geduld derjenigen, die sie eigentlich schützen soll.

Die amtsangemessene Alimentation war nie ein Gnadenakt, sie ist der Lackmustest für die Integrität des öffentlichen Dienstes.
Dass man sie nun als rhetorische Kulisse für Haushaltstaktik instrumentalisiert, ist ein intellektuelles Armutszeugnis.
Oder, um es haushaltsneutral zu formulieren: Die 1,2 Milliarden sind der Eiswürfel...die kalte Wahrheit kommt 2026 mit voller Masse zum Vorschein.

--- End quote ---

Lang nicht mehr so ein Blödsinn gelesen. Was soll und das sagen? Halb geschwurbelt und was weiß ich? Wie soll denn bitte schön Haushaltsansätze, welche in 2027 Kassenwirksam werden sollen (laut Wirtschaftswoche) jetzt schon im Haushalt zu finden sein? Oder im Entwurf 2026? Ebenso erledigt sich dadurch Differenzierung von aA und Besoldungserhöhung schon allein durch die zeitliche Differenzierung: 3,0 im Dezember 2025 als Abschlag und 2,8 im Mai 2026 als Abschlag.

Also. Die Aussage ist rund um Käse!

--- End quote ---

Du hast meinen Beitrag offenbar im Vorbeiscrollen gelesen, also einmal langsam und zum Mitschreiben:

1. „Lang nicht mehr so ein Blödsinn gelesen.“
Dann lies öfter was mit Substanz. Ich hab keine Esoterik verkauft, sondern eine Analyse, die auf genau den Quellen basiert, die du gerade ignorierst: BDZ (28.10.2025), Handelsblatt (28.10.2025), Tagesspiegel (27.10.2025) und das BVerfG (2 BvL 4/18).
Wenn du das als Blödsinn abtust, dann sag’s bitte auch den Redaktionen der genannten Blätter. Oder dem Bundesverfassungsgericht.

2. „Wie sollen Haushaltsansätze, die 2027 kassenwirksam werden, jetzt schon im Haushalt stehen?“
Sollen sie gar nicht. Genau das ist ja der Punkt. Die Maßnahme wird gestreckt, nicht gestrichen. Das nennt man Haushaltsglättung – und das ist so alt wie die Kameralistik selbst.
Niemand behauptet, die Mittel müssten jetzt im Etat 2026 auftauchen. Es geht darum, dass der Staat wieder mal auf Zeit spielt, weil das billiger ist als Ehrlichkeit. Und genau diese zeitliche Streckung ist ja schon offiziell bestätigt: BDZ schreibt’s, Handelsblatt schreibt’s, BMI-Sprecher sagt’s. Also kein „Käse“, sondern Realität mit Quellenangabe.

3. „Differenzierung von aA und Besoldungserhöhung erledigt sich durch zeitliche Differenzierung.“
Ah ja. Das ist ungefähr so logisch, als würde man sagen:
„Weil Regen und Hagel nicht gleichzeitig fallen, ist es dasselbe Wetter.“
Nein – eine Tariferhöhung bleibt Tarifrecht, eine amtsangemessene Alimentation bleibt Verfassungsrecht.
Die 3,0 % und 2,8 % sind das Ergebnis der Tarifrunde mit den Gewerkschaften. Punkt.
Die aA hingegen ist die juristische Nachzahlung für eine verfassungswidrige Unteralimentation. Zwei völlig verschiedene Paar Schuhe – die Regierung trägt sie nur auf demselben Laufband, damit’s keiner merkt.

4. „Die Aussage ist rundum Käse.“
Dann erklär mir, warum selbst das BMI inzwischen von einer „mehrstufigen, haushaltsverträglichen Umsetzung“ spricht (RND, 29.10.2025).
Oder warum der BDZ schreibt, dass Abschläge 2025 und weitere Anpassungen 2026 folgen.
Das ist kein Gouda, das ist Regierungspraxis – handgeschnitten und vakuumverpackt.

Also, unterm Strich: Du hast mir widersprochen, aber inhaltlich alles bestätigt.
Das ist wie wenn jemand schreit „Fake News!“ und dabei aus der Originalquelle zitiert.

Dunkelbunter:
Wurden denn nicht für 2025 und 2026 schon Gelder veranschlagt in den Haushaltsaufstellungen in Höhe von jeweils ca. 500 Millionen.
Wenn die dann ab 2027 von 1,2 Milliarden reden, sind es dann nicht schon 1 Milliarde für 2025 und 2026 zusätzlich eingeplant ?
Also 2,1 Milliarden insgesamt ?

Julianx1:

--- Zitat von: Dunkelbunter am 29.10.2025 08:09 ---Wurden denn nicht für 2025 und 2026 schon Gelder veranschlagt in den Haushaltsaufstellungen in Höhe von jeweils ca. 500 Millionen.
Wenn die dann ab 2027 von 1,2 Milliarden reden, sind es dann nicht schon 1 Milliarde für 2025 und 2026 zusätzlich eingeplant ?
Also 2,1 Milliarden insgesamt ?

--- End quote ---

Ich habe das auch mal gehört. Aber es ist schwer nachzuvollziehen. Zum einen werden immer Erhöhungen in den Personalkosten etatisiert (planerischer Ansatz bei Tarif- und Besoldungsrunden) zum anderen arbeitet das BMF seit drei Jahren eh verstärkt mit Personal- Verstärkungsmitteln, was die Ansätze der Einzelpläne dann reduziert und irgendwie verzerrt.

Julianx1:

--- Zitat von: Durgi am 29.10.2025 08:06 ---
--- Zitat von: Julianx1 am 29.10.2025 07:59 ---
--- Zitat von: Durgi am 29.10.2025 07:48 ---Während das BMI öffentlich noch mit der Zahl von 1,2 Milliarden Euro jongliert, um eine trügerische Ruhe im Beamtenlager zu erzeugen, läuft im Hintergrund das altbekannte haushaltspolitische Ritual: runterrechnen, vermengen, verschleppen.
Diese Summe stammt nicht aus dem Haushaltsgesetz, sondern aus internen Vorabstimmungen zwischen BMI, BMF und Ressortkreisen, die über Presseorgane wie das Handelsblatt und den Tagesspiegel (28.10.2025) gezielt in Umlauf gebracht wurden – ein klassischer Kommunikationspuffer, kein Haushaltsansatz. In Wahrheit ist der Aufwand für eine verfassungsgemäße Umsetzung der aA – inklusive Versorgung und Übergangsgebührnissen...nach allen belastbaren Modellen ein Vielfaches davon, realistischerweise zwischen 8 und 12 Milliarden Euro (vgl. Demografie-Portal BMI, 2025).


Rechtlich ist die Ausgangslage eindeutig und nicht verhandelbar.
Das Bundesverfassungsgericht (2 BvL 4/18, Beschluss vom 04.05.2020) hat verbindlich festgestellt, dass die Besoldung in der untersten Besoldungsgruppe mindestens 15 % Netto-Abstand zur Grundsicherung aufweisen muss. Diese Norm ist keine politische Empfehlung, sondern eine verfassungsrechtliche Sollbruchstelle – wer darunter bleibt, verletzt Art. 33 Abs. 5 GG. Dennoch ist absehbar, dass die Bundesregierung sich auf eine formale, aber nicht materielle Umsetzung beschränken wird:
Man erfüllt die Buchstaben, nicht den Geist des Urteils. Alles, was über die Mindestkorrektur hinausgeht, wird systematisch in nicht pensionswirksame Elemente verschoben :) eine semantische Verschleierung, die den Haushalt kurzfristig entlastet, langfristig aber neue Normenkontrollen provoziert (vgl. DBB Fachkommentar 2024).

Besonders perfide ist die aktuelle Vermengung der Tarifrunde mit der aA-Umsetzung.
Die Bundesregierung hat im Frühjahr den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst des Bundes (+3 % ab 01.04.2025, +2,8 % ab 01.05.2026) übernommen. Dieser Abschluss ist ein völlig eigenständiger, tarifautonomer Anspruch – nicht Teil der aA. Trotzdem wird beides nun in einem gemeinsamen Referentenentwurf zusammengeführt (vgl. BDZ Bundesleitung, Stellungnahme vom 28.10.2025).
Das ist kommunikativ genial, juristisch aber hochgradig irreführend:
Man verrechnet eine Tarifpflicht mit einer Verfassungspflicht .... und verkauft die Summe als politische Großtat.
In der öffentlichen Wahrnehmung entsteht dadurch der Eindruck einer „Gesamtanpassung“, obwohl in Wahrheit zwei voneinander unabhängige Verpflichtungen zusammengezogen werden.
Es ist fiskalische Alchemie: zwei Pflichten hinein, ein Budget hinaus.

Der zweite taktische Baustein ist die zeitliche Streckung.
Nach derzeitigem Diskussionsstand soll die Umsetzung über fünf bis sieben Haushaltsjahre verteilt werden (vgl. QUELLE ENTFERNT, nehmen wir einfach die Presseartikel Handelsblatt und BDZ).
Das ermöglicht einen doppelten Effekt: Erstens lassen sich künftige Tariferhöhungen in denselben Finanzierungstopf einbuchen, zweitens verwischt man dadurch die Trennung zwischen rückwirkender Korrektur und zukünftiger Besoldungsentwicklung.
So kann jede künftige Tarifanpassung als „Fortschreibung der aA-Maßnahme“ etikettiert werden.
Das ist nichts anderes als eine strukturierte Vermischung von Pflichten – ein fiskalischer Zinsgewinn auf Kosten derer, deren Alimentation verfassungswidrig zu niedrig bemessen war.
Juristisch betrachtet handelt es sich um eine Haushaltsverschleppung durch semantische Überlagerung, haushaltsrechtlich um eine implizite Innenfinanzierung (vgl. BMF-Haushaltsgrundsätze § 12 BHO).

Dieses Vorgehen ist kein Ausrutscher, sondern Teil eines wiederkehrenden Musters staatlicher Reaktionspolitik, das man als „institutionalisierte Subminimalität“ bezeichnen könnte.
Das gleiche Spiel ließ sich beobachten bei der Berliner Richterbesoldung (VG Berlin, Urteil 26 K 29.22 v. 04.10.2023), bei den Familienzuschlägen in NRW (DBB NRW Newsletter 2023) und schon 2015 bei der Umsetzung der Nachzahlungsurteile zur Professorenbesoldung.
Man liefert stets das rechnerisch Notwendige, nie das verfassungsrechtlich Gebotene .. und hofft, dass der Rechtsschutz müde wird.

Politisch ist das Kalkül durchsichtig:
Indem man die aA über Jahre streckt und gleichzeitig Tariferhöhungen in denselben Diskursrahmen legt, kann man die tatsächlichen Mehrkosten verschleiern und die Öffentlichkeit in einem Dauerzustand administrativer Beruhigung halten.
Der Gesetzgebungszeitpunkt ; erfahrungsgemäß kurz vor Weihnachten: tut sein Übriges.
Ein Kabinettsbeschluss am 18. Dezember, flankiert von wohltemperierten BMI-Pressemeldungen über „soziale Verantwortung und Verfassungstreue“, ist kommunikativ ideal: Die Medienlage ist dünn, die Haushaltsausschüsse sind müde, und niemand fragt nach, ob Pflicht und PR noch auseinanderzuhalten sind.

Faktisch wird so die verfassungsrechtlich gebotene Wiederherstellung einer ordnungsgemäßen Alimentation zur haushaltspolitischen Schönwetterübung degradiert.
Die Bundesregierung kann behaupten, sie habe „geliefert“ ....und in der statistischen Darstellung mag das sogar stimmen.
Doch hinter der Fassade aus Summen, Stufen und Schlagworten bleibt die Realität bestehen:
Der Staat finanziert seine Rechtsstaatspflicht mit der Geduld derjenigen, die sie eigentlich schützen soll.

Die amtsangemessene Alimentation war nie ein Gnadenakt, sie ist der Lackmustest für die Integrität des öffentlichen Dienstes.
Dass man sie nun als rhetorische Kulisse für Haushaltstaktik instrumentalisiert, ist ein intellektuelles Armutszeugnis.
Oder, um es haushaltsneutral zu formulieren: Die 1,2 Milliarden sind der Eiswürfel...die kalte Wahrheit kommt 2026 mit voller Masse zum Vorschein.

--- End quote ---

Lang nicht mehr so ein Blödsinn gelesen. Was soll und das sagen? Halb geschwurbelt und was weiß ich? Wie soll denn bitte schön Haushaltsansätze, welche in 2027 Kassenwirksam werden sollen (laut Wirtschaftswoche) jetzt schon im Haushalt zu finden sein? Oder im Entwurf 2026? Ebenso erledigt sich dadurch Differenzierung von aA und Besoldungserhöhung schon allein durch die zeitliche Differenzierung: 3,0 im Dezember 2025 als Abschlag und 2,8 im Mai 2026 als Abschlag.

Also. Die Aussage ist rund um Käse!

--- End quote ---

Du hast meinen Beitrag offenbar im Vorbeiscrollen gelesen, also einmal langsam und zum Mitschreiben:

1. „Lang nicht mehr so ein Blödsinn gelesen.“
Dann lies öfter was mit Substanz. Ich hab keine Esoterik verkauft, sondern eine Analyse, die auf genau den Quellen basiert, die du gerade ignorierst: BDZ (28.10.2025), Handelsblatt (28.10.2025), Tagesspiegel (27.10.2025) und das BVerfG (2 BvL 4/18).
Wenn du das als Blödsinn abtust, dann sag’s bitte auch den Redaktionen der genannten Blätter. Oder dem Bundesverfassungsgericht.

2. „Wie sollen Haushaltsansätze, die 2027 kassenwirksam werden, jetzt schon im Haushalt stehen?“
Sollen sie gar nicht. Genau das ist ja der Punkt. Die Maßnahme wird gestreckt, nicht gestrichen. Das nennt man Haushaltsglättung – und das ist so alt wie die Kameralistik selbst.
Niemand behauptet, die Mittel müssten jetzt im Etat 2026 auftauchen. Es geht darum, dass der Staat wieder mal auf Zeit spielt, weil das billiger ist als Ehrlichkeit. Und genau diese zeitliche Streckung ist ja schon offiziell bestätigt: BDZ schreibt’s, Handelsblatt schreibt’s, BMI-Sprecher sagt’s. Also kein „Käse“, sondern Realität mit Quellenangabe.

3. „Differenzierung von aA und Besoldungserhöhung erledigt sich durch zeitliche Differenzierung.“
Ah ja. Das ist ungefähr so logisch, als würde man sagen:
„Weil Regen und Hagel nicht gleichzeitig fallen, ist es dasselbe Wetter.“
Nein – eine Tariferhöhung bleibt Tarifrecht, eine amtsangemessene Alimentation bleibt Verfassungsrecht.
Die 3,0 % und 2,8 % sind das Ergebnis der Tarifrunde mit den Gewerkschaften. Punkt.
Die aA hingegen ist die juristische Nachzahlung für eine verfassungswidrige Unteralimentation. Zwei völlig verschiedene Paar Schuhe – die Regierung trägt sie nur auf demselben Laufband, damit’s keiner merkt.

4. „Die Aussage ist rundum Käse.“
Dann erklär mir, warum selbst das BMI inzwischen von einer „mehrstufigen, haushaltsverträglichen Umsetzung“ spricht (RND, 29.10.2025).
Oder warum der BDZ schreibt, dass Abschläge 2025 und weitere Anpassungen 2026 folgen.
Das ist kein Gouda, das ist Regierungspraxis – handgeschnitten und vakuumverpackt.

Also, unterm Strich: Du hast mir widersprochen, aber inhaltlich alles bestätigt.
Das ist wie wenn jemand schreit „Fake News!“ und dabei aus der Originalquelle zitiert.

--- End quote ---

Mag sein. Vielleicht habe ich deinen Beitrag überscrollt. Und ich entschuldige mich für die Wortwahl. Aber das ist kein politische Kalkül, sondern Haushalts und Verwaltungspraxis. Von daher verstehe ich immer noch nicht deine Intention!

Rentenonkel:
Die Summen, um die es hier geht, dürften in erster Linie für den Abschlag in Erwartung eines "baldigen" neuen Gesetzes eingeplant worden sein.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2025/09/abschlag-tarif.html

Nach meinem Verständnis geht es bei den 1,2 MRD EUR in erster Linie um die Kosten für die 3,0 % Erhöhung rückwirkend ab 04/2025 sowie die weitere Erhöhung um 2,8 % ab 05/2026,

Der zweite Teil der Ankündigung (aA) befindet sich offenbar noch in der Ressortabstimmung und kann voraussichtlich vor dem Frühjahr 2026 noch nicht endgültig beziffert werden.

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