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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Durgi:

--- Zitat von: Julianx1 am 29.10.2025 08:27 ---
--- Zitat von: Durgi am 29.10.2025 08:06 ---
--- Zitat von: Julianx1 am 29.10.2025 07:59 ---
--- Zitat von: Durgi am 29.10.2025 07:48 ---Während das BMI öffentlich noch mit der Zahl von 1,2 Milliarden Euro jongliert, um eine trügerische Ruhe im Beamtenlager zu erzeugen, läuft im Hintergrund das altbekannte haushaltspolitische Ritual: runterrechnen, vermengen, verschleppen.
Diese Summe stammt nicht aus dem Haushaltsgesetz, sondern aus internen Vorabstimmungen zwischen BMI, BMF und Ressortkreisen, die über Presseorgane wie das Handelsblatt und den Tagesspiegel (28.10.2025) gezielt in Umlauf gebracht wurden – ein klassischer Kommunikationspuffer, kein Haushaltsansatz. In Wahrheit ist der Aufwand für eine verfassungsgemäße Umsetzung der aA – inklusive Versorgung und Übergangsgebührnissen...nach allen belastbaren Modellen ein Vielfaches davon, realistischerweise zwischen 8 und 12 Milliarden Euro (vgl. Demografie-Portal BMI, 2025).


Rechtlich ist die Ausgangslage eindeutig und nicht verhandelbar.
Das Bundesverfassungsgericht (2 BvL 4/18, Beschluss vom 04.05.2020) hat verbindlich festgestellt, dass die Besoldung in der untersten Besoldungsgruppe mindestens 15 % Netto-Abstand zur Grundsicherung aufweisen muss. Diese Norm ist keine politische Empfehlung, sondern eine verfassungsrechtliche Sollbruchstelle – wer darunter bleibt, verletzt Art. 33 Abs. 5 GG. Dennoch ist absehbar, dass die Bundesregierung sich auf eine formale, aber nicht materielle Umsetzung beschränken wird:
Man erfüllt die Buchstaben, nicht den Geist des Urteils. Alles, was über die Mindestkorrektur hinausgeht, wird systematisch in nicht pensionswirksame Elemente verschoben :) eine semantische Verschleierung, die den Haushalt kurzfristig entlastet, langfristig aber neue Normenkontrollen provoziert (vgl. DBB Fachkommentar 2024).

Besonders perfide ist die aktuelle Vermengung der Tarifrunde mit der aA-Umsetzung.
Die Bundesregierung hat im Frühjahr den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst des Bundes (+3 % ab 01.04.2025, +2,8 % ab 01.05.2026) übernommen. Dieser Abschluss ist ein völlig eigenständiger, tarifautonomer Anspruch – nicht Teil der aA. Trotzdem wird beides nun in einem gemeinsamen Referentenentwurf zusammengeführt (vgl. BDZ Bundesleitung, Stellungnahme vom 28.10.2025).
Das ist kommunikativ genial, juristisch aber hochgradig irreführend:
Man verrechnet eine Tarifpflicht mit einer Verfassungspflicht .... und verkauft die Summe als politische Großtat.
In der öffentlichen Wahrnehmung entsteht dadurch der Eindruck einer „Gesamtanpassung“, obwohl in Wahrheit zwei voneinander unabhängige Verpflichtungen zusammengezogen werden.
Es ist fiskalische Alchemie: zwei Pflichten hinein, ein Budget hinaus.

Der zweite taktische Baustein ist die zeitliche Streckung.
Nach derzeitigem Diskussionsstand soll die Umsetzung über fünf bis sieben Haushaltsjahre verteilt werden (vgl. QUELLE ENTFERNT, nehmen wir einfach die Presseartikel Handelsblatt und BDZ).
Das ermöglicht einen doppelten Effekt: Erstens lassen sich künftige Tariferhöhungen in denselben Finanzierungstopf einbuchen, zweitens verwischt man dadurch die Trennung zwischen rückwirkender Korrektur und zukünftiger Besoldungsentwicklung.
So kann jede künftige Tarifanpassung als „Fortschreibung der aA-Maßnahme“ etikettiert werden.
Das ist nichts anderes als eine strukturierte Vermischung von Pflichten – ein fiskalischer Zinsgewinn auf Kosten derer, deren Alimentation verfassungswidrig zu niedrig bemessen war.
Juristisch betrachtet handelt es sich um eine Haushaltsverschleppung durch semantische Überlagerung, haushaltsrechtlich um eine implizite Innenfinanzierung (vgl. BMF-Haushaltsgrundsätze § 12 BHO).

Dieses Vorgehen ist kein Ausrutscher, sondern Teil eines wiederkehrenden Musters staatlicher Reaktionspolitik, das man als „institutionalisierte Subminimalität“ bezeichnen könnte.
Das gleiche Spiel ließ sich beobachten bei der Berliner Richterbesoldung (VG Berlin, Urteil 26 K 29.22 v. 04.10.2023), bei den Familienzuschlägen in NRW (DBB NRW Newsletter 2023) und schon 2015 bei der Umsetzung der Nachzahlungsurteile zur Professorenbesoldung.
Man liefert stets das rechnerisch Notwendige, nie das verfassungsrechtlich Gebotene .. und hofft, dass der Rechtsschutz müde wird.

Politisch ist das Kalkül durchsichtig:
Indem man die aA über Jahre streckt und gleichzeitig Tariferhöhungen in denselben Diskursrahmen legt, kann man die tatsächlichen Mehrkosten verschleiern und die Öffentlichkeit in einem Dauerzustand administrativer Beruhigung halten.
Der Gesetzgebungszeitpunkt ; erfahrungsgemäß kurz vor Weihnachten: tut sein Übriges.
Ein Kabinettsbeschluss am 18. Dezember, flankiert von wohltemperierten BMI-Pressemeldungen über „soziale Verantwortung und Verfassungstreue“, ist kommunikativ ideal: Die Medienlage ist dünn, die Haushaltsausschüsse sind müde, und niemand fragt nach, ob Pflicht und PR noch auseinanderzuhalten sind.

Faktisch wird so die verfassungsrechtlich gebotene Wiederherstellung einer ordnungsgemäßen Alimentation zur haushaltspolitischen Schönwetterübung degradiert.
Die Bundesregierung kann behaupten, sie habe „geliefert“ ....und in der statistischen Darstellung mag das sogar stimmen.
Doch hinter der Fassade aus Summen, Stufen und Schlagworten bleibt die Realität bestehen:
Der Staat finanziert seine Rechtsstaatspflicht mit der Geduld derjenigen, die sie eigentlich schützen soll.

Die amtsangemessene Alimentation war nie ein Gnadenakt, sie ist der Lackmustest für die Integrität des öffentlichen Dienstes.
Dass man sie nun als rhetorische Kulisse für Haushaltstaktik instrumentalisiert, ist ein intellektuelles Armutszeugnis.
Oder, um es haushaltsneutral zu formulieren: Die 1,2 Milliarden sind der Eiswürfel...die kalte Wahrheit kommt 2026 mit voller Masse zum Vorschein.

--- End quote ---

Lang nicht mehr so ein Blödsinn gelesen. Was soll und das sagen? Halb geschwurbelt und was weiß ich? Wie soll denn bitte schön Haushaltsansätze, welche in 2027 Kassenwirksam werden sollen (laut Wirtschaftswoche) jetzt schon im Haushalt zu finden sein? Oder im Entwurf 2026? Ebenso erledigt sich dadurch Differenzierung von aA und Besoldungserhöhung schon allein durch die zeitliche Differenzierung: 3,0 im Dezember 2025 als Abschlag und 2,8 im Mai 2026 als Abschlag.

Also. Die Aussage ist rund um Käse!

--- End quote ---

Du hast meinen Beitrag offenbar im Vorbeiscrollen gelesen, also einmal langsam und zum Mitschreiben:

1. „Lang nicht mehr so ein Blödsinn gelesen.“
Dann lies öfter was mit Substanz. Ich hab keine Esoterik verkauft, sondern eine Analyse, die auf genau den Quellen basiert, die du gerade ignorierst: BDZ (28.10.2025), Handelsblatt (28.10.2025), Tagesspiegel (27.10.2025) und das BVerfG (2 BvL 4/18).
Wenn du das als Blödsinn abtust, dann sag’s bitte auch den Redaktionen der genannten Blätter. Oder dem Bundesverfassungsgericht.

2. „Wie sollen Haushaltsansätze, die 2027 kassenwirksam werden, jetzt schon im Haushalt stehen?“
Sollen sie gar nicht. Genau das ist ja der Punkt. Die Maßnahme wird gestreckt, nicht gestrichen. Das nennt man Haushaltsglättung – und das ist so alt wie die Kameralistik selbst.
Niemand behauptet, die Mittel müssten jetzt im Etat 2026 auftauchen. Es geht darum, dass der Staat wieder mal auf Zeit spielt, weil das billiger ist als Ehrlichkeit. Und genau diese zeitliche Streckung ist ja schon offiziell bestätigt: BDZ schreibt’s, Handelsblatt schreibt’s, BMI-Sprecher sagt’s. Also kein „Käse“, sondern Realität mit Quellenangabe.

3. „Differenzierung von aA und Besoldungserhöhung erledigt sich durch zeitliche Differenzierung.“
Ah ja. Das ist ungefähr so logisch, als würde man sagen:
„Weil Regen und Hagel nicht gleichzeitig fallen, ist es dasselbe Wetter.“
Nein – eine Tariferhöhung bleibt Tarifrecht, eine amtsangemessene Alimentation bleibt Verfassungsrecht.
Die 3,0 % und 2,8 % sind das Ergebnis der Tarifrunde mit den Gewerkschaften. Punkt.
Die aA hingegen ist die juristische Nachzahlung für eine verfassungswidrige Unteralimentation. Zwei völlig verschiedene Paar Schuhe – die Regierung trägt sie nur auf demselben Laufband, damit’s keiner merkt.

4. „Die Aussage ist rundum Käse.“
Dann erklär mir, warum selbst das BMI inzwischen von einer „mehrstufigen, haushaltsverträglichen Umsetzung“ spricht (RND, 29.10.2025).
Oder warum der BDZ schreibt, dass Abschläge 2025 und weitere Anpassungen 2026 folgen.
Das ist kein Gouda, das ist Regierungspraxis – handgeschnitten und vakuumverpackt.

Also, unterm Strich: Du hast mir widersprochen, aber inhaltlich alles bestätigt.
Das ist wie wenn jemand schreit „Fake News!“ und dabei aus der Originalquelle zitiert.

--- End quote ---

Mag sein. Vielleicht habe ich deinen Beitrag überscrollt. Und ich entschuldige mich für die Wortwahl. Aber das ist kein politische Kalkül, sondern Haushalts und Verwaltungspraxis. Von daher verstehe ich immer noch nicht deine Intention!

--- End quote ---

Hey, danke dir – und Respekt für die faire Reaktion, das kommt im Netz nicht oft vor.

Ich verstehe deinen Punkt absolut: Ja, die gestaffelte Umsetzung ist formal Verwaltungs- und Haushaltspraxis, keine Verschwörung. Aber genau da liegt ja mein Punkt – sie wird politisch genutzt, um fiskalische Pflichten kommunikativ zu entschärfen.
Juristisch ist das sauber, kommunikativ ist es Taktik.

Meine Intention war schlicht, diesen Unterschied sichtbar zu machen:

Was aus Verwaltungssicht Routine ist, wird nach außen hin oft als großzügige Reform verkauft – obwohl es in Wahrheit die verfassungsrechtliche Mindestkorrektur ist.

Also nichts gegen die Praxis an sich, aber ein bisschen mehr intellektuelle Ehrlichkeit in der politischen Kommunikation wäre schön.

Freut mich ehrlich, dass du nochmal offen geantwortet hast. So entstehen die Gespräche, die im Beamtenapparat sonst meist an der Drucksache enden. 😉

SwenTanortsch:

--- Zitat von: Durgi am 29.10.2025 07:48 ---Während das BMI öffentlich noch mit der Zahl von 1,2 Milliarden Euro jongliert, um eine trügerische Ruhe im Beamtenlager zu erzeugen, läuft im Hintergrund das altbekannte haushaltspolitische Ritual: runterrechnen, vermengen, verschleppen.
Diese Summe stammt nicht aus dem Haushaltsgesetz, sondern aus internen Vorabstimmungen zwischen BMI, BMF und Ressortkreisen, die über Presseorgane wie das Handelsblatt und den Tagesspiegel (28.10.2025) gezielt in Umlauf gebracht wurden – ein klassischer Kommunikationspuffer, kein Haushaltsansatz. In Wahrheit ist der Aufwand für eine verfassungsgemäße Umsetzung der aA – inklusive Versorgung und Übergangsgebührnissen...nach allen belastbaren Modellen ein Vielfaches davon, realistischerweise zwischen 8 und 12 Milliarden Euro (vgl. Demografie-Portal BMI, 2025).

Rechtlich ist die Ausgangslage eindeutig und nicht verhandelbar.
Das Bundesverfassungsgericht (2 BvL 4/18, Beschluss vom 04.05.2020) hat verbindlich festgestellt, dass die Besoldung in der untersten Besoldungsgruppe mindestens 15 % Netto-Abstand zur Grundsicherung aufweisen muss. Diese Norm ist keine politische Empfehlung, sondern eine verfassungsrechtliche Sollbruchstelle – wer darunter bleibt, verletzt Art. 33 Abs. 5 GG. Dennoch ist absehbar, dass die Bundesregierung sich auf eine formale, aber nicht materielle Umsetzung beschränken wird:
Man erfüllt die Buchstaben, nicht den Geist des Urteils. Alles, was über die Mindestkorrektur hinausgeht, wird systematisch in nicht pensionswirksame Elemente verschoben :) eine semantische Verschleierung, die den Haushalt kurzfristig entlastet, langfristig aber neue Normenkontrollen provoziert (vgl. DBB Fachkommentar 2024).

Besonders perfide ist die aktuelle Vermengung der Tarifrunde mit der aA-Umsetzung.
Die Bundesregierung hat im Frühjahr den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst des Bundes (+3 % ab 01.04.2025, +2,8 % ab 01.05.2026) übernommen. Dieser Abschluss ist ein völlig eigenständiger, tarifautonomer Anspruch – nicht Teil der aA. Trotzdem wird beides nun in einem gemeinsamen Referentenentwurf zusammengeführt (vgl. BDZ Bundesleitung, Stellungnahme vom 28.10.2025).
Das ist kommunikativ genial, juristisch aber hochgradig irreführend:
Man verrechnet eine Tarifpflicht mit einer Verfassungspflicht .... und verkauft die Summe als politische Großtat.
In der öffentlichen Wahrnehmung entsteht dadurch der Eindruck einer „Gesamtanpassung“, obwohl in Wahrheit zwei voneinander unabhängige Verpflichtungen zusammengezogen werden.
Es ist fiskalische Alchemie: zwei Pflichten hinein, ein Budget hinaus.

Der zweite taktische Baustein ist die zeitliche Streckung.
Nach derzeitigem Diskussionsstand soll die Umsetzung über fünf bis sieben Haushaltsjahre verteilt werden (vgl. QUELLE ENTFERNT, nehmen wir einfach die Presseartikel Handelsblatt und BDZ).
Das ermöglicht einen doppelten Effekt: Erstens lassen sich künftige Tariferhöhungen in denselben Finanzierungstopf einbuchen, zweitens verwischt man dadurch die Trennung zwischen rückwirkender Korrektur und zukünftiger Besoldungsentwicklung.
So kann jede künftige Tarifanpassung als „Fortschreibung der aA-Maßnahme“ etikettiert werden.
Das ist nichts anderes als eine strukturierte Vermischung von Pflichten – ein fiskalischer Zinsgewinn auf Kosten derer, deren Alimentation verfassungswidrig zu niedrig bemessen war.
Juristisch betrachtet handelt es sich um eine Haushaltsverschleppung durch semantische Überlagerung, haushaltsrechtlich um eine implizite Innenfinanzierung (vgl. BMF-Haushaltsgrundsätze § 12 BHO).

Dieses Vorgehen ist kein Ausrutscher, sondern Teil eines wiederkehrenden Musters staatlicher Reaktionspolitik, das man als „institutionalisierte Subminimalität“ bezeichnen könnte.
Das gleiche Spiel ließ sich beobachten bei der Berliner Richterbesoldung (VG Berlin, Urteil 26 K 29.22 v. 04.10.2023), bei den Familienzuschlägen in NRW (DBB NRW Newsletter 2023) und schon 2015 bei der Umsetzung der Nachzahlungsurteile zur Professorenbesoldung.
Man liefert stets das rechnerisch Notwendige, nie das verfassungsrechtlich Gebotene .. und hofft, dass der Rechtsschutz müde wird.

Politisch ist das Kalkül durchsichtig:
Indem man die aA über Jahre streckt und gleichzeitig Tariferhöhungen in denselben Diskursrahmen legt, kann man die tatsächlichen Mehrkosten verschleiern und die Öffentlichkeit in einem Dauerzustand administrativer Beruhigung halten.
Der Gesetzgebungszeitpunkt ; erfahrungsgemäß kurz vor Weihnachten: tut sein Übriges.
Ein Kabinettsbeschluss am 18. Dezember, flankiert von wohltemperierten BMI-Pressemeldungen über „soziale Verantwortung und Verfassungstreue“, ist kommunikativ ideal: Die Medienlage ist dünn, die Haushaltsausschüsse sind müde, und niemand fragt nach, ob Pflicht und PR noch auseinanderzuhalten sind.

Faktisch wird so die verfassungsrechtlich gebotene Wiederherstellung einer ordnungsgemäßen Alimentation zur haushaltspolitischen Schönwetterübung degradiert.
Die Bundesregierung kann behaupten, sie habe „geliefert“ ....und in der statistischen Darstellung mag das sogar stimmen.
Doch hinter der Fassade aus Summen, Stufen und Schlagworten bleibt die Realität bestehen:
Der Staat finanziert seine Rechtsstaatspflicht mit der Geduld derjenigen, die sie eigentlich schützen soll.

Die amtsangemessene Alimentation war nie ein Gnadenakt, sie ist der Lackmustest für die Integrität des öffentlichen Dienstes.
Dass man sie nun als rhetorische Kulisse für Haushaltstaktik instrumentalisiert, ist ein intellektuelles Armutszeugnis.
Oder, um es haushaltsneutral zu formulieren: Die 1,2 Milliarden sind der Eiswürfel...die kalte Wahrheit kommt 2026 mit voller Masse zum Vorschein.

--- End quote ---

Deine Analyse ist sowohl sachlich als auch von der Form her - ihrer Verständlichkeit - hervorragend, Durgi, und bringt die Sache präzise auf den Punkt. Sie zeigt in klarer Form, was Sache ist.

Ich habe den Beitrag deswegen gerade unter die "Amtsangemessene Alimentation" eingestellt. Denn man kann darauf sicherlich auch in Klageverfahren eingehen, weshalb der Beitrag nicht verlorengehen sollte, denke ich.

Der Obelix:
Ja, die Taktik der Besoldungsgesetzgeber wird genau so aussehen wie beschrieben.

Jedes Gesetz was nach dem zu erwartenden Urteil kommt, wird erneut in Klageverfahren münden, da dort nur "oberflächlich" die neue Rechtsprechung berücksichtigt wird. Wie ein guter Saleman verkauft uns/Euch der Gesetzgeber dass dann als endlich verfassungsgemäße Lösung, welche aber keine sein wird.

Ich hoffe dann auf die hervorragende Expertise dieses Forums um die Taschenspielertricks der Puppenspieler aus Mexico sachgerecht zu entlarven. Wir werden weiterhin einen langen Atem haben müssen. Dies ist aber nur meine subjektive Einschätzung.

Malkav:

--- Zitat von: Der Obelix am 29.10.2025 09:03 ---Jedes Gesetz was nach dem zu erwartenden Urteil kommt, wird erneut in Klageverfahren münden, da dort nur "oberflächlich" die neue Rechtsprechung berücksichtigt wird.

--- End quote ---

Und man darf hoffen bzw. als Bürger vom Rechtstaat auch erwarten, dass das BVerfG ein materiell und ggf. formell unzulässiges Reparaturgesetz als faktische Untätigkeit des jeweiligen Gesetzgebers interpretiert, sodass die Voraussetzungen einer Vollstreckungsanordnung gegeben wären.

Das hätte auch den Charme, dass dann für das betreffende Jahr feststünde, was eine aA nach Ansicht des BVerfG ist und welche monatären Beträge sich dahinter kionkret verbergen. Bisher senkt Karlsruhe ja (seinem Verfassungsauftrag folgend) lediglich den Daumen zu einem bestehenden Gesetz und sagt: "So geht das nicht!". Bei einer Vollstreckungsanordnung müsste der Senat aber klar benennen: "So geht das!".

Das wird danach ein witziges Spiel, wenn z.B. das Abgeordnetenhaus von Berlin zu argumentieren versucht, warum (rein fiktiv und beispielshaft ) im Jahr 2015 A 6 laut Vollstreckunganordnung 45.000,00 EUR zu bekommen hat, aber 2016 ohne Vollstreckungsanordnung dann wieder 38.000,00 EUR amtsangemessen seien.

Würde das alles in Ungarn spielen würde jeder demokratische Politiker in Deutschland rufen: "Orban schleift Gerichte, indem er sie einfach ignoriert. Her mit den EU-Sanktionen wegen Missachtung des Rechtsstaats!"

BVerfGBeliever:
@Durgi, auch von mir danke für die interessanten und aufschlussreichen Gedanken! Kleine Ergänzung: Die kolportierte Summe von 1,2 Mrd. Euro wurde bereits am 17.10. an die WirtschaftsWoche durchgestochen (siehe https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.msg424202.html#msg424202) und hat sich seitdem ihren Weg langsam und schrittweise durch sämtliche Gazetten gebahnt.

Wobei ich nach wie vor die dahinterliegende "Strategie" nicht verstehe: Erst wird (ohne unmittelbare "Not"!) vollmundig von einer Stärkung des Grundgehalts und des Leistungsprinzips sowie einer Rückeroberung der Spitzenposition im Bund-Länder-Vergleich gesprochen, nur um anschließend mit einer winzigen Summe von 1,2 Mrd. um die Ecke zu kommen, bei der noch nicht mal klar ist, auf welchen genauen Zeitraum sie sich beziehen soll.

Na ja, wie auch immer. Andere Frage: Glaubt ihr, dass der Bund nächstes Jahr alle unsere bisherigen Widersprüche abschlägig bescheiden wird, so dass wir im Anschluss alle klagen dürfen bzw. müssen?

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