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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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GeBeamter:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 29.10.2025 09:47 ---

Na ja, wie auch immer. Andere Frage: Glaubt ihr, dass der Bund nächstes Jahr alle unsere bisherigen Widersprüche abschlägig bescheiden wird, so dass wir im Anschluss alle klagen dürfen bzw. müssen?

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Das glaube ich ehrlich gesagt nicht, weil zu vermuten steht, dass zunächst einmal nur eine Voraussetzung geschaffen wird, aus Sicht des DH der Beschwer abzuhelfen. In 2026 wird ein Besoldungsgesetz kommen, das dann zunächst einmal die laufenden Bezüge vermeintlich amtsangemessen regelt.
Die Nachzahlungen sind - so steht zu vermuten - nicht im Haushalt 2026 angesetzt, sondern - so wird weiter vermutet - erst ab 2027 sukzessive beginnend bei 1,2 Milliarden in Anschlag gebracht. Damit fehlt dann aber für 2026 eine wesentliche Voraussetzung für die Zurückweisung der Widersprüche der vergangenen Haushaltsjahre. Eine Zurückweisung wird damit nur für einen Widerspruch 2026 möglich sein.

lotsch:

--- Zitat von: Julianx1 am 29.10.2025 07:59 ---
--- Zitat von: Durgi am 29.10.2025 07:48 --- Wie soll denn bitte schön Haushaltsansätze, welche in 2027 Kassenwirksam werden sollen (laut Wirtschaftswoche) jetzt schon im Haushalt zu finden sein? Oder im Entwurf 2026?

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Der Haushaltsentwurf für 2026 enthält auch die Finanzplanung bis 2029. Daraus kann man die Haushaltsansätze für 2027 ablesen.
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Bastel:

--- Zitat von: Malkav am 29.10.2025 09:17 ---Würde das alles in Ungarn spielen würde jeder demokratische Politiker in Deutschland rufen: "Orban schleift Gerichte, indem er sie einfach ignoriert. Her mit den EU-Sanktionen wegen Missachtung des Rechtsstaats!"

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Ist doch nichts neues in unserem Land. Immer mit dem Finger auf die Polen, Ungarn oder USA zeigen und bei uns werden die Parteigenossen schön in den höchsten Ämtern und Medien installiert. *Hust* *Harbarth* *Hust*

Nautiker1970:
Auch von mir: Daumen hoch für den Beitrag von Durgi. Im Grunde trifft es das, was ich selbst - wenn ich mich recht entsinne - auch schon mal vor längerer Zeit (also lange bevor die Verknüpfung der beiden Rechtsmaterien a. A. und Tarifergebnisübertragung offiziell thematisiert/angekündigt wurde) vermutet habe, nämlich dass der Gesetzgeber die beiden genannten Aspekte einfach miteinander verrühren wird. Das verkauft er dann als großen und großzügigen Wurf, obwohl der Schachzug eigentlich nur dazu dient, möglichst viel Geld zu sparen und diese Tatsache - aus seiner Sicht - optimal zu verschleiern.

lotsch:

--- Zitat von: Malkav am 29.10.2025 09:17 ---
--- Zitat von: Der Obelix am 29.10.2025 09:03 ---Jedes Gesetz was nach dem zu erwartenden Urteil kommt, wird erneut in Klageverfahren münden, da dort nur "oberflächlich" die neue Rechtsprechung berücksichtigt wird.

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Und man darf hoffen bzw. als Bürger vom Rechtstaat auch erwarten, dass das BVerfG ein materiell und ggf. formell unzulässiges Reparaturgesetz als faktische Untätigkeit des jeweiligen Gesetzgebers interpretiert, sodass die Voraussetzungen einer Vollstreckungsanordnung gegeben wären.

Das hätte auch den Charme, dass dann für das betreffende Jahr feststünde, was eine aA nach Ansicht des BVerfG ist und welche monatären Beträge sich dahinter kionkret verbergen. Bisher senkt Karlsruhe ja (seinem Verfassungsauftrag folgend) lediglich den Daumen zu einem bestehenden Gesetz und sagt: "So geht das nicht!". Bei einer Vollstreckungsanordnung müsste der Senat aber klar benennen: "So geht das!".

Das wird danach ein witziges Spiel, wenn z.B. das Abgeordnetenhaus von Berlin zu argumentieren versucht, warum (rein fiktiv und beispielshaft ) im Jahr 2015 A 6 laut Vollstreckunganordnung 45.000,00 EUR zu bekommen hat, aber 2016 ohne Vollstreckungsanordnung dann wieder 38.000,00 EUR amtsangemessen seien.

Würde das alles in Ungarn spielen würde jeder demokratische Politiker in Deutschland rufen: "Orban schleift Gerichte, indem er sie einfach ignoriert. Her mit den EU-Sanktionen wegen Missachtung des Rechtsstaats!"

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Faktische Untätigkeit ist das Stichwort. Die Politiker, Parlamentarier, wie auch immer, dürfen nach dem nächsten Urteil des BVerfG wohl als Verfassungsbrecher betitelt werden (oder auch jetzt schon), bei erneuter Untätigkeit sind es meines Erachtens Verfassungsfeinde. In der heutigen Zeit stellt sich dann die Frage, ob man für diesen Staat kämpfen soll, oder seine Söhne opfern soll. Ich halte es dann wie Reinhard Mey, "Nein, meine Söhne geb ich nicht". https://www.youtube.com/watch?v=1q-Ga3myTP4

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