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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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kimonbon:
Jetzt geht’s los Prosecco kalt stellen https://beamte.verdi.de/themen/beamtenpolitik_und_recht/++co++89e755a4-b4bb-11f0-bcdd-1319b3f2fd7a

GoodBye:
Es bleibt dabei:

Jedes Jahr Widerspruch einlegen und ggf. dann auch klagen.

Juristisch ist eine "Wiedereinführung" einer aA gestreckt über einen mehrjährigen Zeitraum nicht tragfähig. Es ist der gegenwärtige Bedarf zu decken. Die Besoldung ist und bleibt damit verfassungswidrig.

Bei einer Streckung handelt es sich um nichts Weiteres als eine Nebelkerze, die, neben den genannten politischen und haushalterischen Aspekten, Beamte von der Geltendmachung ihrer Ansprüche abhalten soll.

OLT:

--- Zitat von: kimonbon am 29.10.2025 16:06 ---Jetzt geht’s los Prosecco kalt stellen https://beamte.verdi.de/themen/beamtenpolitik_und_recht/++co++89e755a4-b4bb-11f0-bcdd-1319b3f2fd7a

--- End quote ---

Kommt da etwa doch der große Wurf? Sekt ist immer noch besser als Wurstwasser!

kimonbon:

--- Zitat von: OLT am 29.10.2025 16:11 ---
--- Zitat von: kimonbon am 29.10.2025 16:06 ---Jetzt geht’s los Prosecco kalt stellen https://beamte.verdi.de/themen/beamtenpolitik_und_recht/++co++89e755a4-b4bb-11f0-bcdd-1319b3f2fd7a

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Kommt da etwa doch der große Wurf? Sekt ist immer noch besser als Wurstwasser!

--- End quote ---

So wie der DBB das ganze schon vor Wochen gelobt hat in jedem fall. Es wird in jedem Fall eine lineare Steigung über alle Besoldungsgruppen von mindestens 1,5% geben oder erstmal ein Sockelbetrag und oben drauf noch paar Prozente. Plus natürlich die Übertragung des Tarif Ergebnis (natürlich ohne Äquivalent des erhöhten Weihnachtsgeldes)

Bundi:
@OLT
Die Kunde höre ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.

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