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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Zerot:
was ich für realistisch als Termin halte unter der Annahme, dass Herr Maidwoski das Verfahren ende September/anfang Oktober zum Abschluss gebracht hat:

Endredaktion und Gegenzeichnung der restlichen Richter: 4-6 Wochen
Zustellung an die Beteiligten: nochmals 2 Wochen
Veröffentlichung max. 4 Wochen.

Dann wären wir bei ca. ende November bis ende Dezember mit der Veröffentlichung

lotsch:

--- Zitat von: Seppo84 am 29.10.2025 11:01 ---
--- Zitat von: lotsch am 29.10.2025 10:53 ---
--- Zitat von: Malkav am 29.10.2025 09:17 ---
--- Zitat von: Der Obelix am 29.10.2025 09:03 ---Jedes Gesetz was nach dem zu erwartenden Urteil kommt, wird erneut in Klageverfahren münden, da dort nur "oberflächlich" die neue Rechtsprechung berücksichtigt wird.

--- End quote ---

Und man darf hoffen bzw. als Bürger vom Rechtstaat auch erwarten, dass das BVerfG ein materiell und ggf. formell unzulässiges Reparaturgesetz als faktische Untätigkeit des jeweiligen Gesetzgebers interpretiert, sodass die Voraussetzungen einer Vollstreckungsanordnung gegeben wären.

Das hätte auch den Charme, dass dann für das betreffende Jahr feststünde, was eine aA nach Ansicht des BVerfG ist und welche monatären Beträge sich dahinter kionkret verbergen. Bisher senkt Karlsruhe ja (seinem Verfassungsauftrag folgend) lediglich den Daumen zu einem bestehenden Gesetz und sagt: "So geht das nicht!". Bei einer Vollstreckungsanordnung müsste der Senat aber klar benennen: "So geht das!".

Das wird danach ein witziges Spiel, wenn z.B. das Abgeordnetenhaus von Berlin zu argumentieren versucht, warum (rein fiktiv und beispielshaft ) im Jahr 2015 A 6 laut Vollstreckunganordnung 45.000,00 EUR zu bekommen hat, aber 2016 ohne Vollstreckungsanordnung dann wieder 38.000,00 EUR amtsangemessen seien.

Würde das alles in Ungarn spielen würde jeder demokratische Politiker in Deutschland rufen: "Orban schleift Gerichte, indem er sie einfach ignoriert. Her mit den EU-Sanktionen wegen Missachtung des Rechtsstaats!"

--- End quote ---

Faktische Untätigkeit ist das Stichwort. Die Politiker, Parlamentarier, wie auch immer, dürfen nach dem nächsten Urteil des BVerfG wohl als Verfassungsbrecher betitelt werden (oder auch jetzt schon), bei erneuter Untätigkeit sind es meines Erachtens Verfassungsfeinde. In der heutigen Zeit stellt sich dann die Frage, ob man für diesen Staat kämpfen soll, oder seine Söhne opfern soll. Ich halte es dann wie Reinhard Mey, "Nein, meine Söhne geb ich nicht". https://www.youtube.com/watch?v=1q-Ga3myTP4

--- End quote ---

Jetzt wird das aber sentimental

--- End quote ---

Ich bin sehr zufrieden sensibel reagieren zu können. Das Gegenteil von sensibel ist kalt.

Was hat das mit unserem Thema zu tun? Durch reine Sachlichkeit werden wir in der Öffentlichkeit, in der Presse und bei Politikern scheitern. Reine Sachlichkeit ist in einem Gerichtsverfahren nötig, und selbst Richter reagieren auf Emotionen. Wir dürfen nicht den o.g. Kräften die Emotionen überlassen, sondern müssen selbst mit Emotionen die öffentliche Meinung beeinflussen. Man merkt auf jeder Seite dieses Forums die starken Emotionen der Teilnehmer, die sich durch Hoffnung, Wut und Angst ausdrücken. Das sollten wir auch in öffentlichen Diskussionen ausdrücken.

Die bisherigen Aussagen der Presse, wie, auch Beamte müssen 15 % mehr als Bürgergeldempfänger verdienen, finde ich gut. Diese Aussage ist einfach, emotional und versteht jeder.

bebolus:

--- Zitat von: lotsch am 31.10.2025 12:23 ---
--- Zitat von: Seppo84 am 29.10.2025 11:01 ---
--- Zitat von: lotsch am 29.10.2025 10:53 ---
--- Zitat von: Malkav am 29.10.2025 09:17 ---
--- Zitat von: Der Obelix am 29.10.2025 09:03 ---Jedes Gesetz was nach dem zu erwartenden Urteil kommt, wird erneut in Klageverfahren münden, da dort nur "oberflächlich" die neue Rechtsprechung berücksichtigt wird.

--- End quote ---

Und man darf hoffen bzw. als Bürger vom Rechtstaat auch erwarten, dass das BVerfG ein materiell und ggf. formell unzulässiges Reparaturgesetz als faktische Untätigkeit des jeweiligen Gesetzgebers interpretiert, sodass die Voraussetzungen einer Vollstreckungsanordnung gegeben wären.

Das hätte auch den Charme, dass dann für das betreffende Jahr feststünde, was eine aA nach Ansicht des BVerfG ist und welche monatären Beträge sich dahinter kionkret verbergen. Bisher senkt Karlsruhe ja (seinem Verfassungsauftrag folgend) lediglich den Daumen zu einem bestehenden Gesetz und sagt: "So geht das nicht!". Bei einer Vollstreckungsanordnung müsste der Senat aber klar benennen: "So geht das!".

Das wird danach ein witziges Spiel, wenn z.B. das Abgeordnetenhaus von Berlin zu argumentieren versucht, warum (rein fiktiv und beispielshaft ) im Jahr 2015 A 6 laut Vollstreckunganordnung 45.000,00 EUR zu bekommen hat, aber 2016 ohne Vollstreckungsanordnung dann wieder 38.000,00 EUR amtsangemessen seien.

Würde das alles in Ungarn spielen würde jeder demokratische Politiker in Deutschland rufen: "Orban schleift Gerichte, indem er sie einfach ignoriert. Her mit den EU-Sanktionen wegen Missachtung des Rechtsstaats!"

--- End quote ---

Faktische Untätigkeit ist das Stichwort. Die Politiker, Parlamentarier, wie auch immer, dürfen nach dem nächsten Urteil des BVerfG wohl als Verfassungsbrecher betitelt werden (oder auch jetzt schon), bei erneuter Untätigkeit sind es meines Erachtens Verfassungsfeinde. In der heutigen Zeit stellt sich dann die Frage, ob man für diesen Staat kämpfen soll, oder seine Söhne opfern soll. Ich halte es dann wie Reinhard Mey, "Nein, meine Söhne geb ich nicht". https://www.youtube.com/watch?v=1q-Ga3myTP4

--- End quote ---

Jetzt wird das aber sentimental

--- End quote ---

Ich bin sehr zufrieden sensibel reagieren zu können. Das Gegenteil von sensibel ist kalt.

Was hat das mit unserem Thema zu tun? Durch reine Sachlichkeit werden wir in der Öffentlichkeit, in der Presse und bei Politikern scheitern. Reine Sachlichkeit ist in einem Gerichtsverfahren nötig, und selbst Richter reagieren auf Emotionen. Wir dürfen nicht den o.g. Kräften die Emotionen überlassen, sondern müssen selbst mit Emotionen die öffentliche Meinung beeinflussen. Man merkt auf jeder Seite dieses Forums die starken Emotionen der Teilnehmer, die sich durch Hoffnung, Wut und Angst ausdrücken. Das sollten wir auch in öffentlichen Diskussionen ausdrücken.

Die bisherigen Aussagen der Presse, wie, auch Beamte müssen 15 % mehr als Bürgergeldempfänger verdienen, finde ich gut. Diese Aussage ist einfach, emotional und versteht jeder.

--- End quote ---

Naja, 15% mehr als Grundsicherung als "Normalzustand" zu klassifizieren ist nach meinem Verständnis fast schon eine Frechheit. Aber das nur am Rande.

Organisator:

--- Zitat von: bebolus am 31.10.2025 13:41 ---Naja, 15% mehr als Grundsicherung als "Normalzustand" zu klassifizieren ist nach meinem Verständnis fast schon eine Frechheit. Aber das nur am Rande.

--- End quote ---

Als Normalzustand für einen Beamten ohne Ausbildung und Schulabschluss der damit alleine Frau und 2 Kinder ernähren will finde ich 15% über Grundsicherungsnieveau höchst komfortabel!

bebolus:

--- Zitat von: Organisator am 31.10.2025 13:58 ---
--- Zitat von: bebolus am 31.10.2025 13:41 ---Naja, 15% mehr als Grundsicherung als "Normalzustand" zu klassifizieren ist nach meinem Verständnis fast schon eine Frechheit. Aber das nur am Rande.

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Als Normalzustand für einen Beamten ohne Ausbildung und Schulabschluss der damit alleine Frau und 2 Kinder ernähren will finde ich 15% über Grundsicherungsnieveau höchst komfortabel!

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Aha.., bei 180 Stunden pro Monat komme ich etwa auf 2,50 Euro mehr pro Stunde (sehr grob gerechnet). Es gab doch früher mal die 1€-Jobber.. Warum machen wir dann nicht gleich die arbeitsfähigen Bürgergeldempfänger ohne Schul- und Bildungsabschuß zu Beamten..? Dann kämen diese auch in den 'Genuß' der ganzen sog. Beamtenprivilegien, wie beispielsweise bundesweite Versetzungsbereitschaft, Pflicht zur Gesunderhaltung etc. Oder auch: Pfändung des Unterhalts durch die Jugendämter.

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