Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Bundi:
@Swen

Ich bewundere deine Ruhe und Sachlichkeit mit der du nun schon zum xten Mal versuchst einem gewissen Mitforisten die Sachlage Naeher zu bringen.
Es muss wohl an deinem Beruf des Lehrers liegen, diese Ausdauer und Ruhe an den Tag zu legen wenn gewisse Mitmenschen nicht zu hoeren oder nicht mitlesen und trotz alledem in ihrer eigenen Anschauung wider aller dargelegten Argumente und Fakten beharren.

Ich fuer meinen Teil bin an dem Punkt angelangt wo ich nur noch sagen kann
Ich kann es nicht anders erklaeren nur lauter.

Hut ab dafuer.

Ende offtopic.

Julianx1:

--- Zitat von: Lichtstifter am 03.11.2025 11:36 ---
--- Zitat ---Aber jetzt zum Verständnis für mich? Wie würde ich das Problem lösen bei Familien mit 1 und 2 Kindern? Wie führe ich sie von den <115% nach >115%?

Habe ich da nen Denkfehler?

--- End quote ---


Durch reine Zuschläge zehrte die 4-Kopf-Familie vom "Unteralimentationskuchen"

Durch ein neues Gesetz könnte man deckungsgleich dem hier vorgebrachten neuen, dann nicht mehr vorhandenen Verheiratetenzuschlag verfahren.

Die Familie isst nun zu 70% vom amtsangemessenen "Alimentationskuchen" und die 30% sind Bestandsschutz vom alten Kuchen (der mit alter leistungsloser Rezeptur), ohne Dynamik in der Zukunft. 

Dies würde den Aussagen von Goodbye beipfloichten, der da der Rechtsprechung des BVerfG zugrundelegend meinte:
 
"Verheiratete und Beamte mit bis zu 2 Kindern müssen überhaupt keine Zuschläge erhalten, es steht dem Gesetzgeber aber frei, auf diese zurückzugreifen."

Mit 4 Köpfen soll überwiegend auf die Grundbesoldung zurückgegriffen werden. Dies hätte man hiermit zumindest in Ansätzen getan, ohne die heutige 4-Kopf-Familie zu benachteiligen.

Ich spiele hier aber auch nur rum. Hauptsache man haut uns keine fiktiven Zahlen wie in Bayern um die Ohren

--- End quote ---

Letztendlich spielen wir alle nur rum. Das sei ja auch gestattet.
Und auch die Besoldungsgeber spielen rum. Leider mittlerweile jeder Besoldungskreis für sich. Ob das Zukunft hat sei da hingestellt. In zwei Jahren kann man sich dann mal fragen, welcher der 17 Besoldungskreise der Aa am nächsten ist.

Aber ja. das umpacken der Stufe 1 oder auch noch 1+2 Kinder (wobei ich da nach Haushaltslage nicht dran glaube) würde natürlich auch die Versorgungsempfänger direkt mitnehmen.

Rentenonkel:

--- Zitat von: Rollo83 am 03.11.2025 11:37 ---
Und kannst DU es nicht oder willst du es nicht verstehen das

1. das ich es NICHT glaube das dieser Gesetzesentwurf im Mai 2026 zu der Erhöhung von 2.8% kommen wird. (Zumindest kein Gesetzesentwurf der dem Namen aA nur ansatzweise gerecht wird)
2. das wir bis Ende des Jahres KEINEN Pilot Beschluss aus KAR erhalten
3. wir KEINE 10-30% Erhöhung der Grundbesoldung bekommen werden.

Wo ist der jetzt der verdammte Unterschied. Ihr VERMUTET das diese 3 Punkte umgesetzt werden und ich VERMUTE das dies nicht passiert.

--- End quote ---

Zu 1: Das wurde bereits angekündigt und es handelt sich schlicht um die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2025/09/abschlag-tarif.html

Zu 2: Ich gehe davon aus, dass der Beschluss in den nächsten Wochen, mit großer Wahrscheinlichkeit vor Weihnachten, veröffentlicht wird. Zur Begründung verweise ich auf das, was Swen geschrieben hat.

Zu 3: Hier muss man zwischen der Vergangenheit und der Zukunft trennen. Für die Zukunft hat der Gesetzgeber einen bunten Blumenstrauß an Möglichkeiten, die aA durch ein weiteres Gesetz so auszugestalten, dass es verfassungskonform ist. Der Gestaltungsspielraum ist da recht groß und wir werden uns überraschen lassen müssen, welchen Weg er gehen wird. Für die Zukunft hat er sicherlich ein Portfolio an kreativen Ideen, um sich mit aller Kraft dagegen zu wehren, mehr Geld für die Beamten in die Hand zu nehmen, als unbedingt notwendig. Eine Möglichkeit, wie er sparen könnte, haben wir ja bei den Soldaten gerade andiskutiert.

Für die Vergangenheit hat er diese Möglichkeit jedoch nicht. Er kann z.B. nicht rückwirkend die Beihilfesätze mit dem Ziel erhöhen, dass die private KV die bereits gezahlten Beiträge erstattet. Um eine verfassungsgemäße Besoldung für die Vergangenheit zu erreichen, wird ihm nichts anderes übrig bleiben, als allen, die einen statthaften Widerspruch eingelegt haben, eine spürbare Nachzahlung zukommen zu lassen. Je nach familiärer Situation und Wohnort liegt der mathematisch errechnete Fehlbetrag bei 10 bis 30 %.

Je nachdem, welche Ideen er sich für die Zukunft einfallen lässt, um trotz der Klatsche vor dem BVerfG doch noch Geld zu sparen, beginnen dann die Spiele entweder von vorne oder der Besoldungsgesetzgeber macht endlich den ganz großen Wurf.

Wie auch immer es ausgeht: Der Besoldungsgesetzgeber wird Geld in die Hand nehmen müssen und wir werden noch die nächsten Jahre diskutieren dürfen, ob wir die Sichtweise der Besoldungsgesetzgeber, wie sie die Urteile interpretieren, auch genauso sehen oder nicht.

Je enger das BVerfG im nächsten Beschluss das Korsett für die Besoldungsgesetzgeber schnallt, desto eher bekommen wir eine aA.

Nautiker1970:

--- Zitat von: Bundi am 03.11.2025 12:09 ---
... Die Erhoehung um 2.8% hat nichts mit der aA zu tun !!!!
Hier handelt es sich schlicht um die Umsetzung/Uebertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten.
Jedwede Aenderung der Besoldung bedarf einer gesetzlichen Grundlage.
 
Es ist lediglich Absicht des BMI die Uebertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten und den Versuch eine aA im Sinne des GG und der Rechtsprechung des BVerfG gesetzlich umzusetzen in einem Gesetz zu regeln.
Das bedeutet aber nicht das die 2.8 % etwas mit der aA zu tun hat. ...


--- End quote ---

Mit der Prognose wäre ich nicht so voreilig. Ich jedenfalls gehe auf Grund der bisherigen Ankündigungen und des Abschlagscharakters der fraglichen Zahlungen bis auf Weiteres vom Gegenteil aus. Mutmaßlich wird es - seitens des DH taktisch sehr klug - zu einer Vermischung der ursprünglich unterschiedlichen Themen kommen, die es dann kaum noch möglich macht, zu differenzieren, welche Anteile des angekündigten neuen Besoldungsgefüges dem Tarifabschluss geschuldet sind und welche der Herstellung einer a. A.

MrFen:
Um nochmal kurz auf das Thema der Heilfürsorge zu kommen. Ich persönlich wäre tatsächlich auch lieber privat krankenversichert als zur Teilnahme an der kostenfreien truppenärztlichen Versorgung verpflichtet zu sein. Aber davon mal abgesehen...
Wenn man unterschiedliche Besoldungstabellen für Bundesbeamte und Soldaten gestalten und unterschiedliche Grundgehälter mit genau diesem Hintergrund einführen würde, so gäbe es einen nicht zu vernachlässigenden Nachteil bzgl. der Pensionsbezüge, welche ja maßgeblich aus den Grundbezügen errechnet werden. Spätestens zu Pensionszeiten würde der Spieß quasi umgedreht, da pensionierte Berufssoldaten sich ebenfalls zu 30% privat krankenversichern müssen und infolge geringere Bezüge hätten.
Für mich klingt das dennoch logisch, dass man in Anbetracht der Nettobezüge die Kosten bei "normalen" Bundesbeamten berücksichtigen sollte, aber auf die Gestaltung bin ich dann mehr als gespannt und denke persönlich eher, dass es über eine Zulage umgesetzt werden müsste. Gleichzeitig gebe ich noch zu bedenken, dass trotzdem Kosten für private Anwartschaften bei vielen Soldaten auflaufen. Diese sind natürlich deutlich geringer als die der pKV, aber sie sind existent und genauso individuell, völlig unterschiedlich ausgeprägt.

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