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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
GeBeamter:
Ich hoffe noch, dass sich das schrauben am Beihilfesatz noch als Ente herausstellen wird.
Zum einen wäre das für die Versicherer eine Katastrophe und würde das eh schon fragile System der PKV weiter in Schieflage bringen, wenn auf einmal ein großer Teil der Beamten - und Beamte haben statistisch mehr Kinder als die Durchschnittsbevölkerung - auf einmal nur noch 10% Beiträge zahlen müssen.
Zum anderen empfinde ich den Zustand mit 80% für die Kinder schon als ungünstig. Die Beihilfe hat regelmäßig längere Bearbeitungszeit als die PKV, man geht also ständig in Vorleistung. Darüber hinaus wird die Kostenübernahme nach Verordnungen geregelt, die regelmäßig dem medizinischen Fortschritt und dem Erstattungskatalog selbst der GKV hinterher hinken.
Nautiker1970:
--- Zitat von: GeBeamter am 03.11.2025 12:57 ---Ich hoffe noch, dass sich das schrauben am Beihilfesatz noch als Ente herausstellen wird.
Zum einen wäre das für die Versicherer eine Katastrophe und würde das eh schon fragile System der PKV weiter in Schieflage bringen, wenn auf einmal ein großer Teil der Beamten - und Beamte haben statistisch mehr Kinder als die Durchschnittsbevölkerung - auf einmal nur noch 10% Beiträge zahlen müssen.
Zum anderen empfinde ich den Zustand mit 80% für die Kinder schon als ungünstig. Die Beihilfe hat regelmäßig längere Bearbeitungszeit als die PKV, man geht also ständig in Vorleistung. Darüber hinaus wird die Kostenübernahme nach Verordnungen geregelt, die regelmäßig dem medizinischen Fortschritt und dem Erstattungskatalog selbst der GKV hinterher hinken.
--- End quote ---
Bzgl. des Schraubens am Beihilfesatz hoffe/vertraue ich ausnahmsweise mal auf die Versicherungslobby...
Wenn die Beihilfe auf 80 oder 90 Prozent für alle ginge, wäre das Resultat doch Folgendes: Der Leistungskatalog der Beihilfe wird weiter abgeschmolzen (was aus Spargründen so oder so vermutlich nur eine Frage der Zeit ist.) und die PKV würde unter dem Strich trotzdem kaum billiger (eher im Gegenteil), weil man den Ergänzungstarif spiegelbildlich wohl oder üblich aufpumpen müsste, wenn man keine Leistungseinbußen hinnehmen möchte.
Zum Thema Bearbeitungsdauer kann ich nur sagen, dass es im Geschäftsbereich des BMV in Sachen Bearbeitungsdauer seit einigen Monaten blendend läuft. Der als Konsequenz aus dem immer größer werdenden Chaos beauftragte externe Dienstleister "Postbeamtenkrankenkasse" macht das wirklich ganz hervorragend. Über eine sehr schöne App kann man in wenigen Sekunden den Antrag generieren, kann dann im Folgenden dort jederzeit den Bearbeitungsstand abfragen und bekommt regelmäßig in weniger als einer Woche seinen Bescheid und sein Geld aufs Konto, auch bei größeren "Projekten" (wie bspw. bei mir in Form einer Zahnarztrechnung und eines Erstattungsbetrages von mehr als 2000 Euro.)
Hugo:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/stellungnahmen/D3/Stellungnahme_Verband_der_Privaten_Krankenversicherung.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Die PKV war schon im Entwurf aus 2023 kein Fan der Erhöhung des Beihilfesatzes. War im Kabinettsentwurf auch kein Thema mehr.
Nautiker1970:
--- Zitat von: Hugo am 03.11.2025 14:13 ---https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/stellungnahmen/D3/Stellungnahme_Verband_der_Privaten_Krankenversicherung.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Die PKV war schon im Entwurf aus 2023 kein Fan der Erhöhung des Beihilfesatzes. War im Kabinettsentwurf auch kein Thema mehr.
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Ich persönlich hoffe, dass das so bleibt!
xap:
Ich hoffe das Gegenteil. Die PKV kann von mir aus bleiben wo der Pfeffer wächst. Die Beihilfe rechnet bei mir inzwischen in der Regel von 2 Wochen ab, das schafft meine PKV nicht. Und je weniger ich einem Versicherungsunternehmen in den Rachen werfen muss, umso besser. Darüber hinaus soll mit der neuen BbhV eine Genehmigungsfiktion kommen, damit erübrigen sich auch überlange Antragsbearbeitungszeiten.
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