Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Rheini:

--- Zitat von: Rentenonkel am 03.11.2025 10:48 ---
--- Zitat von: Rollo83 am 03.11.2025 10:28 ---
Ok, wir können ja mal ein Beispiel mit fiktiven Zahlen nehmen.
Soldat und Beamter jeweils gleiche Stufe nur das der Beamte 200€ PKV bezahlen muss.


Soldat 3000€ brutto = 2000€ netto
Beamter 3000€ Brutto =  2000€ netto - 200€ PKV = 1800€ netto.
Hier stimmt es natürlich das der Beamte weniger Netto hat als der Soldat das ist ja ein Fakt.
Mir fehlt jetzt irgendwie die Vorstellungskraft wie man jetzt den Beamten auch auf 2000€ netto bringen möchte wenn BEIDE in der gleichen Bundesbesoldungstabelle sind und somit die Grundbesoldung gleich bleiben muss oder dem Beamten kein Zuschlag von 200€ gewährt werden würde.

Ich verstehe jetzt zwar besser worauf du hinaus willst und es klingt auch durchaus logisch das muss ich schon zugeben.

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Jetzt kommen wir der Sache näher.

Der Besoldungsgesetzgeber kann daher entweder für alle Beamten oder seine Angehörigen den Beihilfesatz auf bis zu 100 % anheben oder er kann einen Zuschlag für diejenigen ins Leben rufen, die keine Heilfürsorge haben. Dabei kann er die Besoldung zwingend nur brutto erhöhen und so könnte er, um bei Deinem Beispiel zu bleiben, einen Zuschlag von um Brutto etwa 250 EUR einführen, damit dem Beamten etwa 200 EUR netto mehr bleibt.

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Fände ich schwierig da ja für die aA aufs Netto geschaut wird und in deinem Fall (Zahlung eines Bruttobetrages für alle) diejenigen mit einer höheren Steuerbelastung weniger erhalten (Im Zweifel die höheren Besoldungsgruppen was im Netto eine weitere Stauchung ergibt).

Nautiker1970:

--- Zitat von: xap am 03.11.2025 14:23 ---Ich hoffe das Gegenteil. Die PKV kann von mir aus bleiben wo der Pfeffer wächst. Die Beihilfe rechnet bei mir inzwischen in der Regel von 2 Wochen ab, das schafft meine PKV nicht. Und je weniger ich einem Versicherungsunternehmen in den Rachen werfen muss, umso besser. Darüber hinaus soll mit der neuen BbhV eine Genehmigungsfiktion kommen, damit erübrigen sich auch überlange Antragsbearbeitungszeiten.

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Wie gesagt, ob diese Lösung langfristig für die Beamten tatsächlich kostengünstiger wird/wäre (wenn man den Leistungsumfang aus der bisherigen Kombination aus Beihilfe und PKV persönlich und für seine Angehörigen beibehalten will!), wage ich zu bezweifeln.

JimmyCola:

--- Zitat von: Sputnik1978 am 03.11.2025 10:18 ---https://grafkerssenbrock.com/beamtenbesoldung-schleswig-holstein-das-abstandsgebot-vor-gericht

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@Swen: In dem Artikel heißt es, dass die ruhenden Verfahren weitergeführt werden, weil es beim BVerG nicht weitergeht. Aber ist es nicht eher so, dass es weitergeht, weil die Entscheidung vorliegt?

GeBeamter:

--- Zitat von: xap am 03.11.2025 14:23 ---Ich hoffe das Gegenteil. Die PKV kann von mir aus bleiben wo der Pfeffer wächst. Die Beihilfe rechnet bei mir inzwischen in der Regel von 2 Wochen ab, das schafft meine PKV nicht. Und je weniger ich einem Versicherungsunternehmen in den Rachen werfen muss, umso besser. Darüber hinaus soll mit der neuen BbhV eine Genehmigungsfiktion kommen, damit erübrigen sich auch überlange Antragsbearbeitungszeiten.

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Genehmigungsfunktion wird aber, da was sich ja um Begehren eines VA handelt, bei drei Monaten liegen. Ich kenne keine Arztrechnung mit Zahlungsziel zwölf Wochen. Mal abgesehen davon, ist die Beauftragung eines externen Dienstleisters doch nur vorübergehend. Sei es weil der Vertrag befristet ist oder man auch freiwillig oder unfreiwillig abgeordnet werden kann.

BVerfGBeliever:

--- Zitat von: Rheini am 03.11.2025 14:31 ---
--- Zitat von: Rentenonkel am 03.11.2025 10:48 ---[...] Dabei kann er die Besoldung zwingend nur brutto erhöhen und so könnte er, um bei Deinem Beispiel zu bleiben, einen Zuschlag von um Brutto etwa 250 EUR einführen, damit dem Beamten etwa 200 EUR netto mehr bleibt.

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Fände ich schwierig da ja für die aA aufs Netto geschaut wird und in deinem Fall (Zahlung eines Bruttobetrages für alle) diejenigen mit einer höheren Steuerbelastung weniger erhalten (Im Zweifel die höheren Besoldungsgruppen was im Netto eine weitere Stauchung ergibt).

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Yep, bei mir würden aus 250 EUR brutto aufgrund des Solidaritätszuschlags keine 200, sondern nur 132,50 EUR netto werden..

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