Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

<< < (4064/4081) > >>

BerndStromberg:

--- Zitat von: GeBeamter am 03.11.2025 14:43 ---
--- Zitat von: xap am 03.11.2025 14:23 ---Ich hoffe das Gegenteil. Die PKV kann von mir aus bleiben wo der Pfeffer wächst. Die Beihilfe rechnet bei mir inzwischen in der Regel von 2 Wochen ab, das schafft meine PKV nicht. Und je weniger ich einem Versicherungsunternehmen in den Rachen werfen muss, umso besser. Darüber hinaus soll mit der neuen BbhV eine Genehmigungsfiktion kommen, damit erübrigen sich auch überlange Antragsbearbeitungszeiten.

--- End quote ---

Genehmigungsfunktion wird aber, da was sich ja um Begehren eines VA handelt, bei drei Monaten liegen. Ich kenne keine Arztrechnung mit Zahlungsziel zwölf Wochen. Mal abgesehen davon, ist die Beauftragung eines externen Dienstleisters doch nur vorübergehend. Sei es weil der Vertrag befristet ist oder man auch freiwillig oder unfreiwillig abgeordnet werden kann.

--- End quote ---

https://www.dbb.de/artikel/bundestag-teggatz-wirbt-fuer-schnellere-beihilfe-bearbeitung.html


--- Zitat ---Konkret sieht die geplante Änderung vor, dass zukünftig beantragte Erstattungen von Beihilfeaufwendungen unter bestimmten Voraussetzungen ohne Prüfung als erstattungsfähig gelten, sofern die Beihilfefestsetzungsstelle nicht innerhalb von vier Wochen über den Beihilfeantrag entschieden hat. Diese sogenannte Fiktionsregelung soll bis zum Ablauf des Jahres 2031 befristet sein. Zugleich soll durch die gleichzeitige Etablierung eines Risikomanagementsystems eine Beschleunigung der Bearbeitung sichergestellt werden, damit die Anwendung der Fiktionsregel auf Ausnahmefälle begrenzt bleibt.
--- End quote ---

Sputnik1978:
https://www.wiwo.de/politik/deutschland/oeffentlicher-dienst-diese-vier-grafiken-zeigen-wie-es-um-die-deutschen-beamten-steht/100169894.html

Nautiker1970:

--- Zitat von: BerndStromberg am 03.11.2025 15:24 ---

--- Zitat ---Konkret sieht die geplante Änderung vor, dass zukünftig beantragte Erstattungen von Beihilfeaufwendungen unter bestimmten Voraussetzungen ohne Prüfung als erstattungsfähig gelten, sofern die Beihilfefestsetzungsstelle nicht innerhalb von vier Wochen über den Beihilfeantrag entschieden hat. Diese sogenannte Fiktionsregelung soll bis zum Ablauf des Jahres 2031 befristet sein. Zugleich soll durch die gleichzeitige Etablierung eines Risikomanagementsystems eine Beschleunigung der Bearbeitung sichergestellt werden, damit die Anwendung der Fiktionsregel auf Ausnahmefälle begrenzt bleibt.
--- End quote ---

--- End quote ---

Den Link zum maßgeblichen Gesetzentwurf hatte ich weiter oben bereits gepostet.
Hier aber gerne nochmal: Vgl. Art. 7 des Entwurfs: https://dserver.bundestag.de/brd/2025/0370-25.pdf

Rentenonkel:

--- Zitat von: Rheini am 03.11.2025 14:31 ---
Fände ich schwierig da ja für die aA aufs Netto geschaut wird und in deinem Fall (Zahlung eines Bruttobetrages für alle) diejenigen mit einer höheren Steuerbelastung weniger erhalten (Im Zweifel die höheren Besoldungsgruppen was im Netto eine weitere Stauchung ergibt).

--- End quote ---


--- Zitat von: BVerfGBeliever am 03.11.2025 14:50 ---Yep, bei mir würden aus 250 EUR brutto aufgrund des Solidaritätszuschlags keine 200, sondern nur 132,50 EUR netto werden..

--- End quote ---

Und dennoch schaffen es auch diejenigen, die ein höheres Brutto haben, ein Einkommen von mehr als 115 % der Grundsicherung zu erzielen und somit ist die Steuerprogression kein Problem des Dienstherrn  8)

Ausgangspunkt ist zunächst der kleinste 4 K Beamte. Da geht es um Nettobeträge. Solange der kleinste Beamte (und auch alle höheren) netto mehr als 115 % der Grundsicherung haben, ist die Besoldung zumindest nicht evident verfassungswidrig.

Typischerweise sind Zuschläge, wie der Familienzuschlag, regelmäßig brutto und über alle Besoldungsgruppen identisch und auch das ist verfassungsrechtlich völlig unproblematisch.

Nautiker1970:

--- Zitat von: BVerfGBeliever am 03.11.2025 14:50 ---
--- Zitat von: Rheini am 03.11.2025 14:31 ---
--- Zitat von: Rentenonkel am 03.11.2025 10:48 ---[...] Dabei kann er die Besoldung zwingend nur brutto erhöhen und so könnte er, um bei Deinem Beispiel zu bleiben, einen Zuschlag von um Brutto etwa 250 EUR einführen, damit dem Beamten etwa 200 EUR netto mehr bleibt.

--- End quote ---

Fände ich schwierig da ja für die aA aufs Netto geschaut wird und in deinem Fall (Zahlung eines Bruttobetrages für alle) diejenigen mit einer höheren Steuerbelastung weniger erhalten (Im Zweifel die höheren Besoldungsgruppen was im Netto eine weitere Stauchung ergibt).

--- End quote ---

Yep, bei mir würden aus 250 EUR brutto aufgrund des Solidaritätszuschlags keine 200, sondern nur 132,50 EUR netto werden..

--- End quote ---

Was hat das mit dem Soli zu tun? Der ist doch weitgehend abgeschafft. Oder verstehst Du die Steuerprogression als einen "Soli" im übertragenen Sinne? (Das könnte ich durchaus nachvollziehen.)

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version