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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Ryan:
Über die Frage, wie hoch die FZ sein sollen/dürfen, wurde hier im Forum schon viel diskutiert.

In der Diskussion kommt die zweite Prüfungsstufe bei der Bestimmung amtsangemessener Grundgehälter m.E. viel zu kurz. Das liegt vielleicht daran, dass das in der Praxis nicht ganz einfach ist. Gehaltsvergleiche mit der Privatwirtschaft gestalten sich aufgrund struktureller Unterschiede oder mangels Referenz oft schwierig (z.B. bei Lehrern) und relevante Daten zur Evaluation der qualitätssichernden Funktion liegen oft nur den Dienstherrrn vor (Entwicklung der Anzahl der Bewerber, Qualität der Bewerber, Anpassung der Einstellungsvoraussetzungen, Korruptionsfälle etc.).

Es ist deshalb sehr verlockend, sich einer Lösung anhand der Parameter der ersten Prüfungsstufe und insbesondere anhand der Mindestalimentation zu nähern. Am Ende dreht sich dann alles um den alleinverdienenden 4K-A3-Beamten (von dem keiner weiß ob es Ihn überhaupt noch gibt). Unglücklicherweise sagen die Parameter der ersten Stufe recht wenig über ein amtsangemessenes Niveau aus. Sie betreffen zuvorderst die Entwicklung über die Zeit und besoldungsinterne Relationen. Ihnen liegt die Annahme zugrunde, dass das Besoldungsniveau bzw. die Relationen in der Vergangenheit in Ordnung waren (Parameter 1-4) und dass das Besoldungsniveau in den anderen Ländern passt (Parameter 5). Das letztlich einzige Referenzniveau, das den Parametern zu entnehmen ist, ist das der Grundsicherung. Und das sagt nichts über die Amtsangemessenheit aus.

Ob die Grundgehälter ihre primäre Funktion erfüllen, kann bzw. muss m.E. unabhängig von der Ausgestaltung der familienbezogener Komponenten beurteilt werden. Ich frage mich ob die Höhe der FZ für sich genommen überhaupt verfassungsrechtlich nach oben begrenzt ist. Der Gedanke, dass mit hohen familienbezogenen Komponenten das Leistungsprinzip unterwandert wird ist zwar nachvollziehbar, „zu hohe“ FZ kollidieren aber nicht notwendigerweise mit der qualitätssichernden Funktion („zu niedrige“ ggf. schon). Persönlich erwarte ich von den kommenden Beschlüssen auch keine Klärung hinsichtlich der Frage, wie hoch FZ relativ zum Grundgehalt sein dürfen. Klagende des h.D., insbesondere ohne Kinder müssen sich m.E. darauf einstellen, v.a. auf der zweiten Prüfungsstufe zu überzeugen.


Der DRB hat in seiner Stellungnahme auch die zweite Prüfungsstufe adressiert und Arbeitsmarktvergleiche in unterschiedlichen Anforderungsgruppen angestellt.
https://www.drb.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/news/19-2024
(insb. S. 19)

Es ist in der Tabelle gut erkennbar, dass sich die Grundgehälter auf dem niedrigsten Anforderungsniveau ungefähr auf Ebene des Vergleichsniveaus befinden. Man könnte behaupten, dass sie marktgerecht sind. Im gehobenen und höheren Dienst liegen die Grundgehälter tendenziell unterhalb des vergleichbaren Marktniveaus.

Darin offenbart sich das Dilemma des Bundes. Am unteren Ende sind die Grundgehälter vermutlich hoch genug, um hinreichend qualifiziertes Personal zu finden. Jedenfalls schreit die Statistik nicht nach einer Erhöhung der Grundgehälter im e.D. In einer isolierten Betrachtung wäre es ggf. sogar zielführend, die Familienzuschläge zu erhöhen um dem Mindestabstandsgebot Rechnung tragen zu können. Dies würde allerdings die Probleme am oberen Ende der Besoldungsstruktur nicht lösen. Dort bedarf es der Statistik folgend eher einer Anhebung der Grundgehälter, wenn zukünftig die Bestenauslese gelingen soll. Wäre eine Spreizung der Grundgehälter in Kombination mit einer (ggf. auch deutlichen Anhebung) der FZ/Beihilfe verfassungsrechtlich zu beanstanden?

Diplom Verwaltungswirt:
Verwaltungsgericht Schleswig hält Besoldung für verfassungswidrig

https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/fuer-das-land-wird-die-luft-jetzt-noch-duenner/

NelsonMuntz:
@BVerfGBeliever:

In diesem Fall bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, wenn dieser Betrag in seiner Höhe erheblich unter den Beträgen bleibt, die von der Rechtsordnung als Regelsätze für Kindesunterhalt als angemessen erachtet und veranschlagt werden.

"Regelsätze für Kindesunterhalt" meint hier die Düsseldorfer Tabelle, korrekt? Dann wären z.B. 300€ Zuschlag je für Kind 1 und Kind 2 immer noch erheblich unter den dort aufgeführten Werten (Im Fall des netto 2.800€-Beamten reichen diese Werte von 531 bis 763 Euro)

Im Endeffekt kann ein zu geringer Familienzuschlag in die Situation führen, dass ein A9 4k-Beamter einen geringeren Lebensstandard erreicht, als ein A7-Single ohne Kinder. Ob das so sein kann/darf/muss?

Wie gesagt: Das sind nur so Fragen, die ich mir stelle. Eine wirklich passende Antwort habe ich da nicht.

... und wie Ryan eben auch ganz treffend schrieb: Für Deine Besoldungsgruppe ergibt sich ohnehin ein deutlich höherer Anpassungsbedarf als bspw. im mD, weil die Besoldungstabellen viel zu stark gestaucht ist und der Quervergleich in die pW gar nicht mehr passt. Dieses Problem besteht ja analog auch bei den TB in den E-Gruppen.

GoodBye:
Hier genau liegt doch das Problem.

Die Stauchung der Tabelle und die daraus resultierenden geringen Abstände zwischen den Besoldungsgruppen verwehren dem Gesetzgeber praktisch die Gewährung von höheren Familienzuschlägen für das erste und das zweite Kind.

Nochmal, Ausgangspunkt ist die 4K-Familie. Hieran knüpft m.E. auch das Leistungsprinzip an. Das bedeutet für mich, dass es eigentlich konsequent ausgeschlossen ist, dass A6 mit zwei Kindern A7 ohne Kinder besoldungstechnisch überholt.

AKMS94:

--- Zitat von: Floki am 11.11.2025 13:36 ---Wen es interessiert:

Am 18.11.2025 findet im Landtag NRW eine Anhörung bzgl. der Beamtenbesoldung, insbesondere im Hinblick auf das anzurechende Partnereinkommen statt. (https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/tagesordnungen/WP18/1500/E18-1532.html). Das dürfte grundsätzlich auf für andere Bundesländer aber ggfs. auch für den Bund interessant werden. Besonders im Hinblick auf die geladenen Sachverständigen.

--- End quote ---

Aus der Opposition heraus ist das natürlich immer ziemlich einfach.. Aber die FDP in NRW vor allem der Abgeordnete Witzel ist seit langer Zeit schon sehr hartnäckig und stellt die richtigen Fragen an die Landesregierung. Unabhängig vom Parteibuch ist dieser politisch Druck denke ich in unserem Interesse.

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