Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: NelsonMuntz am 11.11.2025 15:20 ---Im Endeffekt kann ein zu geringer Familienzuschlag in die Situation führen, dass ein A9 4k-Beamter einen geringeren Lebensstandard erreicht, als ein A7-Single ohne Kinder. Ob das so sein kann/darf/muss?
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Temporär (!) korrekt. Wenn der Kindesunterhalt für die ersten beiden Kinder ganz überwiegend aus den familienneutralen Gehaltsbestandteilen bestritten wird (Zitat BVerfG), sollte nicht verwundern, wenn damit typischerweise Einschränkungen des Lebensstandards verbunden sind (Zitat Prof. Huber) und es unter Umständen – vorübergehend (!) – zu der geschilderten Situation kommen kann. Wie gesagt: „It’s a feature, not a bug“ (zumindest nach meiner Lesart).
--- Zitat von: Ryan am 11.11.2025 15:12 ---Dies würde allerdings die Probleme am oberen Ende der Besoldungsstruktur nicht lösen. Dort bedarf es der Statistik folgend eher einer Anhebung der Grundgehälter, wenn zukünftig die Bestenauslese gelingen soll.
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Die fortgesetzte Stauchung der Besoldungstabellen und die daraus resultierenden deutlich zu niedrigen Grundgehälter in den höheren Besoldungsgruppen sind in der Tat ein massives Problem!
Nur leider scheint unter anderem Verdi diesbezüglich eine fundamental andere Meinung zu vertreten..
Rheini:
--- Zitat von: AKMS94 am 11.11.2025 16:09 ---
--- Zitat von: Floki am 11.11.2025 13:36 ---Wen es interessiert:
Am 18.11.2025 findet im Landtag NRW eine Anhörung bzgl. der Beamtenbesoldung, insbesondere im Hinblick auf das anzurechende Partnereinkommen statt. (https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/tagesordnungen/WP18/1500/E18-1532.html). Das dürfte grundsätzlich auf für andere Bundesländer aber ggfs. auch für den Bund interessant werden. Besonders im Hinblick auf die geladenen Sachverständigen.
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Aus der Opposition heraus ist das natürlich immer ziemlich einfach.. Aber die FDP in NRW vor allem der Abgeordnete Witzel ist seit langer Zeit schon sehr hartnäckig und stellt die richtigen Fragen an die Landesregierung. Unabhängig vom Parteibuch ist dieser politisch Druck denke ich in unserem Interesse.
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Das haben in den letzten Jahren schon viele hinbekommen. Mit dem Regierungswechsel sind aber bisher immer diese Motivationen erlahmt.
SwenTanortsch:
--- Zitat von: Diplom Verwaltungswirt am 11.11.2025 15:17 ---Verwaltungsgericht Schleswig hält Besoldung für verfassungswidrig
https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/fuer-das-land-wird-die-luft-jetzt-noch-duenner/
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Die zwei Aussetzungs- und Vorlagebeschlüssen aus Thüringen der letzten Wochen dürften mit diesen 16 Vorlagen zu mittlerweile 90 anhängige Verfahren in Karlsruhe führen, wenn ich mich nicht verzählt haben sollte.
Hier ein wenig aktuelles Lesefutter:
https://www.kn-online.de/schleswig-holstein/beamtenbesoldung-in-sh-verfassungswidrig-bfg-soll-jetzt-final-entscheiden-PP44DHYK5BH55J3QWZQE6EKTUA.html
https://www.nordschleswiger.dk/de/schleswig-holstein-hamburg/karlsruhe-muss-sich-beamtenbesoldung-im-norden-befassen
https://www.spiegel.de/wirtschaft/schleswig-holstein-gericht-erkennt-beamtengehaelter-als-zu-niedrig-an-a-01dc95b0-a70a-4804-aa72-6bbc4104a834
Die Mutter aller Familienergänzungszuschläge geht vorzeitig in Pension.
lotsch:
--- Zitat von: Diplom Verwaltungswirt am 11.11.2025 15:17 ---Verwaltungsgericht Schleswig hält Besoldung für verfassungswidrig
https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/fuer-das-land-wird-die-luft-jetzt-noch-duenner/
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Verfassungsbrecher oder Verfassungsfeinde?
BVerfGBeliever:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 11.11.2025 17:58 ---Hier ein wenig aktuelles Lesefutter
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"Die Richter rügten darüber hinaus eine unrechtmäßige Verkürzung der Abstände der Besoldungsgruppen untereinander. Diese trat infolge der im Jahr 2022 für Beamte der Besoldungsgruppen A6 bis A9 neu eingeführten »Familienergänzungszuschläge« in Kraft. Das Gericht sah darin eine Verletzung des Leistungsprinzips, die das Besoldungsgefüge Schleswig-Holsteins strukturell infrage stelle."
Proletarier Gesetzgeber aller Länder, spitzt die Ohren!!
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