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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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SwenTanortsch:

--- Zitat von: netzguru am 13.11.2025 00:47 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 12.11.2025 23:46 --- https://www.youtube.com/watch?v=7dO9Lm_CXz0

--- End quote ---
Danke immer wieder gut.
Läst sich schnell mit ein paar Dienstanweisungen erreichen  ;D

Eine einfache Frage:
Was ist ein angemessenen Lebensunterhalt?
 Für A3, A6, A8, A10, A13 und A16
Fr Bx oder Wx Frage ich schon nicht.

--- End quote ---

Das Alimentationsprinzip wird von verschiedenen Determinanten geprägt. Es verpflichtet den Dienstherrn, Richter und Staatsanwälte sowie ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung der rechtsprechenden Gewalt und des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren, netzguru. Insofern ist nach der Betrachtung der ersten Prüfungsstufe auf der zweiten Prüfungsstufe die ggf. vorhandene Vermutung einer verfassungswidrigen Unteralimentation anhand weiterer Parameter genauer in den Blick zu nehmen (Rn. 23 der aktuellen Entscheidung; https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000418.html). Entsprechend führt nun der Senat in der Rn. 89 der aktuellen Entscheidung aus:

Zugleich muss sich die Amtsangemessenheit der Alimentation, um ihre qualitätssichernde Funktion zu erfüllen, auch durch ihr Verhältnis zu den Einkommen bestimmen, die für vergleichbare oder auf der Grundlage vergleichbarer Ausbildung erbrachte Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes erzielt werden (vgl. BVerfGE 114, 258 <293 f.>; 117, 330 <354>; 119, 247 <268>; 130, 263 <293 f.>; 139, 64 <124 Rn. 124>; 140, 240 <293 Rn. 107>). Ob die Alimentation in einem Amt, das für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte attraktiv sein soll, angemessen ist, zeigt auch ein Vergleich der Besoldungshöhe mit den durchschnittlichen Bruttoverdiensten sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit vergleichbarer Qualifikation und Verantwortung in der Privatwirtschaft, wobei die Besonderheiten des Status und des beamtenrechtlichen Besoldungs- und Versorgungssystems nicht außer Acht gelassen werden dürfen (vgl. BVerfGE 130, 263 <294>; 139, 64 <124 Rn. 124>; 140, 240 <293 Rn. 107>).

Diese Betrachtung allein lässt das Fachgericht nicht zu dem Ergebnis gelangen, dass eine gewährte Alimentation evident unzureichend ist. Sie ist aber im Zusammenspiel mit den weiteren Parametern beider Prüfungsstufen von grundlegenden Bedeutung, um festzustellen, ob eine gewährte Alimentation ggf. gerade noch nicht evident unzureichend ist.

Auch deshalb sieht sich also der Gesetzgeber im laufenden Gesetzgebungsverfahren dazu verpflichtet, seine Entscheidungen hinreichend zu begründen, um so sachgerecht darzulegen, dass die den Richtern und Beamten gewährte Alimentation angemessen ist, also nach ihrem Dienstrang, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung der rechtsprechenden Gewalt und des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt gewährt.

@ Rentenonkel

Wie gesagt, Du gehst auch in Deinem gerade geposteten Beitrag wie selbstverständlich - das dürfte Dir gar nicht mehr auffallen, weil Dir wie uns allen die Dienstherrn in den letzten Jahre den Verstand vernebelt haben - vom Mindestabstandsgebot aus und begibst Dich so ins verrückte Haus hinein, aus dem Du nicht herausfinden kannst, weil hier die Begriffe verhext sind oder in der Sprache des Bundesverfassungsgerichts:

Die Parameter des "Pflichtenhefts" sind weder dazu bestimmt noch geeignet, aus ihnen mit mathematischer Exaktheit eine Aussage darüber abzuleiten, welcher Betrag für eine verfassungsmäßige Besoldung erforderlich ist. Ein solches Verständnis würde die methodische Zielrichtung der Besoldungsrechtsprechung des Senats verkennen (Rn. 30).

Das Mindestabstandsgebot ist für das Thema Bemessung der amtsangemessenen Alimentation völlig unerheblich, da die Mindestalimentation allein keine Berührungspunkte zur amtsangemessenen Alimentation aufweist, sondern als Grenze zur Unteralimentation nur eine Aussage trifft, wann im gerichtlichen Prüfungsverfahren die Betrachtung der anderen Parameter nicht vollzogen werden muss (eine andere Antwort wirst Du von mir hier nicht finden, da das Bundesverfassungsgericht hier keine andere Antwort gibt - und dessen Rechtsprechung bleibt für mich Maßstab meiner Betrachtung). Die anderen Parameter des "Pflichtenhefts" müssen dann nicht betrachtet werden, wenn die zur Prüfung gestellte Besoldungsgruppe das Mindestabstandsgebot verletzt, denn dann zeigt sich deren Alimentation als unmittelbar unzureichend und damit als verfassungswidrig. Hier ist der einzige sachliche Berührungspunkt der Mindestalimentation mit der zur Prüfung gestellten Nettoalimentation: Dieser Berührungspunkt liegt darin, dass sich beide Faktoren nicht berühren, da die gewährte Nettoalimentation unter der Mindestalimentation liegt, die Grenze zur Unteralimentation also nicht berührt, indem sie sie unterschreitet.

Insofern bist Du nicht der Zeit voraus, sondern verharrst in der Zeit der letzten fünf Jahre. Dahingegen können wir nur hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht unserer Zeit und damit den Dienstherrrn voraus sein wird und also die in den letzten fünf Jahren betriebene Verhexung des Verstandes durch die Mittel unserer Sprache beendet.

Skywalker2000:
Muss es sein, dass jede Antwort mehrere Ellenlänge haben? Liest doch keiner durch… wenn so weiter geht, kommt man auf Seite 2000 vor dem Entwurf.

SwenTanortsch:

--- Zitat von: Skywalker2000 am 13.11.2025 08:55 ---Muss es sein, dass jede Antwort mehrere Ellenlänge haben? Liest doch keiner durch… wenn so weiter geht, kommt man auf Seite 2000 vor dem Entwurf.

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Ja, das muss sein, da sonst nicht über das Thema, sondern nur - wie in Deinem Beitrag - über Gefühle gesprochen wird. Und für Deine und meine Gefühle gibt's genug andere Ort, wo wir über sie sprechen können. Ergo: Wenn Du über Deine Gefühle sprechen willst, hören wir Dir gerne verständig zu. Wenn Du nichts zum Thema lesen willst, lies möglichst nicht meine Beiträge.

Es ist Dir wie mir zuzumuten, Beiträge zu scrollen. Eine amtsangemessene Alimentation ist möglich, zu scrollen ist ebenfalls möglich. Beides eigentlich eine ziemlich einfache Sache.

BWBoy:

--- Zitat von: Skywalker2000 am 13.11.2025 08:55 ---Muss es sein, dass jede Antwort mehrere Ellenlänge haben? Liest doch keiner durch… wenn so weiter geht, kommt man auf Seite 2000 vor dem Entwurf.

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Die Seitenanzahl richtet sich nach der ANZAHL der Antworten. Nicht nach deren Länge. Insofern sollten wir Swen dankbar sein, dass er so ausführlich und umfangreich antwortet, dass wir nicht andauernd ergänzende Fragen stellen müssen, die dann wiederum weitere Antworten nach sich zögen. Denn sonst wären wir wohl schon längst bei 3000 Seiten.  ::)

amy1987:

--- Zitat von: BWBoy am 13.11.2025 09:44 ---
--- Zitat von: Skywalker2000 am 13.11.2025 08:55 ---Muss es sein, dass jede Antwort mehrere Ellenlänge haben? Liest doch keiner durch… wenn so weiter geht, kommt man auf Seite 2000 vor dem Entwurf.

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Die Seitenanzahl richtet sich nach der ANZAHL der Antworten. Nicht nach deren Länge. Insofern sollten wir Swen dankbar sein, dass er so ausführlich und umfangreich antwortet, dass wir nicht andauernd ergänzende Fragen stellen müssen, die dann wiederum weitere Antworten nach sich zögen. Denn sonst wären wir wohl schon längst bei 3000 Seiten.  ::)

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Nunja, es ist ja nicht so als würden die Ellenbeiträge auch Elleninhalte umfassen. Ließe man in Swens Beiträgen die Wiederholungen, In-sich-Bezüge, inhaltlichen Ausschweifungen und sprachlichen Wattierungen weg, wären diese um 50-90% kürzer.

In Allgemeinen würde man es einfach als schlechten Stil und Zumutung für den Leser werten, wenn ein Verfasser nicht in der Lage ist, seine Gedanken komprimiert darzustellen.

Vielen Dank an Swen für das Engagement, aber an der Form könnte noch gearbeitet werden.

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