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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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lotsch:
Es geht den Damen und Herren in den Besoldungsbereichen aller Besoldungsgesetzgeber schon lange nicht mehr um eine verfassungsgemäße Besoldungsgesetzgebung, sondern nur noch um die geschickteste Einsparung von Haushaltsmitteln. Das ist die Vorgabe von ganz oben. „Ist der Ruf erst ruiniert, regiert es sich ganz ungeniert“. Der Spruch bedeutet, dass eine Person, der ihr Ansehen bereits egal ist oder die keinen Ruf mehr zu verlieren hat, sich frei und ohne Scham verhalten kann. Man kann die Verfassung brechen, wie man will, weil man es einfach kann, und keine Konsequenzen zu befürchten hat. Verfassungsbruch durch die Legislative wird so legitimiert. Ich würde das Ganze mittlerweile als Besoldungskrieg bezeichnen, und nicht einmal hier kann man in der Analyse eine Strategie erkennen, höchstensfalls eine Operation oder eine Taktik, nämlich die Einsparung von Hauhaltsmitteln, und man wird versuchen den medialen Raum zu gewinnen. Obacht, der Besoldungskrieg kann sich leicht zum Verfassungskrieg ausweiten.

Rheini:
Ich denke das alle DH bereits und in Zukunft noch mehr darüber nachdenken, welche Tätigkeiten durch einen Beamten geleistet werden. Dies wird aus meiner Sicht die unteren Besoldungsgruppen stärker betreffen, als die höheren.

Als Beispiel nehme ich den Pförtner bzw. den Boten, der durchaus früher einmal auch ein Beamter gewesen sein konnte. Diese Zeiten sind allerdings schon lange vorbei.

Somit sehe ich die Konkurrenz mit Beschäftigten mit Mindestlohn, eher als theoretische Möglichkeit. Ob zukünftig streng nach hoheitlichen Aufgaben sortiert wird, ist meineserachtens eine Frage des Schmerzes bei den DH.

qou:
Deshalb denke ich, dass eine Erhöhung der Beihilfe die Kosten für die Bevölkerung verschleiert und kinderreichen Familien genauso hilft wie dem Singlebeamten.

GeBeamter:

--- Zitat von: waynetology am 18.11.2025 07:48 ---Meine Halbwahrheit war doch das selbe, was du gerade geschrieben hast.
Warum seid ihr alle so passivaggressiv?

--- End quote ---

Sorry, weil das was du geschrieben hast, einfach nicht das selbe ist.

Ob der Abstand zur Grundsicherung eingehalten ist, ist eine von mehreren Prüfstufen, ob eine aA vorliegt.
Die reine Feststellung, dass die unteren Besoldungsgruppen den Mindestabstand zur Grundsicherung einhalten, ist noch keine Feststellung, dass der gesamten Besoldungstabelle eine aA zugrunde liegt. Das hat das Gericht auch nicht festgestellt.

Entschuldige bitte, dass du das als passiv aggressiv aufgefasst hast, aber mich triggert sowas hier im Forum, weil einige User hier gerne reaktionäres Gedankengut verbreiten und der Gerichtsbarkeit ihre Objektivität abzusprechen versuchen.

Böswilliger Dienstherr:

--- Zitat von: qou am 18.11.2025 09:34 ---Deshalb denke ich, dass eine Erhöhung der Beihilfe die Kosten für die Bevölkerung verschleiert und kinderreichen Familien genauso hilft wie dem Singlebeamten.

--- End quote ---

Wenn es über die Beihilfe geregelt werden sollte, müsste die Beihilfe 99% übernehmen und ich nur noch vertragswahrend 1% ggü. der PKV. Und obendrein noch 100€ einfach so um die aA zu erreichen. Luftschloss von vornherein. Kombinationen mit anderen Zuschlägen etc. immernoch möglich. Vielleicht ab morgen schon nicht mehr.

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