Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2093300 times)

maxg

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6105 am: 09.06.2023 11:06 »
@maxg, @Swen:
Ihr kennt einfach nur noch nicht die neueste juristische Methode "Prozeduralisierung per Vermutung" (Seite 44):
- "Da bei der Besoldung auf Bundesebene in Ansehung auch des in der Ressortabstimmung befindlichen BBVAngG bei allen Parametern die Schwellenwerte unterschritten werden, wird eine angemessene Alimentation vermutet."
Scherz beiseite, aber hoffentlich setzt Karlsruhe dem ganzen Spuk demnächst endlich ein Ende..

Diese (eigentlich peinliche) Passage der Begründung hatte ich nicht gesehen, danke für den Hinweis!

Deine Hoffnung ins BVerfG teile ich nicht. Sicher wird es eine weitere Konkretisierung geben, aber ein Ende dieser Thematik werden wir wohl alle nicht erleben. Da ja noch kein Verfahren für den Bund den Weg nach Karlsruhe gefunden hat (danke für nichts, liebe Gewerkschaften), wird das BMI noch lange auf der billigsten Lösungsspur unterwegs sein; dessen bin ich mir leider sehr sicher.

BVerfGBeliever

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6106 am: 09.06.2023 13:00 »
Deine Hoffnung ins BVerfG teile ich nicht. Sicher wird es eine weitere Konkretisierung geben, aber ein Ende dieser Thematik werden wir wohl alle nicht erleben. Da ja noch kein Verfahren für den Bund den Weg nach Karlsruhe gefunden hat (danke für nichts, liebe Gewerkschaften), wird das BMI noch lange auf der billigsten Lösungsspur unterwegs sein; dessen bin ich mir leider sehr sicher.

Klar, wir im Bund werden noch etwas länger warten müssen, aber nach den anstehenden ersten Entscheidungen zu Bremen/etc. wird sich hoffentlich eine "Maschinerie" in Gang setzen (wie von Swen an verschiedener Stelle ausgeführt), der sich auch das BMI irgendwann nicht mehr wird entziehen können..

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6107 am: 09.06.2023 13:18 »
Zum aktuellen Referentenentwurf Stand 07.06.2023 unter V. Vereinbarkeit mit Artikel 33 Absatz 5 GG:
So wie ich das lese, ist das BMI hier der Ansicht, dass mit der Anpassung auch das Thema Amtsangemessene Alimentation anschliessend behandelt ist. Leider kein Wort bezüglich Nachzahlungen für die Jahre 2021 ff.
Habe ich das richtig verstanden?

tumnus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6108 am: 09.06.2023 13:20 »
Zum aktuellen Referentenentwurf Stand 07.06.2023 unter V. Vereinbarkeit mit Artikel 33 Absatz 5 GG:
So wie ich das lese, ist das BMI hier der Ansicht, dass mit der Anpassung auch das Thema Amtsangemessene Alimentation anschliessend behandelt ist. Leider kein Wort bezüglich Nachzahlungen für die Jahre 2021 ff.
Habe ich das richtig verstanden?

Eine weitere Anhebung der Bezüge wird zudem durch das in der Ressortabstimmung befindliche Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (BBVAngG) erfolgen, das bedarfsgerechte, auch rückwirkend ab 2021 vorgesehene Erhöhungen zum Inhalt hat und zeitnah dem Kabinett werden wird. Der Gesetzentwurf berücksichtigt auch die mit der Einführung des Bürgergeldes notwendig gewordene Neujustierung der Mindestbesoldung.

Glaube das verstehst du falsch.

kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6109 am: 09.06.2023 13:56 »
Zum aktuellen Referentenentwurf Stand 07.06.2023 unter V. Vereinbarkeit mit Artikel 33 Absatz 5 GG:
So wie ich das lese, ist das BMI hier der Ansicht, dass mit der Anpassung auch das Thema Amtsangemessene Alimentation anschliessend behandelt ist. Leider kein Wort bezüglich Nachzahlungen für die Jahre 2021 ff.
Habe ich das richtig verstanden?

Eine weitere Anhebung der Bezüge wird zudem durch das in der Ressortabstimmung befindliche Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (BBVAngG) erfolgen, das bedarfsgerechte, auch rückwirkend ab 2021 vorgesehene Erhöhungen zum Inhalt hat und zeitnah dem Kabinett werden wird. Der Gesetzentwurf berücksichtigt auch die mit der Einführung des Bürgergeldes notwendig gewordene Neujustierung der Mindestbesoldung.

Glaube das verstehst du falsch.

Heißt dass, das auch noch Hoffnung besteht, dass Single Beamte ebenfalls noch mehr bekommen?

Opa

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6110 am: 09.06.2023 15:19 »
@maxg, @Swen:

Ihr kennt einfach nur noch nicht die neueste juristische Methode "Prozeduralisierung per Vermutung" (Seite 44):
- "Da bei der Besoldung auf Bundesebene in Ansehung auch des in der Ressortabstimmung befindlichen BBVAngG bei allen Parametern die Schwellenwerte unterschritten werden, wird eine angemessene Alimentation vermutet."

Scherz beiseite, aber hoffentlich setzt Karlsruhe dem ganzen Spuk demnächst endlich ein Ende..

Reicht es dann demnächst aus, wenn ich meine volle Hingabe für den Dienst sowie die Erfüllung meiner sonstigen Pflichten als Beamter ebenfalls nur vermute?

Haushaltshilfe

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6111 am: 09.06.2023 15:27 »
"Dementsprechend erhöhen sich die Dienst- und Versorgungsbezüge zum 1. März 2024"

Heißt das, nach jetzigen Stand, dass die die amtsangemessene Bundesbesoldung erst nach dem 1.März kommen wird?
Ich vermute mal ja..... Welche Besoldungstabelle soll das BMI zur Berechnung sonst nehmen?

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6112 am: 09.06.2023 15:35 »
Tja, wann war die letzte super Erhöhung der Besoldung? 2022?

Und jetzt die nächste tabellenwirksame Erhöhung geplant Frühjahr 2024?

Wenn das so stimmt, dann hält der Dienstherr seine Bediensteten (Beamten) wohl für ziemlich blöde.

Ähm, wäre wirklich schlimm, wenn der Dienstherr recht behalten würde :))))

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6113 am: 09.06.2023 17:03 »
Tja, wann war die letzte super Erhöhung der Besoldung? 2022?

Und jetzt die nächste tabellenwirksame Erhöhung geplant Frühjahr 2024?

Wenn das so stimmt, dann hält der Dienstherr seine Bediensteten (Beamten) wohl für ziemlich blöde.

Ähm, wäre wirklich schlimm, wenn der Dienstherr recht behalten würde :))))
Ich gehe nicht davon aus, dass vor  dem 1. März 2024 ein weiteres Gesetz zur Besoldung Bund verabschiedet wird.
Eine tabellenwirksame Erhöhung ist ja bezüglich amtsangemessener Alimentation auch nicht vorgesehen.
Es waren ja nur Ergänzungszuschläge abhängig von Kindern und Mietstufen  im Referentenentwurf.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6114 am: 09.06.2023 17:12 »
Tja, wann war die letzte super Erhöhung der Besoldung? 2022?

Und jetzt die nächste tabellenwirksame Erhöhung geplant Frühjahr 2024?

Wenn das so stimmt, dann hält der Dienstherr seine Bediensteten (Beamten) wohl für ziemlich blöde.

Ähm, wäre wirklich schlimm, wenn der Dienstherr recht behalten würde :))))
Ich gehe nicht davon aus, dass vor  dem 1. März 2024 ein weiteres Gesetz zur Besoldung Bund verabschiedet wird.
Eine tabellenwirksame Erhöhung ist ja bezüglich amtsangemessener Alimentation auch nicht vorgesehen.
Es waren ja nur Ergänzungszuschläge abhängig von Kindern und Mietstufen  im Referentenentwurf.

Nein.
Im aktuellen Entwurf auf Seite 43 steht, dass sich das (nächste) Anpassungs- bzw. Angemessenheitsgesetz bereits in der Ressortabstimmung befindet und zeitnah im Bundeskabinett behandelt wird.

Nanum

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6115 am: 09.06.2023 18:06 »
Hallo,
was mir auch bitter aufstößt ist, dass ja jede prozentuale Anhebung in der Vergangenheit zur - zumindest teilweisen - Kompensation des Defizits zur Amtsangemessenheit der Besoldung jetzt im Lichte der erheblichen Erhöhungen /Übertragung Tarifabschluss)  stärker positiv gewirkt hätte.

Es folgt also nur, dass wieder Geld gespart wurde.

Tom1234

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6116 am: 11.06.2023 20:35 »
Hallo,
wenn Seitens BMI die Gehaltserhöhungen der letzten 15 Jahre ins Verhältnis zum Verbraucherpreisindex und zu den Lohnentwicklungen gesetzt wird, dann würde ich reale Zahlen erhoffen. Es würde in den Jahren nie die Versorgungsrücklage i.H.v. 0,2 abgezogen. Zudem gab es 2012 nur 3,3 Prozent als Besoldungserhöhung. Würde somit in Summe durchaus an die 5 Prozent heranreichen.

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6117 am: 13.06.2023 11:48 »
Tja, wann war die letzte super Erhöhung der Besoldung? 2022?

Und jetzt die nächste tabellenwirksame Erhöhung geplant Frühjahr 2024?

Wenn das so stimmt, dann hält der Dienstherr seine Bediensteten (Beamten) wohl für ziemlich blöde.

Ähm, wäre wirklich schlimm, wenn der Dienstherr recht behalten würde :))))
Ich gehe nicht davon aus, dass vor  dem 1. März 2024 ein weiteres Gesetz zur Besoldung Bund verabschiedet wird.
Eine tabellenwirksame Erhöhung ist ja bezüglich amtsangemessener Alimentation auch nicht vorgesehen.
Es waren ja nur Ergänzungszuschläge abhängig von Kindern und Mietstufen  im Referentenentwurf.

Nein.
Im aktuellen Entwurf auf Seite 43 steht, dass sich das (nächste) Anpassungs- bzw. Angemessenheitsgesetz bereits in der Ressortabstimmung befindet und zeitnah im Bundeskabinett behandelt wird.
Da habe ich mich wohl missverständlich geäußert.
Natürlich wird es, wie auf Seite 43 erwähnt, das Angemessenheitsgesetz geben. Zeitnah wird m.E. nicht mehr dieses Jahr sein.
Zudem ist in vorliegenden Entwurf eben keine tabellenwirksame Erhöhung (Grundbesoldung und FZ) enthalten, sondern ein Wegfall des FZ1. Diejenigen, die in den Genuss des Alimentativen Ergänzungszuschlags kommen, werden mit Peanuts abgespeist. Der AEZ ist zudem nicht ruhegaltsfähig und an Kindergeld gebunden.

Pendler1

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« Antwort #6118 am: 13.06.2023 12:47 »
@flip

"Da habe ich mich wohl missverständlich geäußert.
Natürlich wird es, wie auf Seite 43 erwähnt, das Angemessenheitsgesetz geben. Zeitnah wird m.E. nicht mehr dieses Jahr sein.
Zudem ist in vorliegenden Entwurf eben keine tabellenwirksame Erhöhung (Grundbesoldung und FZ) enthalten, sondern ein Wegfall des FZ1. Diejenigen, die in den Genuss des Alimentativen Ergänzungszuschlags kommen, werden mit Peanuts abgespeist. Der AEZ ist zudem nicht ruhegaltsfähig und an Kindergeld gebunden."

Also wie gehabt: Sparen.

Wenn ich das alles so richtig verfolge, ist die Sache ja noch nicht in trockenen Tüchern, heißt, irgendwer in der Politik kann uns noch in die Suppe spucken?

Wenn ich mir die seriöse Presse so anschaue, wimmelt es da von Forderungen an den Bund. Geld in die Hand zu nehmen für z.B. Rüstung, Bundeswehr, ÖPNV, Mieter, Wärmegesetz, Krankenkassen, Pflege und vieles andere mehr.

Hoffentlich bleibt da für uns noch was übrig :)) ))

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6119 am: 13.06.2023 19:17 »
Es ist doch schon in den letzten 15 Jahren, wie wir ja nun alle hinlänglich wissen, nicht genug für die Dienerschaft übrig gewesen. Und das in Zeiten wo die Kassenlage zeitweise sehr gut war. Wieso sollte es denn in der derzeitigen Sitation mit zugegebener Massen reichlich Problemen, die jede Menge Finanzbedarf nach sich ziehen, möglich sein die Dienerschaft angemessenen zu entlohnen. Also ich sehe da nicht viel kommen. Die Damen und Herren bewegen sich erst wenn ihnen die sprichwörtliche Pistole an den Kopf gehalten wird.  Wie dies konkret aussehen könnte weiss ich nicht wirklich. Auch wenn das BVerfG demnächst die Stellschrauben weiter anzieht, so habe ich meine Zweifel das es die Damen und Herren wirklih interessieren wird. Wieso sollte es auch, wenn man wollte hätte es reichlich Gelegenheit gegeben wieder in eine verfassungsgemäße Lage zu geraten.