Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2091281 times)

Alexander79

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7065 am: 31.08.2023 13:41 »
Als ob das BMI nicht in der Lage gewesen wäre, die beiden Initiativen parallel zu führen.

Die haben Monatelang "Gewehr bei Fuß" gestanden, damit im Falle einer Tarifeinigung sofort und unmittelbar mit dem Besoldungsanpassungsgesetz begonnen werden konnte.
Weil, kann ja nicht sein das Beamte weitere Monate ohne die Besoldungserhöhung auskommen.
Ein Schelm wer Böses denkt.

Wer Sarkasmus findet, kann ihn behalten.    ::)

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7066 am: 31.08.2023 13:52 »
Ihr mögt Euch noch so an Herrn Saathoffs Antworten ergötzen, mehr als nervig sein wird man damit nicht erreichen. Er darf schlicht und ergreifend nichts anderes mitteilen, egal ob 5, 10 oder 100 Beamte dort anfragen.

Wer wirklich Einblick haben will, dem sei eine IFG-Anfrage ans Herz gelegt, die Kernressorts BMI, BMJ, BMAS und BMF haben regen Austausch zum Entwurf und müssten zumindest die Kernpunkte aus dem Austausch zum Entwurf vom Jahresanfang herausgeben. Wer da was gezeichnet hat, würde auch dem Forum hier einen guten Einblick ermöglichen, in welche Richtung der Grabenkampf gerade läuft.

Im Übrigen bleibt es bei meiner letzten Einlassung zur zeitlichen Perspektive, da wird auch kein Wolfsgeheule hier etwas ändern.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7067 am: 31.08.2023 13:52 »
Ja wer Gewehr bei Fuss steht kann in dieser Situation nicht schreiben oder am PC tippen. Also de fact ist zum Nichtstun verdammt ;-))

Aber im Ernst es ist wie hier schon mehrfach angeführt der fehlende politische Wille die eigenen Fehler der Vergangenheit zu korrigieren und die Entscheidungen des BVerfG umzusetzen.
Stattdessen wird jede Menge Gehirnschmalz, wobei ist sowas überhaupt vorhanden ? , darauf verwendet neue Konstrukte zu kreieren zu denen noch nicht vom BVerfG eine entpsrechende Entscheidung vorliegt um das Problem immer weiter zu veerdrängen bzw nicht angehen zu muessen.
Ind er Schule hiess das mal Thema verfehlt 6 setzen.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7068 am: 31.08.2023 14:00 »
Ihr mögt Euch noch so an Herrn Saathoffs Antworten ergötzen, mehr als nervig sein wird man damit nicht erreichen. Er darf schlicht und ergreifend nichts anderes mitteilen, egal ob 5, 10 oder 100 Beamte dort anfragen.

Wer wirklich Einblick haben will, dem sei eine IFG-Anfrage ans Herz gelegt, die Kernressorts BMI, BMJ, BMAS und BMF haben regen Austausch zum Entwurf und müssten zumindest die Kernpunkte aus dem Austausch zum Entwurf vom Jahresanfang herausgeben. Wer da was gezeichnet hat, würde auch dem Forum hier einen guten Einblick ermöglichen, in welche Richtung der Grabenkampf gerade läuft.

Im Übrigen bleibt es bei meiner letzten Einlassung zur zeitlichen Perspektive, da wird auch kein Wolfsgeheule hier etwas ändern.

Danke für den Sachstand.
Aber warum darf Herr StS keine aktuellen Aussagen treffen, wenn man durch so eine IFG-Anfrage sowieso dazu kommen würde?
Und Sie denken also tatsächlich immer noch, dass in den nächsten 1 - 2 Monaten hinsichtlich des BBVAngG etwas vorangeht?

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7069 am: 31.08.2023 14:07 »
Eher haben wir hoffentlich eine neue BReg. Und bis dahin widme ich mich mit voller Kraft, oder zumindest mit dem was ich darunter verstehe, meinem Amte.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7070 am: 31.08.2023 14:33 »
Eher haben wir hoffentlich eine neue BReg. Und bis dahin widme ich mich mit voller Kraft, oder zumindest mit dem was ich darunter verstehe, meinem Amte.

Bin selber mittlerweile genauso optimistisch.
Nur der Wunsch einer neuen Regierung wird unser Problem leider auch nicht loesen.
Die Damen und Herren der Partei die eventuell eine entsprechende Mehrheit zu Stande bringen wuerde, sind ja leider diejenigen die das Dilemma ueber die letzten Jahre angerichtet haben.
Und wenn ich dann noch an den neuen GenSek der CDU denke und seinen Aussagen zum OD dann seh ich eher noch schwaerzer als jetzt soweit das ueberhaupt moeglich ist.

Es ist leider so, die  Damen und Herren schert unser BVerfG und die Verassfungsmaessigkeit von Gesetzen mittlerweile einen feuchten Scheisdreck. Sorry fuer meine Wortwahl.
Ich errinnere nur an die amtierende BMI, die ja allen Ernstes die Beweislast mal so eben umkehren wollte, wenn es um das Entfernen aus dem Dienst geht. Eherne Grundsätze unseres Rechtstaates werden oder sollten mal so nebenbei ueber den Haufen geworfen werden. Was ist da schon eine Entscheidung eines BVerfG.

Verfahre mittlerweile genauso wie sicher viele. Ueberstunden ? Nicht mehr mit mir.
Dienstreisen an einem Wochenende wobei einem grosszuegig ein Drittel der Reisezeit angerechnet wird, finden mit mir nicht mehr statt.
In einem unterstellten Sachgebiet sind 3 von 5 Dp nicht besetzt, frueher haben wir das gemeinsam aufgefangen. Nun lege ich die Arbeit auf den nicht mehr besetzten Schreibtisch und warte einfach mal ab.
Ich Komonbo quasi nun auch.

Pendler1

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« Antwort #7071 am: 31.08.2023 14:36 »
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Ryan

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7072 am: 31.08.2023 15:40 »
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/kindergrundsicherung-paus-merz-100.html

Was bedeutet diese Entwicklung für eine  amtsangemessene Alimentation?

Müsste auch diese Entwicklung beim anvisierten Amtsangemessenheitsgesetz berücksichtigt werden?

Kann vielleicht jemand etwas dazu sagen?

Interessant werden die Einkommensgrenzen für den Zusatzbeitrag bzw. die Abschmelzsystematik sein. Neben Bürgergeldempfängern sollen wohl auch Kinder, deren Eltern ein geringes Einkommen haben, diesen erhalten. Insofern haben einige Beamte wohl "gute Karten". Mit steigendem Einkommen sinken dann die Zusatzbeiträge. Mal sehen, wie weit das ins Besoldungsgefüge hineinreichen wird.

Sofern Zusatzbeiträge bei der Berechnung der gewährten Nettoalimentation berücksichtigt werden müssen, attestiert der Gesetzgeber den entsprechenden Beamten dann offiziell die Armut.
Über die Familienkasse wird er die Beamten dann "proaktiv anschreiben und sie auffordern, Kindergrundsicherung zu beantragen.
(https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/kindergrundsicherung-das-steht-im-gesetzentwurf-85140330.bild.html)

Ansonsten wird dem Bundesgesetzgeber die punktgenaue Optimierung des AEZ etwas erschwert, da er die zirkuläre Beziehung zwischen Kindergrundsicherungszusatzbeitrag und AEZ meistern muss. (Zusatzbeitrag hoch -> AEZ runter -> Zusatzbeitrag hoch -> usw.) Aber er wird sich schon was einfallen lassen....

Ryan

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7073 am: 31.08.2023 19:15 »
Zu den Fragen:
Für die "amts"angemessene Alimentation im Grunde keine. Diese sollte sich aus dem Amt ableiten. Ggf. jedoch für die Mindestalimentation. Für den Bund wäre das im Gesetz zu berücksichtigen, wenn er sich noch bis 2025 Zeit lässt und die Kindergrundsicherung so kommt wie derzeit in der Presse berichtet

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7074 am: 31.08.2023 19:24 »
Tja Leute, was ich schon hier vor einem Jahr vorausgesagt habe und ich teilweise deswegen angegangen wurde ist nun Ende August zur Realität geworden, aktuelle Umfrage aus Sachsen:

"Genau ein Jahr vor der Landtagswahl in Sachsen (1. September 2024) liegt die AfD in einer repräsentativen Umfrage bei 35 Prozent und damit sechs Punkte vor der CDU. Die kommt aktuell auf 29 Prozent. Mit großem Abstand folgen die Linken (9), die SPD (7), Grüne (6) und die FDP mit 5 Prozent."

Wenn man CDU, AFD und Linke zusammen zieht, kommen die zusammen auf 73 %, also 73% stimmen gegen die Ampel - Respekt, der Bürger reagiert nach der unverschämten Bürgergelderhöhung sofort!

Nächstes Jahr haben wir feste Staatskrise!

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7075 am: 31.08.2023 19:29 »
Ihr mögt Euch noch so an Herrn Saathoffs Antworten ergötzen, mehr als nervig sein wird man damit nicht erreichen. Er darf schlicht und ergreifend nichts anderes mitteilen, egal ob 5, 10 oder 100 Beamte dort anfragen.

Wer wirklich Einblick haben will, dem sei eine IFG-Anfrage ans Herz gelegt, die Kernressorts BMI, BMJ, BMAS und BMF haben regen Austausch zum Entwurf und müssten zumindest die Kernpunkte aus dem Austausch zum Entwurf vom Jahresanfang herausgeben. Wer da was gezeichnet hat, würde auch dem Forum hier einen guten Einblick ermöglichen, in welche Richtung der Grabenkampf gerade läuft.

Im Übrigen bleibt es bei meiner letzten Einlassung zur zeitlichen Perspektive, da wird auch kein Wolfsgeheule hier etwas ändern.

Also ergötzen tue ich mich an dessen Antworten sicherlich nicht. Ich empfinde für diese/n eher eine Mischung aus Scham, Mitleid und zuweilen auch Aggression. Eigentlich gilt das aber für so ziemlich alle, die in dieser Slapstick-Tragödie auftreten.

Wie dem auch sei... Wie kommt man denn zu dieser Anfrage, bzw. der entsprechenden Korrespondenz dazu?

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7076 am: 31.08.2023 19:30 »


Nächstes Jahr haben wir feste Staatskrise!

Wenigstens das haben sie sich ehrlich erarbeitet.

tochris06

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7077 am: 31.08.2023 20:33 »
Dass Frau Faeser für ihr Amt vollkommen ungeeignet ist, stellt sie hier auch nochmal klar: https://m.focus.de/politik/deutschland/mit-kanonen-auf-spatzen-geschossen-im-mobbing-skandal-liess-nancy-faeser-offenbar-schoenbhoms-gesamtes-umfeld-abhoeren_id_203349289.html

Mit Rechtsstaatlichkeit tut man sich scheinbar schwer.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7078 am: 31.08.2023 21:16 »
Da wird der Amtseid schlicht nicht ernst genommen ohne eigene Konsequenzen.

Alle möglichen unschuldigen Leute bespitzeln weil ein TV-Clown irgendwelche Sachen behauptet, während der Kanzler in Kanada um Turbinen bettelt. Man lässt sich von Russland auf der Nase rumtanzen, auch schon die Jahre davor.

Dann verursacht man Schäden in Höhe von mehreren Hundert Milliarden bei Unternehmen und der Bevölkerung. Es stellt sich heraus, die Sanktionen waren völlig unwirksam.

Irgendjemand sprengt das Eigentum von deutschen Unternehmen in die Luft in Milliardenhöhe, dem wird nicht nachgegangen, evtl. sogar friendly fire.

Der russische Nickelmilliardär lacht sich weiter ins Fäustchen, weil überhaupt nicht von Sanktionen betroffen.
Deutsche Reedereien bauen weiter Milliarden-Jachten für Oligarchen. 

Amtsangemessene Alimentation schiebt man von A nach B, dabei hatte noch Seehofer eine schnelle Umsetzung versprochen.  ::)

Kuddel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7079 am: 31.08.2023 22:12 »
Das wird morgen in den Kieler Nachrichten erscheinen.
Da der BMI Entwurf deutliche Analogien zur Besoldungsgesetzgebung in SH aufweist kommt so recht keine Freude auf.

Freitag, 1. September 2023 SH Aufschlag
Kein Nachschlag für Beamte in Schleswig-Holstein
Von Ulf Christen
Hamburg erhöht Familienzuschläge deutlich – Finanzministerium in Kiel will zunächst die Tarifverhandlungen abwarten
Hamburg/Kiel. Für Beamte in Schleswig-Holstein wird es anders als in Hamburg vorerst keine Nachzahlung geben. Das teilte das Finanzministerium auf Anfrage der Kieler Nachrichten mit. Demnach will das Land zunächst die anstehende Tarifrunde im Öffentlichen Dienst abwarten.

Für Schlagzeilen hatte eine Entscheidung des Hamburger Senats gesorgt. Er will die Familienzuschläge für einige Beamte deutlich und auch rückwirkend erhöhen, so etwa für Lehrer und Polizisten mit vier Kindern um mehr als 100 Prozent auf knapp 2000 Euro im Monat. Der Senat begründete die Erhöhung erstens mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und zweitens dem Mindestabstandsgebot der Alimentation zur Grundsicherung.

Urteil und Abstandsgebot gelten auch für Beamte in Schleswig-Holstein, lösen aber derzeit keine Nachzahlung aus. Grund eins: Schleswig-Holstein hat das Karlsruher Urteil, laut dem Beamte mit drei oder mehr Kindern zu schlecht bezahlt wurden, bereits 2022 umgesetzt.

Seitdem erhalten Beamte höhere Zuschläge, bis zu 475 Euro in Familien mit ein oder zwei Kindern und danach bis zu 392 Euro für jedes Kind. Die Zuschläge gibt es allerdings nur bis zu einem bestimmten Partnereinkommen. Der Beamtenbund hält das für verfassungswidrig und hat juristische Schritte eingeleitet.

Auch beim zweiten Grund (Mindestabstandsgebot) sieht das Finanzministerium in Kiel aktuell keinen Handlungszwang. Begründung: Das Ministerium will erst nach den im Herbst anlaufenden Tarifverhandlungen für Angestellte und die Übertragung des Ergebnisses auf Beamte ausrechnen, ob deren Bezüge mindestens 15 Prozent über dem neuen und höheren Bürgergeld liegen.

Dieses Mindestabstandsgebot hatte einst das Bundesverfassungsgericht festgelegt. Beamtenbund und Gewerkschaften gehen davon aus, dass Schleswig-Holstein am Ende einen Nachtrag zahlen muss. In Betracht dürfte das aber nur für Beamte des Landes und der Kommunen in unteren Besoldungsgruppen (A6, A7, A8) kommen.