Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2088821 times)

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 682
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6450 am: 20.07.2023 12:14 »
Hier ein interessantes Urteil, das m.E. durchaus Auswirkung auf die Nettoalimentation haben könnte.
 https://www.wolterskluwer.com/de-de/expert-insights/beihilfeanspruch-pflegeaufwendungen

Seit dem 01.07.1996 habe für Beamte eine Obliegenheit bestanden, für den Fall der Pflegebedürftigkeit im Rahmen der zumutbaren Eigenvorsorge eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen.
Zwar sei eine Eigenvorsorge nur dann finanziell zumutbar, wenn die dem Beamten gewährte Regelalimentation betragsmäßig so bemessen sei, dass der amtsangemessene Lebensunterhalt des Beamten und seiner Familie auch nach Abzug der Kosten für die Eigenvorsorge (Versicherungsprämien) gewahrt bleibe. Dies sei hier jedoch der Fall.

Ich habe mir heute einmal angeschaut, was so eine Pflegezusatzversicherung kosten würde. die nach Ansicht des Dienstherrn und der Gerichte für einen Beamten im Rahmen der Eigenvorsorge geboten und finanziell zumutbar ist. Für einen 55-jährigen immerhin ca. 120 € im Monat. Es stellt sich die Frage, ob bei der Berechnung der Nettoalimentation für die Pflegeversicherung neben den 0,35 % noch dieser zusätzl. Betrag abgezogen werden kann. Man kann dem VG Düsseldorf aber auch jetzt schon sagen, ihr habt euch getäuscht und fehlgeurteilt, die Versicherungsprämie ist  finanziell nicht zumutbar, da die dem Beamten gewährte Regelalimentation betragsmäßig so bemessen ist, dass der amtsangemessene Lebensunterhalt des Beamten und seiner Familie auch bereits vor Abzug der Kosten für die Eigenvorsorge (Versicherungsprämie) nicht gewahrt bleibt und gegen das Grundgesetz verstößt.

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 875
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6451 am: 20.07.2023 12:27 »
[XXX]

Ist zwar überall anders, aber teilweise sind die Leistungen bei Pflegeheimen deutlich besser, insbs. auch mit berücksichtigungsfähigen Angehörigen Ehegatte, etc. als bei Tarifbeschäftigten.

Die Klage wurde durch das VG sowieso abgelehnt. Ich sehe bei der Musterklage zur Regelsatzfortschreibung etwas höhere Chancen insbesondere für das Jahr 2022.
« Last Edit: 27.07.2023 17:26 von Admin »

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 807
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6452 am: 20.07.2023 14:36 »
Aktuelle Sachstandsauskunft des BVerfG zu den anhängigen Normenkontrollverfahren (2 BvL 2/16, 2 BvL 3/16, 2 BvL 4/16, 2 BvL 5/16, 2 BvL 6/16, 2 BvL 13/18 und 2 BvL 5/19)

„…die oben genannten Normenkontrollverfahren derzeit noch in Bearbeitung sind. Ein konkreter Entscheidungstermin ist noch nicht absehbar.“

Knecht

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 562
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6453 am: 20.07.2023 14:52 »
Aktuelle Sachstandsauskunft des BVerfG zu den anhängigen Normenkontrollverfahren (2 BvL 2/16, 2 BvL 3/16, 2 BvL 4/16, 2 BvL 5/16, 2 BvL 6/16, 2 BvL 13/18 und 2 BvL 5/19)

„…die oben genannten Normenkontrollverfahren derzeit noch in Bearbeitung sind. Ein konkreter Entscheidungstermin ist noch nicht absehbar.“

Wahrscheinlich warten die jetzt wieder auf das Fake-Reparaturgesetz des Bundes... man man man.

Phoenix

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 153
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6454 am: 20.07.2023 15:44 »
Aktuelle Sachstandsauskunft des BVerfG zu den anhängigen Normenkontrollverfahren (2 BvL 2/16, 2 BvL 3/16, 2 BvL 4/16, 2 BvL 5/16, 2 BvL 6/16, 2 BvL 13/18 und 2 BvL 5/19)

„…die oben genannten Normenkontrollverfahren derzeit noch in Bearbeitung sind. Ein konkreter Entscheidungstermin ist noch nicht absehbar.“

Wahrscheinlich warten die jetzt wieder auf das Fake-Reparaturgesetz des Bundes... man man man.

Warum sollten Klagen auf Länder-Ebene auf das Reparaturgesetz des Bundes warten?

Knecht

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 562
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6455 am: 20.07.2023 16:49 »
Aktuelle Sachstandsauskunft des BVerfG zu den anhängigen Normenkontrollverfahren (2 BvL 2/16, 2 BvL 3/16, 2 BvL 4/16, 2 BvL 5/16, 2 BvL 6/16, 2 BvL 13/18 und 2 BvL 5/19)

„…die oben genannten Normenkontrollverfahren derzeit noch in Bearbeitung sind. Ein konkreter Entscheidungstermin ist noch nicht absehbar.“

Wahrscheinlich warten die jetzt wieder auf das Fake-Reparaturgesetz des Bundes... man man man.

Warum sollten Klagen auf Länder-Ebene auf das Reparaturgesetz des Bundes warten?

Die werden wohl auch um die allgemeine Wirkung auf alle Besoldungen wissen. Aber vllt sind sie auch einfach nur extrem langsam... Sorry, ich meine gründlich  ;)

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,064
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6456 am: 20.07.2023 18:51 »
... schön geschrieben, Knecht, ich musste gerade herzhaft über die abschließende Formulierung lachen!

Tom1234

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 45
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6457 am: 20.07.2023 18:55 »
Vielen Dank Swen - würde Dir dann ins Garbo folgen.

Knecht

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 562
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6458 am: 20.07.2023 19:20 »
... schön geschrieben, Knecht, ich musste gerade herzhaft über die abschließende Formulierung lachen!

Sehr schön, Ziel erreicht  8)

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,064
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6459 am: 21.07.2023 09:26 »
Es ist gut, finde ich, dass wir bei allen unterschiedlichen Sichtweisen im Einzelnen zu einer entspannten Diskussion zurückgefunden haben, die insbesondere gemeinsamens Lachen und Garbo-Besuche nicht ausschließt...

Zur durchaus kritischen rechtswissenschaftlichen Sicht auf den offensichtlichen Versuch des Bundesverfassungsgerichts, sowohl die angestammten Rechte des Parlaments zu stärken (der durchaus als ein Versuch über die Langsamkeit gelesen werden kann) als auch auf eine hinreichend nötige Gesetzesqualität hinzuweisen, finden sich hier mehrere aktuelle Beiträge, die mit dem Verweis auf die Entscheidung zur Parteienfinanzierung II mittelbar auch mit unserem Thema zu tun haben (wobei die Texte offensichtlich nicht nur unterschiedliche Sichtweisen darstellen, sondern auch verschiedene Sujets bedienen):

https://verfassungsblog.de/pause-machen/
https://verfassungsblog.de/legitimation-contra-verfahren/
https://verfassungsblog.de/macht-das-bundesverfassungsgericht-nun-heizungspolitik/

Das Pro und Contra der Argumente kann streckenweise gleichfalls - wenn auch nicht hinsichtlich des Parlaments, sondern mit Blick auf die Verfahrensdauer im Besoldungsrecht - auf unsere hier wiederführend geführte Diskussion übertragen werden.

Kuddel

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5

maxg

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 46
  • Zoll war mal toll ...

Tom1234

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 45
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6462 am: 22.07.2023 13:19 »
Nochmals vielen Dank für die vielen Stellungnahmen, Gutachten und rechtlichen Ausarbeitungen, Swen. Dein langjähriges Bemühen zur Sensibilisierung der Betroffenen auf den möglichen Wegen ist herausragend. Habe mir aus Spass noch einmal die ersten Seiten des Forums durchgelesen. Steter Tropfen hölt den Stein. 😉

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,064
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6463 am: 22.07.2023 13:59 »
Hab Dank für Deine Worte, Tom, über die ich mich natürlich freue.

Pendler1

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 466
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6464 am: 24.07.2023 11:54 »
Hallo Alle,

wir hatten am Wochenende ein riesiges Familientreffen (riesig: In der 50ern des letzten Jahrhunderts fing es in meiner Familie mit 3 Bauernhöfen und 18 Kindern an, in der Familie meiner Frau mit 6 Kindern, kann sich jeder ausrechnen, wie groß der Laden jetzt ist  😊))

Da waren auch jede Menge Beamte dabei (Bund und Bayern).

Hierzu exemplarisch:

-   Oberst BW

Und, gleich und gleich gesellt sich gern😊)

-   Ehepaar Staatsanwältin und Richter
-   Ehepaar Professor und Gattin irgendwas Abteilungsleiterin im Bildungsministerium Bayern

Ich hab natürlich nicht nach Besoldung oder Einstufung gefragt, sondern nur nach der Meinung über amtsangemessen usw.

Ich vermute mal, dass diese Personen (B Besoldung) nicht unbedingt auf eine Tafel angewiesen sind 😁

Jedenfalls kam von denen: Uns reichts, wir sind zufrieden.

Ich denke mal, da ist bei den Ehepaaren netto über 10K drin, bei dem Oberst 8K?

Also, das sind Leute, die hätten jedenfalls ein bisschen Beziehungen nach „oben“, und vielleicht auch ein bisschen Möglichkeiten mitreden zu können.

Aber, das Thema angemessene Besoldung interessiert sie nicht: „Uns reichts ja dicke!“