Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2089757 times)

Schlüüü

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6975 am: 29.08.2023 15:25 »
Wobei nach altem Entwurf der Besitzstand Verheirateten -Zuschlag Stuf 1 mit dem AEZ verrechnet werden sollte

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6976 am: 29.08.2023 15:30 »
Soviel ich weiss nicht, oder wo steht das? Es gab meines Wissens einen Abschmelzbetrag zum AEZ in Abhängigkeit zur eigenen jeweiligen Besoldungsgruppe.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6977 am: 29.08.2023 15:48 »
@MasterOf

Ja beim Bund steht das zur Zeit noch nicht zur Debatte, aber glaubt irgendjemand wenn so ein Unsinn in einem Bundesland Anwendung findet und das nur zu dem Zweck entsprechende HHM zu sparen, dann wird der Bund eine solche Vorlage nicht aufgreifen ?

@BRUBeamter
Sicher das koennte man auch nur auf den AEZ oder wie auch immer anwenden und die Grundbesoldung unangetastet lassen, haette dann zunaechst keine Konsequenzen hinsichtlich der Berechnung der Pension.
Ob das aber im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG ist, dann in Zukunft wesentliche Bestandteile der Besoldung ueber diesen Kniff aus der pensionswirksamkeit heraus zu nehmen, da habe ich so meine Zweifel.
Zur amtsangemessen Alimentation zaehle ich auch die spaetere Pension, damit dem betroffenen Beamten auch in der Pension eine entsprechende Lebensfuehrung ermoeglicht wird.
Wenn man sich dann insbesondere das Verhaeltnis Grundgehalt zu AEZ anschaut wie es hier ja schon desoefteren thematisiert wird, so sind Pensionaere dann mal richtig gekniffen.

Da stimme ich dir zu nur wäre es m.E. auch nicht gerecht das jemand mit AZE oder wie auch immer mehr Pension erhält als jemand ohne

Da stimme ich dir voll zu. Das kann auch nicht sein.
Aus all den genannten Gruenden kann es eigentlich nur eine  Loesung geben, die entsprechende Erhoehung des Grundgehaltes und dazu dann meinetwegen einen AEZ, Ortszuchlag oder so der fuer bestimmte Voraussetzungen noch einen Ausglweich schafft.
Aber dies darf nicht zu einem so wesentlichen Bestandteil mutieren wie es derzeit angedacht ist.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6978 am: 29.08.2023 16:00 »
... und wieder drehen wir uns im Kreis. Die Einzige Lösung ist nicht gewollt, also wird sie - bis auf Weiteres - auch nicht kommen.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6979 am: 29.08.2023 16:13 »
... und wieder drehen wir uns im Kreis. Die Einzige Lösung ist nicht gewollt, also wird sie - bis auf Weiteres - auch nicht kommen.

Leider muss ich dir da zustimmen. Es fehlt schlichtweg am politischen Willen.
Die Damen und Herren haben  jahrelang auf dem Ruecken der Beamten gespart und koennen eine Korrektur nun nicht dem Wahlvolk vermitteln, die wollen ja schliesslich gewaehlt werden und mit Sicherheit nicht den medialen Shitstorm ernten, den eine sachgerechte Erhoehung mit sich bringen wuerde.
Ich sehe leider auch auf absehbare Zeit nur schwarz in der Angelegenheit, selbst wenn das BVerfG in der naechsten Entscheidung den Spielraum weiterverengt. Da faellt den Damen und Herren sicher wieder etwas neues ein um nicht entsprechend handeln zu muessen.

Rollo83

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6980 am: 29.08.2023 16:54 »
Es wurde hier doch von einem User Rechenbeispiele erstellt, könnten diese vielleicht irgendwann an die ab Januar 2024 geltenden Bürgergeldsätze angepasst werden ?

Tom1234

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6981 am: 29.08.2023 17:13 »
Ich plädiere nach einer Wiederherstellung einer amtsangemessenen Alimentation für die Übernahme der belgischen Regelungen zur Beamtenbesoldung. Dort werden die Bezüge ggf. monatlich entsprechend der Inflationsrate angepasst. Könnte später auch als SPD -Einstieg in eine branchenübergreifende Tarifregelung in Deutschland dienen. Vorteile bestehen dabei durchaus auch bei den Arbeitgebern. Planbare Kosten und weniger Ausfallzeiten durch Streik. Unterdrückung exorbitanter Forderungen einzelner Gewerkschaften.....

Mario12

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6982 am: 29.08.2023 17:16 »
Das mit dem 01.07. hatte ich so garnicht mitbekommen. Das heißt ja, wenn ich jetzt in den nächsten Monaten heiraten sollte, wäre es möglich, dass ich die Zulage dann ab '24 nicht mehr erhalten würde, korrekt?

TheBr4in

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6983 am: 29.08.2023 17:44 »
Nein, nicht korrekt. Es gibt kein Gesetz, dass dies regelt. Und eine rückwirkende Anschaffung ist fern aller Realität.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6984 am: 29.08.2023 18:49 »
Das mit dem 01.07. hatte ich so garnicht mitbekommen. Das heißt ja, wenn ich jetzt in den nächsten Monaten heiraten sollte, wäre es möglich, dass ich die Zulage dann ab '24 nicht mehr erhalten würde, korrekt?

Wenn die Eheschließung vor dem Stichtag des geplanten BBVangG liegt, hat man nach aktueller Regelung Anspruch auf den FamZ Stufe 1. Der Stichtag wird voraussichtlich nicht vor dem 01.01.2024 liegen. Geschlossene Ehen nach dem Stichtag führen dazu, das man keinen Anspruch auf den Ausgleichsbetrag in Höhe des FamZ Stufe 1 hat. Ob das Ganze so kommt, wird aber erst die Veröffentlichung des Kabinettsentwurfs zum BBVangG zeigen.

Mario12

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6985 am: 29.08.2023 21:06 »
Danke. Dann hat der Antrag ja noch ein paar Tage Zeit. :D

Big T

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6986 am: 29.08.2023 21:09 »
 ;D


PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6988 am: 29.08.2023 22:08 »
https://m.bild.de/politik/2023/politik/buergergeld-gegen-mindestlohn-wer-nicht-arbeitet-kriegt-mehr-geld-als-einer-der-85216260.bildMobile.html

Auf den richtigen Schluss kommt keiner, dass das Lohnniveau in Deutschland insgesamt viel zu niedrig ist. 30 Jahre keine oder nur geringe Lohnerhöhungen haben dazu geführt, dass die Mittelschicht insgesamt absackt zum Wohl von Aktiendividenden und Gehaltssteigerungen von Vorstandsmitgliedern.

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6989 am: 29.08.2023 22:21 »
https://m.bild.de/politik/2023/politik/buergergeld-gegen-mindestlohn-wer-nicht-arbeitet-kriegt-mehr-geld-als-einer-der-85216260.bildMobile.html

Auf den richtigen Schluss kommt keiner, dass das Lohnniveau in Deutschland insgesamt viel zu niedrig ist. 30 Jahre keine oder nur geringe Lohnerhöhungen haben dazu geführt, dass die Mittelschicht insgesamt absackt zum Wohl von Aktiendividenden und Gehaltssteigerungen von Vorstandsmitgliedern.

100% Zustimmung. Leider zählt sich der Bild-Leser zur Mittelschicht, obwohl er meist Geringverdiener ist und nicht begreift, dass es ihm nichts bringt, auf Bedürtige einzukloppen. Davon hat niemand auch nur einen Euro mehr in der Tasche.