Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2090539 times)

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6990 am: 29.08.2023 22:28 »
https://m.bild.de/politik/2023/politik/buergergeld-gegen-mindestlohn-wer-nicht-arbeitet-kriegt-mehr-geld-als-einer-der-85216260.bildMobile.html

Auf den richtigen Schluss kommt keiner, dass das Lohnniveau in Deutschland insgesamt viel zu niedrig ist. 30 Jahre keine oder nur geringe Lohnerhöhungen haben dazu geführt, dass die Mittelschicht insgesamt absackt zum Wohl von Aktiendividenden und Gehaltssteigerungen von Vorstandsmitgliedern.

Und den Rest holt sich der Staat durch neue Abgaben und Steuern. Wer 16 Jahre Stillstand wählt, hat es aber auch nicht besser verdient.

Mario12

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6991 am: 29.08.2023 23:04 »
Immer dieses Gelaber von den Wahlen. Als ob diese Einfluss auf irgendwas hätten. Vermutlich bist du der Überzeugung, dass die AfD alles besser macht?

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6992 am: 30.08.2023 06:28 »
Immer dieses Gelaber von den Wahlen. Als ob diese Einfluss auf irgendwas hätten. Vermutlich bist du der Überzeugung, dass die AfD alles besser macht?

Wenn Wahlen deiner Meinung nach nichts bringen, schaffen wir Sie ab? Führen wir dann Volksräte ein?

Schnarchnase81

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6993 am: 30.08.2023 07:17 »
https://m.bild.de/politik/2023/politik/buergergeld-gegen-mindestlohn-wer-nicht-arbeitet-kriegt-mehr-geld-als-einer-der-85216260.bildMobile.html

Auf den richtigen Schluss kommt keiner, dass das Lohnniveau in Deutschland insgesamt viel zu niedrig ist. 30 Jahre keine oder nur geringe Lohnerhöhungen haben dazu geführt, dass die Mittelschicht insgesamt absackt zum Wohl von Aktiendividenden und Gehaltssteigerungen von Vorstandsmitgliedern.

100% Zustimmung. Leider zählt sich der Bild-Leser zur Mittelschicht, obwohl er meist Geringverdiener ist und nicht begreift, dass es ihm nichts bringt, auf Bedürtige einzukloppen. Davon hat niemand auch nur einen Euro mehr in der Tasche.

Wenn ich so einen Mist lese, dann bekomme ich echt Puls. Bedürftige…dass ich nicht lache. Ich weiß nicht, ob bei diesem Bedürftigen-Gelaber man immer irgendwie die bitterarme Leute, die keine Arbeit finden und ab dem 05. des Monats nichts mehr zu essen haben, vor Augen hat. Wenn ja, würde ich mal aufwachen und das Märchenland verlassen. Wer aktuell arbeitsfähig ist und keinen Job findet, der will nicht arbeiten. Aber ok…warum sollte man das auch wollen? Die einzige Tätigkeit, die man als Transfergeldempfänger ausüben sollte, ist Kinder in die Welt zu setzen. Bereits jetzt bekommt die 4-köpfige Bürgergeldfamilie ca. 36000 bis 38000€ im Jahr…nächstes Jahr werden es eher 42000€…für das Nichtstun. Da träumt so mancher alleinverdienender Arbeitnehmer von. Da kann man verstehen, warum die sich sagen: „Warum soll ich evtl. für weniger arbeiten gehen, ich bekomme doch genug“.

Während der Arbeitnehmer letzten Winter in seiner Wohnbehausung frieren musste und nicht wusste, wie er seine Energiekosten bezahlt, konnte der Bürgergeldempfänger bei 25 Grad entspannen…wurde ja alles bezahlt!
Dieses arbeitsscheue Volk bekommt viel zu viel Geld in den Allerwertesten geblasen. Ich habe da selbst direkt welche vor der Nase. So lange die noch rauchen können, in Markenklamotten rumlaufen und ein völlig entspanntes Leben haben, während andere 40 Stunden die Woche für weniger arbeiten gehen, so lange stimmt hier in diesem Land was nicht!

Wenn hier in D jemand bedürftig ist, dann diejenigen, die arbeiten gehen und trotzdem nicht genug zum Leben haben…
Das Lohnniveau ist zu niedrig, aber das mit den Bedürftigen ist Unsinn. In D gibt es für Faulheit viel zu viel Geld!!!

Bedürftige….oft liest man auch die „Armen der Armen“….da lachen ja die Hühner!!!
Die Arbeitenden sind die Bedürftigen!!! Faulheit wird in D viel zu gut bezahlt!


Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6994 am: 30.08.2023 07:53 »
Das muss man leider so sehen. Du hast vollkommen recht.
Die die nicht KÖNNEN, sollen auch genug bekommen. Wenn aber Faulheit dazu führt, dass man nicht vermittelbar ist dann kann es nicht sein, dass die mehr bekommen, als jemand der arbeiten geht.

Für viele Arbeitende siht es doch so aus, dass nach Abzug aller Steuern, Beiträge und Kosten, netto viel weniger über bleibt, als bei denen, die den ganzen Tag rumgammeln.

Wo soll das noch hinführen. Was muss passieren, damit sowas aufhört?

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6995 am: 30.08.2023 08:11 »
Insbesondere von Generation zu Generation lohnt sich arbeiten immer weniger. Kein Zufall dass die GenZ die Not zur Tugend macht und keinen größeren Sinn mehr in der Erwerbsarbeit sieht. Für diese These bin ich bis vor einigen Jahren noch belächelt worden.

Ich habe mal gehört, für Deutschland ließe sich tatsächlich statistisch zeigen, dass sich viele Menschen zu den Wohlhabenden zählen, bzw. dass sich solche Menschen zur Mittelschicht zählen , die ganz nahe an der Armut stehen.

So lässt sich auch nachvollziehen, warum die Boulevardpresse "leserorientiert" lieber nach unten als nach oben tritt, wobei lustigerweise ja die Beamten ganz ganz oben stehen und wöchentlich ihre Schelle kriegen, aber es geht eben nichts über ein vernünftiges Feindbild.

Ich stimme PolareuD inhaltlich absolut zu, dass das Lohnniveau in Deutschland immer weniger mit den Lebenshaltungskosten zusammen passt. Das richtig Prekäre daran ist, dass man von vielen Berufen, die dringend benötigt werden, nicht mehr leben kann.

Lohnsteigerungen in der Wirtschaft lassen sich nicht diktieren, wohl aber Rahmenbedingungen schaffen, die die Lebenshaltungskosten senken. Stattdessen hat man aber mit dem Verscherbeln von kommunal gehaltenen Wohnungen das Gegenteil getan.

Aber anstatt das Allermindeste zu tun, nämlich wenigstens als öffentlicher Dienst ohne Gewinnerzielungsabsicht seine Mitarbeiter so zu bezahlten, dass sie anständig leben können, wird hier das Recht verdreht um bloß keinen Euro zu zahlen.

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6996 am: 30.08.2023 08:19 »
Insbesondere von Generation zu Generation lohnt sich arbeiten immer weniger. Kein Zufall dass die GenZ die Not zur Tugend macht und keinen größeren Sinn mehr in der Erwerbsarbeit sieht. Für diese These bin ich bis vor einigen Jahren noch belächelt worden.

Ich habe mal gehört, für Deutschland ließe sich tatsächlich statistisch zeigen, dass sich viele Menschen zu den Wohlhabenden zählen, bzw. dass sich solche Menschen zur Mittelschicht zählen , die ganz nahe an der Armut stehen.

So lässt sich auch nachvollziehen, warum die Boulevardpresse "leserorientiert" lieber nach unten als nach oben tritt, wobei lustigerweise ja die Beamten ganz ganz oben stehen und wöchentlich ihre Schelle kriegen, aber es geht eben nichts über ein vernünftiges Feindbild.

Ich stimme PolareuD inhaltlich auch zu, dass das Lohnniveau in Deutschland immer weniger mit den Lebenshaltungskosten zusammen passt. Das richtig prekäre daran ist, dass man von vielen Berufen, die dringend benötigt werden, nicht mehr leben kann.

Lohnsteigerungen in der Wirtschaft lassen sich nicht diktieren, wohl aber Rahmenbedingungen schaffen, die die Lebenshaltungskosten senken. Stattdessen hat man aber mit dem verscherbeln von kommunal gehaltenen Wohnungen das Gegenteil getan.

Aber anstatt das Allermindeste zu tun, nämlich wenigstens als öffentlicher Dienst ohne Gewinnerzielungsabsicht seine Mitarbeiter so zu bezahlten, dass sie anständig leben können, wird hier das Recht verdreht um bloß keinen Euro zu zahlen.

Leider wahr, seufz!

Auch in meinem Bekanntenkreis resignieren viele und ätzen under den hohen Belastungen. Sicherlich kann man es nicht jedem recht machen, aber das derzeitige Gießkannenprinzip und die handwerklich desolaten Gesetzentwürfe nerven langsam.

Es ist aber auch kein Wunder, wenn im Bundestag fast nur Akademiker/Juristen etc. sind und die Handwerker/Mittelschicht kaum spürbar vorhanden sind/ist. Das war mal anders.

PS: Ich zähle mich mal zur Mittelschicht, Studium hin oder her.

Nancy Faeser ist doch das perfekte Beispiel. Ihr derzeitiger Schwerpunkt ist anscheinend die Hessen-Wahl und ansonsten nur blablabla. Zumindest habe ich den Eindruck und spiegelt daher meine eigene Meinung wieder.

Andi Theke

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« Antwort #6997 am: 30.08.2023 08:48 »
Ich stelle mal folgenden Vorschlag zur Diskussion:

                                Stufe 1      Stufe 2          Stufe 3      Stufe 4
eD                        3.900,00 €          
mD                        4.290,00 €     4.397,25 €       
gD                        4.836,98 €     4.957,90 €   5.081,85 €    
hD                        5.590,03 €     5.729,78 €   5.873,03 €     6.019,85 €

- Stufenwechsel jeweils nach einem Jahr
- Familienzuschlag für das dritte und jedes weitere Kind 541,65 €
- individuelle Stellen- und Ortszulagen (Stellenzulagen insbesondere für den hD)
- automatische prozentuale Anpassung analog der Regelbedarfssätze

Knarfe1000

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« Antwort #6998 am: 30.08.2023 09:20 »

Leider muss ich dir da zustimmen. Es fehlt schlichtweg am politischen Willen.
Die Damen und Herren haben  jahrelang auf dem Ruecken der Beamten gespart und koennen eine Korrektur nun nicht dem Wahlvolk vermitteln, die wollen ja schliesslich gewaehlt werden und mit Sicherheit nicht den medialen Shitstorm ernten, den eine sachgerechte Erhoehung mit sich bringen wuerde.
Ich sehe leider auch auf absehbare Zeit nur schwarz in der Angelegenheit, selbst wenn das BVerfG in der naechsten Entscheidung den Spielraum weiterverengt. Da faellt den Damen und Herren sicher wieder etwas neues ein um nicht entsprechend handeln zu muessen.
Andererseits können sie ja schön dem BVerfG den schwarzen Peter zuschieben. Nach dem Motto "wir wollen es ja nicht, müssen es aber umsetzen"

Knarfe1000

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« Antwort #6999 am: 30.08.2023 09:22 »

100% Zustimmung. Leider zählt sich der Bild-Leser zur Mittelschicht, obwohl er meist Geringverdiener ist und nicht begreift, dass es ihm nichts bringt, auf Bedürtige einzukloppen. Davon hat niemand auch nur einen Euro mehr in der Tasche.
Leider gibt es diese Denke auch hier im Forum...

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7000 am: 30.08.2023 09:23 »
Ich stelle mal folgenden Vorschlag zur Diskussion:

                                Stufe 1      Stufe 2          Stufe 3      Stufe 4
eD                        3.900,00 €          
mD                        4.290,00 €     4.397,25 €       
gD                        4.836,98 €     4.957,90 €   5.081,85 €    
hD                        5.590,03 €     5.729,78 €   5.873,03 €     6.019,85 €

- Stufenwechsel jeweils nach einem Jahr
- Familienzuschlag für das dritte und jedes weitere Kind 541,65 €
- individuelle Stellen- und Ortszulagen (Stellenzulagen insbesondere für den hD)
- automatische prozentuale Anpassung analog der Regelbedarfssätze

Besoldungskürzungen mag keiner.

flip

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« Antwort #7001 am: 30.08.2023 09:53 »
@Schnarchnase81 und ähnlich (nicht)denkende:
Die Prüfung, ob jemand bedürftig ist oder nicht, steht hier nicht zur Debatte und bringt uns keinen Schritt voran.
Dafür gibt es dieses Unterforum https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,118856.0.html
Wir sind alles Beamte und Soldaten, haben eine Eid abgelegt und tragen unseren Teil bei. Dafür erwarte ich, dass ich angemessen besoldet werde. Leider hat der Besoldungsgesetzgeber längst den Anschluss verpasst und windet sich nun. Die erforderliche Erhöhung der Besoldung hat ein Maß erreicht, die dem Bürger politisch nur schwer zu vermitteln ist.

Schnarchnase81

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« Antwort #7002 am: 30.08.2023 09:57 »

100% Zustimmung. Leider zählt sich der Bild-Leser zur Mittelschicht, obwohl er meist Geringverdiener ist und nicht begreift, dass es ihm nichts bringt, auf Bedürtige einzukloppen. Davon hat niemand auch nur einen Euro mehr in der Tasche.
Leider gibt es diese Denke auch hier im Forum...

Und genau so eine Denke, wie eure, ist der Grund, warum der faule Hartzer (jetzt Bürgergeldempfänger) sich zu Hause kaputt lacht.

Ein bisschen auf arm machen, weil man kein Bock auf Arbeit hat, schön Kohle vom Staat bekommen, jeden Tag ausschlafen, wenn das Kind doch in Schule und Betreuung muss (dann aber so lange es geht), sich hinterher wieder hinlegen, schön noch Kippchen rauchen zwischendurch und das jeden Tag. Wenn man zu Jobangeboten muss, erstmal zu spät kommen, dumm anstellen oder gar nicht erst hingehen.  Der Staat zahlt ja trotzdem schön weiter…und so Leute wie ihr, halten diese Menschen für arm und wenn das Amt doch mal Druck machen würde, wird sich darüber aufgeregt, dass diesen armen Menschen auch noch Druck gemacht wird.

Hier wird nicht auf Bedürftige eingekloppt, sondern auf faule Menschen, die sich vom Staat aushalten lassen…auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung.
Ohne die Milliarden, die hier fließen wäre nämlich deutlich mehr Geld für alle da….und wenn es nur niedrigere Steuern wären. Und ich habe selbst solche Menschen kennengelernt…Das Amt zahlt, den ganzen Tag faulenzen, das Kind so lange es geht in die Kita abschieben, die Wohnung sieht aus wie Müllhalde. Gleichzeitig rauchen, Markenklamotten tragen und drei Mal die Woche kommt der Pizzalieferdienst…trotz Inflation.

Arbeiten muss sich lohnen, faul sein nicht! Leider ist es genau umgekehrt und wird durch solch Haltung, wie eure, nur noch weiter gefördert!

Schnarchnase81

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7003 am: 30.08.2023 10:00 »
@Schnarchnase81 und ähnlich (nicht)denkende:
Die Prüfung, ob jemand bedürftig ist oder nicht, steht hier nicht zur Debatte und bringt uns keinen Schritt voran.
Dafür gibt es dieses Unterforum https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,118856.0.html
Wir sind alles Beamte und Soldaten, haben eine Eid abgelegt und tragen unseren Teil bei. Dafür erwarte ich, dass ich angemessen besoldet werde. Leider hat der Besoldungsgesetzgeber längst den Anschluss verpasst und windet sich nun. Die erforderliche Erhöhung der Besoldung hat ein Maß erreicht, die dem Bürger politisch nur schwer zu vermitteln ist.

Das Problem ist (und da ist die Verbindung zu unserer Besoldung), dass der arbeitslose Faulpelz Unsummen in den Allerwertesten geblasen bekommt und für eine vernünftige, wertschätzende Alimentation deshalb kein Geld mehr da ist…..

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7004 am: 30.08.2023 10:54 »
Ich stelle mal folgenden Vorschlag zur Diskussion:

                                Stufe 1      Stufe 2          Stufe 3      Stufe 4
eD                        3.900,00 €          
mD                        4.290,00 €     4.397,25 €       
gD                        4.836,98 €     4.957,90 €   5.081,85 €    
hD                        5.590,03 €     5.729,78 €   5.873,03 €     6.019,85 €

- Stufenwechsel jeweils nach einem Jahr
- Familienzuschlag für das dritte und jedes weitere Kind 541,65 €
- individuelle Stellen- und Ortszulagen (Stellenzulagen insbesondere für den hD)
- automatische prozentuale Anpassung analog der Regelbedarfssätze

Vielleicht erschliesst sich nur mir dein Vorschlag nicht. Was soll die Uebersicht aussagen ?
Sind das die Grundgehaltssaetze also keine unterschiedlichen Aemter mehr ?
Oderist das ein AEZ oder was sonst ?