Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2092837 times)

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7095 am: 01.09.2023 11:13 »

Bei solchen Werten wird mir schlecht! SPD und Grüne immer noch vor FDP. Die Leute raffen es einfach nicht!

Was raffen die Leute nicht? Dass uns die neoliberale Religion aus Deregulierung, Privatisierung und Steuersenkung aus der Krise führt statt sich als Staat endgültig handlungsfähig zu machen während sich die Vorstände die Taschen immer voller machen und das Wahlvieh weiter verarmt?

Stimmt, das raffen viele immer noch nicht. Die FDP ist wirklich die unerreichte Spitze der Pseudorationalität.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7096 am: 01.09.2023 11:36 »

Bei solchen Werten wird mir schlecht! SPD und Grüne immer noch vor FDP. Die Leute raffen es einfach nicht!

Was raffen die Leute nicht? Dass uns die neoliberale Religion aus Deregulierung, Privatisierung und Steuersenkung aus der Krise führt statt sich als Staat endgültig handlungsfähig zu machen während sich die Vorstände die Taschen immer voller machen und das Wahlvieh weiter verarmt?

Stimmt, das raffen viele immer noch nicht. Die FDP ist wirklich die unerreichte Spitze der Pseudorationalität.

Die FDP ist die einzigste Partei bei der mal ein paar Krümmel für die Mittelschicht abfällt. Rot-Grün interessiert sich ja nur für Hartzis, Flüchtlinge und Gendergaga.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7097 am: 01.09.2023 12:22 »
Ich hätte das Fass nicht aufmachen sollen. Zuviel Zeit, Urlaub. Sorry. Dann lass ich das mal so stehen, dass beim Bauernfänger Christian (schlanker Staat) Lindner was für die Mittelschicht abfällt. Es würde ihn sicher sehr erheitern. ;D

« Last Edit: 01.09.2023 12:38 von emdy »

SeppelMeier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7098 am: 01.09.2023 12:26 »
Bastel, auch ich bin mit der Arbeit unseres aktuellen Finanzministers und somit der FDP sehr zufrieden. Leider sehen das aktuell noch nicht viele Wähler*innen so. Denke aber, etliche Bürger*innen werden noch umdenken.

Dennoch: das Wort einzig kann man nicht steigern. Das ist einfach Unsinn. Bitte berücksichtigen dies.

Allen ein schönes Wochenende!!!

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7099 am: 01.09.2023 12:27 »
Die FDP ist die einzigste Partei bei der mal ein paar Krümmel für die Mittelschicht abfällt. Rot-Grün interessiert sich ja nur für Hartzis, Flüchtlinge und Gendergaga.
Gut, dass du verstanden hast, dass die FDP maximal ein paar Krümel für die Mittelschicht übrig hat.
Die fetten Brocken bekommt der kleine Rest, der eh schon genug hat!
P.S.:
"einzig" ist nicht zu steigern.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7100 am: 01.09.2023 12:32 »
Ich hätte das Fass nicht aufmachen sollen. Zuviel Zeit, Urlaub. Sorry. Dann lass ich das mal so stehen, dass beim Bauernfänger Christian (Schlanker Staat) Lindner was für die Mittelschicht abfällt. Es würde ihn sicher sehr erheitern. ;D

Du kannst gerne ausführen, was die anderen Parteien schönes für die Mittelschicht machen.

NvB

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7101 am: 01.09.2023 12:41 »
Ab heute ist der Wochenausblick vom BVerfG veröffentlicht. Ab jetzt können wir noch gespannter auf mögliche Urteile warten.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Presse/Wochenausblick/Wochenausblick_node.html

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7102 am: 01.09.2023 12:49 »
Das einzige was mir an der FDP gefällt, ist das sie beim Heizungsgesetz, beim Tempolimit und co mal Stopp gerufen haben. Allerdings rufen sie auch bei Dingen Stopp wo ich mir wünschen würde sie würden die Klappe halten.

Tatsächlich bin ich in dieser Regierung aber froh, dass es sie gibt, denn Rot-Grün alleine wäre einer noch größeren Katastrophe gleich gekommen. Eine Partei in der Ideologie über allem steht, inklusive Bildung, und die sich slebst in Realos und Spinner aufteilt koaliert mit einer Partei mit einem linksradikalen Flügel. Sorry, aber da kann man froh sein, dass es noch ne Gegenstimme in der Regierungskoalition gibt, auch wenn ich mit der FDP meistens nicht einer Meinung bin.

Trotzdem sollten wir die Politikdebatte hier nicht fortführen, sie hat mit dem Thema nichts zu tun, zudem können wir von keiner der Parteien eine bessere Behandlung erwarten, egal wer am Drücker ist. Uns bleibt nur das BVerfG.

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7103 am: 01.09.2023 13:29 »
Bastel, auch ich bin mit der Arbeit unseres aktuellen Finanzministers und somit der FDP sehr zufrieden. Leider sehen das aktuell noch nicht viele Wähler*innen so. Denke aber, etliche Bürger*innen werden noch umdenken.

Dennoch: das Wort einzig kann man nicht steigern. Das ist einfach Unsinn. Bitte berücksichtigen dies.

Allen ein schönes Wochenende!!!

Ob man wirklich zufrieden sein kann, sieht man erst wenn man weiß, welche Akteure beim amtsangemessenen Alimentation eine Rolle spielen. Vielleicht ist er ja auch aktiver Verhinderer.

emdy

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« Antwort #7104 am: 01.09.2023 13:45 »
Ob man wirklich zufrieden sein kann, sieht man erst wenn man weiß, welche Akteure beim amtsangemessenen Alimentation eine Rolle spielen. Vielleicht ist er ja auch aktiver Verhinderer.

Seine Haltung steht ja wohl außer Frage. Der Schattenkanzler in gelb haut die Sparvorgaben raus und Nancy weiß, dass sie mit der Alimentationskausa keinen Blumentopf gewinnen kann.

Alles, was aus dem BMI bekannt ist, deutet doch darauf hin, dass es nie einer aktiven Verhinderung bedurfte, aber wenn es im Bundestag Feinde des öffentlichen Dienstes gibt, dann AFD und FDP. Erstere sind Verfassungsfeinde, die als solche beobachtet werden, letztere würden den öD gerne bis zur völligen Nutzlosigkeit zusammenstreichen. "Das Geld muss ja erstmal erwirtschaftet werden" , ob man funktionierende Behörden überhaupt braucht, wird sich zeigen...

"Diese Haushaltslücke muss erwirtschaftet werden durch Verzicht", sagte Lindner. "Wenn man dann noch zusätzliche Ausgabenschwerpunkte setzen will, zum Beispiel bei Verteidigung oder Bildung, dann muss man umso mehr woanders kürzen." Dazu kämen noch Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst.

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/lindner-kuerzungen-haushalt-101.html

DeepBlue

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7105 am: 01.09.2023 14:38 »
Ob man wirklich zufrieden sein kann, sieht man erst wenn man weiß, welche Akteure beim amtsangemessenen Alimentation eine Rolle spielen. Vielleicht ist er ja auch aktiver Verhinderer.

Seine Haltung steht ja wohl außer Frage. Der Schattenkanzler in gelb haut die Sparvorgaben raus und Nancy weiß, dass sie mit der Alimentationskausa keinen Blumentopf gewinnen kann.

Alles, was aus dem BMI bekannt ist, deutet doch darauf hin, dass es nie einer aktiven Verhinderung bedurfte, aber wenn es im Bundestag Feinde des öffentlichen Dienstes gibt, dann AFD und FDP. Erstere sind Verfassungsfeinde, die als solche beobachtet werden, letztere würden den öD gerne bis zur völligen Nutzlosigkeit zusammenstreichen. "Das Geld muss ja erstmal erwirtschaftet werden" , ob man funktionierende Behörden überhaupt braucht, wird sich zeigen...

"Diese Haushaltslücke muss erwirtschaftet werden durch Verzicht", sagte Lindner. "Wenn man dann noch zusätzliche Ausgabenschwerpunkte setzen will, zum Beispiel bei Verteidigung oder Bildung, dann muss man umso mehr woanders kürzen." Dazu kämen noch Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst.

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/lindner-kuerzungen-haushalt-101.html

Und wo sagt er da das man bei Beamten oder dem öffentlichen Dienst streichen muss? Nirgends also mal Ball flach halten

AdenosinTP

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« Antwort #7106 am: 01.09.2023 15:43 »

Bei solchen Werten wird mir schlecht! SPD und Grüne immer noch vor FDP. Die Leute raffen es einfach nicht!

Was raffen die Leute nicht? Dass uns die neoliberale Religion aus Deregulierung, Privatisierung und Steuersenkung aus der Krise führt statt sich als Staat endgültig handlungsfähig zu machen während sich die Vorstände die Taschen immer voller machen und das Wahlvieh weiter verarmt?

Stimmt, das raffen viele immer noch nicht. Die FDP ist wirklich die unerreichte Spitze der Pseudorationalität.

Also die CDU außen vor zulassen .. eine Frechheit - an deren Spitze steht doch der Mittelstandsprivatjetselbstflieger.. und die ewigen Krisengewinner, dank guter Connection ;)

Pepe

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7107 am: 01.09.2023 23:23 »
? Kann das Abstandsgebot dazu verwendet werden, um einen bestehenden Einkommens-Abstand zwischen 1. (jungen) Beamten, die Familie erst noch gründen wollen/könnten und 2. (etablierteren) Beamten, die Familie schon gegründet haben, weiter zu steigern? Also im Sinne einer Klientelpolitik? >>>  einfache Antwort: Es steht jungen Beamten in niedrigeren Eingruppierungen/Stufen frei, eine bezuschussbare Familie zu gründen um in den "Genuss" von Familienzuschlägen zu kommen. Für die Gründung an sich benötigt man ja kein Geld, behaupte ich.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7108 am: 02.09.2023 08:34 »
Entscheidend an deinem Beitrag, Pepe, ist der Hinweis auf die Behauptung, denn du wirfst leider einiges durcheinander.

In dem hier diskutierten Beschluss 2 BvL 4/18 hat das BVerfG zwar ausgeführt, dass es den Besoldungsgesetzgebern gestattet ist, die Alimentation stärker an dem tatsächlichen Bedarf auszurichten (auch durch höhere Familienzuschläg). Allerdings dürfen jedweder Zuschläge ihren Charakter als Detailregelung nicht verlieren. Die Alimentation ist im Wesentlichen eine dem Amte angemessene. Deine Antwort legt nahe, dass das Abstandsgebot (auch: Binnenabstandsgebot, eben nicht Mindestabstandsgebot zur Grundsicherung) durch exorbitante Zuschläge nicht ausgehebelt würde, weil ja jeder so viele Kinder bekommen könne, wie es ihm beliebt. Das hat allerdings mit der Rechtsprechung nichts zu tun. Bei Bedarf kannst du dir mal den letzten Beschluss des VGH Hessen von Ende 2021 dazu ansehen.

Das alles haben wir schon vielfach hier thematisiert. Leider ist der Bund schon so lange untätig, dass wir uns die letzten 200 Seiten auch vielfach mit Anderem befasst haben, woran ich auch nicht unschuldig bin.  :P