Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2091281 times)

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7350 am: 22.09.2023 10:59 »
Dieses Jahr wird es wohl nichts mehr.

Rentenonkel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7351 am: 22.09.2023 11:13 »
Das Problem an der Behebung des konzertierten Verfassungsbruches ist die Tatsache, dass es bei allen Dienstherren die Schuldenbremse gibt. Diese führt dazu, dass Mehrausgaben für Beamte an anderer Stelle wieder eingespart werden müssen.

Es stellt sich jedoch kaum ein Politiker hin und sagt: Wir haben über Jahre den Beamten zu wenig gezahlt und deswegen müssen wir dort eine Schippe drauflegen und im Gegenzug dazu Euch die Schippe wieder wegnehmen, die wir Euch geschenkt haben, aber uns jetzt nicht mehr leisten können.

Eine solche, ehrliche Aussage wäre zum einen politischer Selbstmord. Zum Anderen ist es zwar so, dass auch die Presse mitbekommen hat, dass sich in dem Bereich etwas tut, sich aber eben nicht auf die Seite des BVerfG und die Seiten der Beamten schlägt, sondern vielmehr oft eher der Meinung ist, die Beamten bekommen ohnehin zuviel Geld, die sollen nicht rummeckern und jeder Euro, den die Politik sparen kann, sei gerechtfertigt. Das spiegelt wohl auch die breite Meinung der Bevölkerung wieder und schürt den Neid auf die Beamten und insbesondere die vermeintlich zu hohe Beamtenbesoldung und Versorgung. Daher wird der Weg zurück zu einer amtsangemessenen Besoldung nach meiner Einschätzung wohl eher in wohldosierten kleinen Scheibchen nach Haushaltslage gelingen und somit eher ein Marathon als ein Sprint sein. 

Solange hier kein Umdenken in der Gesellschaft und der Politik entsteht, dass ein leistungsfähiger Sozialstaat unabdingbare Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie ist, werden sich alle politischen Akteure weiterhin mit Händen und Füßen dagegen wehren, auch nur einen Euro mehr als unbedingt notwendig für die Beamten auszugeben. Dass dabei Statistiken geschönt werden, bis sich die Balken biegen, wusste auch schon Churchill.

Dabei wird vergessen, dass wir einen Arbeitnehmermarkt haben und, wenn ich die letzten Zahlen richtig im Kopf habe, in den nächsten 15 Jahren etwa 40 % der Beamten in den Ruhestand gehen werden. Schon jetzt sind die meisten Verwaltungen froh, wenn sie noch irgendwie den Mitarbeiterstand stabil halten können, von Neubesetzungen der zahlreichen, offenen Planstellen brauchen wir nicht zu reden.

Erst wenn sich die Schlangen nicht nur vor der Ausländerbehörde türmen, sondern auch in anderen Bereichen, wird es vielleicht gelingen, die Arbeit des ÖD wert zu schätzen und die Erkenntnis reifen, wir müssen den ÖD attraktiver machen.

Bis dahin wird es sicherlich noch einige, enttäuschende Freitage geben, in denen die Betroffenen auf eine (erneute) Entscheidung aus Karlsruhe warten müssen.



Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7354 am: 22.09.2023 13:10 »
Ich verstehe noch nicht so ganz, was genau man sich mit solchen Anfragen erhofft.

m3mn0ch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7355 am: 22.09.2023 15:13 »
In der aktuellen Ausgabe der DÖV (Heft 19, S. 801 ff) gibt es einen neuen Artikel zum Alimentationsprinzip von Lutz Rodermond, – Eine Bezugsgröße des Alimentationsprinzips auf dem Prüfstand – "Hat die Einverdienstehe ausgedient?"

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7356 am: 22.09.2023 15:41 »
Ich verstehe noch nicht so ganz, was genau man sich mit solchen Anfragen erhofft.

Zumindest sollte auch er langsam mitbekommen haben, dass die Stimmung kippt. Um nicht zu sagen in einer Blutlache auf dem Boden liegt.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7357 am: 22.09.2023 16:26 »
In der aktuellen Ausgabe der DÖV (Heft 19, S. 801 ff) gibt es einen neuen Artikel zum Alimentationsprinzip von Lutz Rodermond, – Eine Bezugsgröße des Alimentationsprinzips auf dem Prüfstand – "Hat die Einverdienstehe ausgedient?"

Was ist das Fazit des Beitrages? Ist die Anrechnung des Partnereinkommens nach Einschätzung des Autor legitim oder verfassungswidrig?

Phoenix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7358 am: 22.09.2023 18:13 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/warum-gibt-es-zum-referentenentwurf-des-bundesbesoldungs-und-versorgungsangemessenheitsgesetzes-kurz

Ich versteh nicht was man sich davon erhofft den Mann immer dumm anzumachen und persönlich zu werden.

Er kann es doch auch nicht ändern wenn es vom BMF kein Geld gibt

AndreasS

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7359 am: 22.09.2023 18:59 »
In der aktuellen Ausgabe der DÖV (Heft 19, S. 801 ff) gibt es einen neuen Artikel zum Alimentationsprinzip von Lutz Rodermond, – Eine Bezugsgröße des Alimentationsprinzips auf dem Prüfstand – "Hat die Einverdienstehe ausgedient?"

Was ist das Fazit des Beitrages? Ist die Anrechnung des Partnereinkommens nach Einschätzung des Autor legitim oder verfassungswidrig?

Wenn nach Lutz Rodermond und Alleinverdienerehe gesucht wird, findet man zumindest 1 Gesetzgebungsverfahren aus dem Niedersächsischen Landtag - Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2022, wo sinngemäß dargelegt wird, dass die Alleinverdienerehe nicht mehr zeitgemäß sei.

...So ist – laut Frau Prof. Dr. Gisela Färber und Herrn Lutz Rodermond in der ZBR 6/2021, S. 186 – die Alleinverdienerehe „für weite Teile der Bevölkerung kein Leitbild mehr...
(Quelle:https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_18_12500/11001-11500/18-11498.pdf)

Weiterhin habe ich einen interessanten Artikel -wie ich finde- gefunden. Dr. Torsten Schwan betrachtet die besoldungsrechtliche Entwicklungen in Bund und Ländern nach dem Urteil des BVerfG 2020. Ausführlich betrachtet er auch die Abkehr vom Alleinverdienermodell zum Mehrverdienermodell in diversen Bundesländern. Wer den Artikel lesen möchte. Er ist hier zur finden: https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2022/02/Besoldungsrechtliche-Entwicklungen-in-Bund-und-Laendern-Februar-2022.pdf

Grüße
Andreas

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7360 am: 22.09.2023 19:03 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/warum-gibt-es-zum-referentenentwurf-des-bundesbesoldungs-und-versorgungsangemessenheitsgesetzes-kurz

Ich versteh nicht was man sich davon erhofft den Mann immer dumm anzumachen und persönlich zu werden.

Er kann es doch auch nicht ändern wenn es vom BMF kein Geld gibt
Er könnte Größe zeigen und dieses ehrlich zugeben anstatt sich hinter Phrasen die nicht stimmen zu verstecken. Das macht er nun mal nicht.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7361 am: 22.09.2023 19:14 »
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johann-saathoff/fragen-antworten/warum-gibt-es-zum-referentenentwurf-des-bundesbesoldungs-und-versorgungsangemessenheitsgesetzes-kurz

Ich versteh nicht was man sich davon erhofft den Mann immer dumm anzumachen und persönlich zu werden.

Er kann es doch auch nicht ändern wenn es vom BMF kein Geld gibt
Er könnte Größe zeigen und dieses ehrlich zugeben anstatt sich hinter Phrasen die nicht stimmen zu verstecken. Das macht er nun mal nicht.

Es könnte vllt auch - zumindest versuchen - einzuwirken und einen akzeptablen Zustand herzustellen, anstatt nur (recht sinnlos) Geld zu kosten.

AdenosinTP

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7362 am: 22.09.2023 19:26 »
In der aktuellen Ausgabe der DÖV (Heft 19, S. 801 ff) gibt es einen neuen Artikel zum Alimentationsprinzip von Lutz Rodermond, – Eine Bezugsgröße des Alimentationsprinzips auf dem Prüfstand – "Hat die Einverdienstehe ausgedient?"

Was ist das Fazit des Beitrages? Ist die Anrechnung des Partnereinkommens nach Einschätzung des Autor legitim oder verfassungswidrig?

Wenn nach Lutz Rodermond und Alleinverdienerehe gesucht wird, findet man zumindest 1 Gesetzgebungsverfahren aus dem Niedersächsischen Landtag - Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2022, wo sinngemäß dargelegt wird, dass die Alleinverdienerehe nicht mehr zeitgemäß sei.

...So ist – laut Frau Prof. Dr. Gisela Färber und Herrn Lutz Rodermond in der ZBR 6/2021, S. 186 – die Alleinverdienerehe „für weite Teile der Bevölkerung kein Leitbild mehr...
(Quelle:https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen_18_12500/11001-11500/18-11498.pdf)

Weiterhin habe ich einen interessanten Artikel -wie ich finde- gefunden. Dr. Torsten Schwan betrachtet die besoldungsrechtliche Entwicklungen in Bund und Ländern nach dem Urteil des BVerfG 2020. Ausführlich betrachtet er auch die Abkehr vom Alleinverdienermodell zum Mehrverdienermodell in diversen Bundesländern. Wer den Artikel lesen möchte. Er ist hier zur finden: https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2022/02/Besoldungsrechtliche-Entwicklungen-in-Bund-und-Laendern-Februar-2022.pdf

Grüße
Andreas

1. Ausführungen von Herrn Schwan kannst du hier verzeinzelt auch im Forum finden ;)

2. Ich habe es schonmal gesagt, ich denke man kann nicht sagen, dass die Alleinverdienerehe „für weite Teile der Bevölkerung kein Leitbild mehr ist.. sondern eher dass sich die breite Masse der Bevölkerung nur ein Partnereinkommen leisten kann. Also im Umkehrschluss bei der breiten Masse gehen beide Partner arbeiten - wie es auch bei Beamtenpaaren der Fall sein wird. Aber wenn meine Partnerin oder ich als Beamter es uns leisten könnten, würde natürlich einer für den Haushalt/Kinder etc. zuhause bleiben. Ist aber den aktuellen Kosten und Planungen (für ein Haus) aber so illusorisch - als wird anders ein Schuh daraus.
Ich denke viele, auch nicht Beamte, hätten es gerne - aber nur Beamte sind allimentiert und können sich (noch) auf das Prinzip berufen. Wobei der Familienzuschlag in Höhe von 150 € nicht dazu führt, dass meine Partnerin nicht arbeiten geht ;)

Ab 4 Kindern (in NRW zB) kann man dann darüber nachdenken, dann wiederum frisst das fast komplett die KITA mit Kosten von 400-600 Euro pro Kind je nach Stadt wieder auf.... da wäre dann Berlin mit Gratisplätzen attraktiver...


AdenosinTP

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« Antwort #7363 am: 22.09.2023 19:26 »
Die Anrechnung des Partnereinkommens nach Färber geht natürlich auch gar nicht - Hatte ich vergessen zu schreiben.

VierBundeslaender

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« Antwort #7364 am: 22.09.2023 19:54 »
Wenn nach Lutz Rodermond und Alleinverdienerehe gesucht wird, findet man zumindest 1 Gesetzgebungsverfahren aus dem Niedersächsischen Landtag - Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2022, wo sinngemäß dargelegt wird, dass die Alleinverdienerehe nicht mehr zeitgemäß sei.
Stimmt. Ist aber für die Frage der Verfassungswidrigkeit irrelevant. Nirgendwo steht in den Urteil des Verfassungsgerichts, dass man deshalb die Familie mit zwei Kindern nimmt, weil es zeitgemäß sei. Das Argument ist ein anderes.

Wenn man über lange Zeiträume vergleichen will, braucht man ja irgendeinen Maßstab. Man könnte zB die Alleinerziehende mit sechs Kindern nehmen. Da gibt es nur nicht so viele unter den Beamten und mit einem so dünnen Datensatz kann man schlecht vergleichen. Also hat das Gericht gesagt, wir nehmen mal das, was früher vermutlich das Leitbild war, weil wir da genug Daten haben: Mann, Frau und zwei Kinder. Daher kommt das. Das ist unzeitgemäß und so weiter, aber nach wie vor der Vergleichsmaßstab. Man kann doch nicht jedes Jahr eine neue Familiensituation zum vergleichen nehmen?!